Parlamentskorrespondenz Nr. 717 vom 24.07.2014

Bundesrat begrüßt Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung

Einheitliche Bankenaufsicht, Zugang zu Alternativen Investmentfonds und Schritte gegen Steuerflucht

Wien (PK) – Gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung der Bankenaufsicht und des Finanzmarktes passierten heute den Bundesrat. In einer weiteren Debatte stimmte die Länderkammer zudem Gesetzen und Übereinkommen, welche dem Kampf gegen den Steuerbetrug dienen, sowie einer Anhebung des Steuerfreibetrags für Ökostrom-Produzenten zu.

Da am 4. November 2014 die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Aufgaben im einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) aufnehmen wird, ist die Übertragung von Aufgaben der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank sowie Anpassungen im Bankwesengesetz (BWG) und in anderen finanzpolitischen Normen erforderlich. In Österreich besteht die neue Bankenaufsicht aus EZB, Finanzmarktaufsicht (FMA) und Oesterreichischer Nationalbank (OeNB). Diese Änderungen fanden auch im Bundesrat eine Stimmenmehrheit.

Ebenso erhob der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch gegen die Korrekturen in Gesetzen über Pensionskassen, Investmentfonds, Alternative Investmentfonds (AIF) und Immobilien-Investmentfonds. Anlass für die Änderungen gaben erste Erfahrungen mit der Bewilligung Alternativer Investmentfonds seit deren Regulierung im Vorjahr und neue EU-Vorschriften. Private Equity-Dachfonds und AIF in Unternehmensbeteiligungen werden für Privatkunden zugelassen, wenn sie Informationsvorschriften zum Schutz der Anleger einhalten.

Bundesrat Marco Schreuder (G/W) erklärte, dass die Grünen zwar den Gesetzesänderungen zur Regulierung des Finanzmarktes, aber nicht dem gemeinsamen Aufsichtsmechanismus ihre Zustimmung geben. Grundsätzlich sei es positiv, wenn das Europäische Parlament eine stärkere Position gegenüber der EZB erhalten habe. Die Grünen würden sich solche Rechte jedoch auch für die beiden Kammern des österreichischen Parlaments wünschen, stellte Schreuder fest.

Die vorlegende Novelle bedeute einen wichtigen Schritt zur gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht, sagte Bundesrat Edgar Mayer (V/V). Es gebe im Gesetz eine sinnvolle Trennung zwischen Großbanken und kleinen Regionalbanken. Bei Alternativen Investmentfonds gehe es darum, einen klaren Rahmen für ihre Verwaltung zu schaffen. Man sei hier auf dem richtigen Weg und seine Fraktion werde daher gerne zustimmen.

Das Versagen von Kontrolleinrichtungen sei eines der großen Probleme der Republik, konstatierte Gerald Zelina (T/N). Der Grund sei darin zu suchen, dass in Österreich die Gewaltenteilung von den Regierenden immer wieder unterwandert und Kontrolle damit ausgehöhlt werde. Das Hypo-Desaster habe das Versagen der Bankenaufsicht deutlich aufgezeigt, sagte der Bundesrat und führte seine Kritik an der FMA und am System der Bankenaufsicht in Österreich detailliert aus. Es bleibe abzuwarten, ob die EZB tatsächlich als unabhängige Aufsicht fungieren werde, meinte er.

Aufsicht und Kontrolle mussten im Gefolge der Banken- und Wirtschaftskrise neu geregelt werden, sagte Michael Lampel (S/B). Dies geschehe mit der vorliegenden Novelle zum Bankwesengesetz. Seine Fraktion werde auch den Änderungen, die einem sicheren Finanzmarkt dienen, gerne zustimmen.

Die Kritik von Bundesrat Zelina an der Bankenaufsicht sei überzogen, meinte Bundesrat Reinhard Pisec (F/W). Die Banken hätten aus der Krise ihre Konsequenzen gezogen. Wenn die OeNB nun weitere Aufgaben an die EZB übertrage, müsse man fragen, ob sie noch weiter einen übermäßig aufgeblähten Apparat brauche. Die FMA hingegen hätte immer mehr Aufgaben wahrzunehmen und damit Bedarf an weiteren Mitarbeitern. Er begrüße es, wenn Private Equity-Dachfonds und Alternative Investmentfonds in Unternehmensbeteiligungen auch für Privatkunden zugelassen werden. Allerdings sei zu bedenken, dass sie nicht das passende Veranlagungsinstrument für kleine Anleger darstellten, die mit Aktien besser bedient seien.

Staatssekretärin Sonja Steßl dankte für die sachliche Debatte. Die Bankenunion und eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht sei ein wichtiger Schritt, mit dem man die Lehren aus der Krise ziehe. Pauschale Vorwürfe an die Aufsichtsbehörden wies sie zurück. Diese arbeiteten sehr gut, unterstrich sie. Das Gesetz zur Regelung alternativer Investmentformen schaffe neue Möglichkeiten für Privatanleger und erweitere die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen. Dabei werde aber auch dem Kleinanlegerschutz Rechnung getragen. Verwalter von Pensionskassen und Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren sowie von Alternativen Investmentfonds sollen sich künftig weniger auf externe Ratings stützen, sondern Risiken mit Sorgfalt selbst prüfen, erläuterte die Finanzstaatssekretärin.

Bundesrat billigt Novellen zum Finanzstrafgesetz und zum Elektrizitätsabgabegesetz

Nachschärfungen bei Selbstanzeigen von SteuersünderInnen bringt die Novelle zum Finanzstrafgesetz. Während erstmalige Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bisher straffrei waren und erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25% führten, hat in Zukunft bereits die erste Selbstanzeige einen Abgabenzuschlag von 5% zur Folge. Bei Beträgen über 33.000 € soll der Zuschlag 15%, über 100.000 € 20% und bei über 250.000 € 30% betragen.

Die Gesetzesänderung passierte den Bundesrat ebenso mit Stimmenmehrheit wie eine Änderung im Elektrizitätsabgabegesetz, durch die für Ökostrom-Selbstverbraucher ein Abgaben-Freibetrag von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt wird.

Vom Bundesrat ausdrücklich genehmigt wurde die Änderung eines multilateralen Übereinkommens betreffend die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie ein Abkommen mit der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen, wobei das internationale Amtshilfeabkommen einhellige, das Abkommen mit Guernsey mehrheitliche Zustimmung fand. Ein Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen blieb einstimmig unbeeinsprucht.

Bundesrat Gerd Krusche (F/St) stellte fest, dass seine Fraktion dem Großteil der vorliegenden Gesetze zustimme. Die Ausnahme sei das Elektrizitätsabgabegesetz. Der vorgesehene Abgaben-Freibetrag sei für viele Ökostrom-Produzenten bei weitem zu niedrig angesetzt. Das sei kontraproduktiv für das Anliegen von mehr umweltbewusster Energieerzeugung, meinte er. Das habe auch die Landesregierung Vorarlbergs in einer Stellungnahme festgehalten.

Gegen die Kritik seines Vorredners hielt Bundesrat Magnus Brunner (V/V) fest, die Elektrizitätsabgabe gebe es seit langem, allerdings hätten sich durch den Ausbau der Photovoltaik die Rahmenbedingungen geändert. Es sei daher eine gute Lösung gesucht und mit der deutlichen Anhebung der Freigrenze und ergänzenden Regelungen auch gefunden worden. Es sei ein sehr gutes Gesetz gelungen, war er überzeugt.

Bundesrat Marco Schreuder (G/W) stellte fest, die Grünen seien mit der Novelle des Finanzstrafgesetzes deshalb nicht einverstanden, weil sie viel zu zögerlich sei. Das Abkommen mit Guernsey lehnte Schreuder ebenfalls ab. Auch wenn ein Informationsaustausch mit so genannten Steueroasen zu begrüßen sei. So klammere das vorliegende Abkommen so viele Punkt aus, dass man das Versprechen Guernseys nach mehr Transparenz nicht ernst nehmen könne. Dem Elektrizitätsabgabegesetz stimme seine Fraktion hingegen zu, da mit ihm ein wesentlicher Fortschritt erzielt werde. Grundsätzlich sollte aus Sicht der Grünen der Eigenverbrauch von Ökostrom jedoch gänzlich steuerbefreit sein.

Das Thema Steuergerechtigkeit thematisierte Bundesrat Christian Füller (S/St). Es sei daher wichtig, konsequent gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, sagte er und begrüßte in diesem Sinne das multilaterale Abkommen über Amtshilfe in Steuersachen ausdrücklich. Bundesrat Eduard Köck (V/N) meinte ebenfalls, die Bekämpfung von Steuerbetrug sei als Teil einer guten Budgetpolitik eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung. Wie die Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein stelle auch das Abkommen mit Guernsey einen weiteren Schritt zur Bekämpfung von Steuerflucht dar.

Staatssekretärin Sonja Steßl war erfreut, dass die verschärften Bestimmungen zu Selbstanzeigen rasch umgesetzt werden konnten. Sie bedankte sich für die große Unterstützung, die dieses notwendige Vorhaben gefunden habe. Es gehe nicht um Kriminalisierung von Unternehmen, sagte Steßl, sondern darum, Wettbewerbsverzerrungen und Benachteiligungen ehrlicher Unternehmen durch Unternehmen, die systematisch Steuern hinterziehen, zu verringern. Mit der Elektrizitätsabgabe reagiere man auf geänderte technologische Rahmenbedingungen und setze ein Signal für die Förderung umweltfreundlicher Energiegewinnung. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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