Parlamentskorrespondenz Nr. 302 vom 31.03.2015

Feststellung von Fahrzeugmängeln erhöht Verkehrssicherheit

Hohe Kontrolldichte der Technischen Unterwegskontrollen wurde 2014 beibehalten

Wien (PK) - Im Jahr 2014 wurden in Österreich insgesamt 49.667 Fahrzeuge im Rahmen einer technischen Unterwegskontrolle auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit untersucht. Mit den insgesamt 2.894 durchgeführten Einsätzen im Jahr 2014 konnte eine durchschnittliche Anzahl von 17 geprüften Fahrzeugen pro Einsatz erzielt und wie in den Jahren davor wieder eine angemessen hohe Kontrolldichte sichergestellt werden. Das geht aus dem Bericht der Bundesanstalt für Verkehr über technische Unterwegskontrollen im Jahr 2014 (III-159 d.B. und III-551-BR/2015 d.B. ) hervor, den Verkehrsminister Alois Stöger dem Nationalrat übermittelt hat.

Die Ergebnisse der durchgeführten Fahrzeugprüfungen zeigten gegenüber den Vorjahren nur geringfügige Veränderungen bei der Anzahl mängelbehafteter Fahrzeuge und der Schwere der festgestellten Mängel. Der Anteil der Fahrzeuge, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wurde, lag mit 22,51 % nahezu in gleicher Höhe wie im Jahr davor (2013: 22,64 %). Auch der Anteil der Fahrzeuge mit schweren Mängeln sank mit 35,72 % kaum (2013: 36,14 %). Das mache auch deutlich, dass die steten Bemühungen um weitere Verbesserungen im österreichischen System der technischen Unterwegskontrollen im Interesse einer Aufrechterhaltung einer angemessen hohen Kontrolldichte fortzusetzen seien, heißt es dazu seitens der Bundesanstalt für Verkehr.

Die bei den Kontrollen im Wesentlichen unverändert festgestellten Problemfelder mit verkehrssicherheitsrelevanten Mängeln betreffen Achsen, Räder, Reifen, Bremsanlagen und Aufhängung, Fahrgestell, Lichtanlage sowie defekte Lenkanlagen und Elektrik. Technische Unterwegskontrollen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die präventive Wirkung durch die Vermeidung von Unfällen im Straßenverkehr wird mit ca. 28 Mio.€ pro Jahr beziffert, wobei in dieser Berechnung die Kosten für das menschliche Leid gemäß Unfallkostenrechnung noch nicht berücksichtigt sind.

Aus Sicht der Bundesanstalt für Verkehr bleibt die optimierte Koordination, Bündelung und Auslastung der vorhandenen personellen und technischen Ressourcen sowohl der zuständigen Behörden als auch von Privaten das zentrale Ziel. Auch die Notwendigkeit, anlässlich einer Anhaltung möglichst viele Kontrollaspekte des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit abzudecken, bleibt bestehen. Nur so könne die Wirksamkeit von Straßenkontrollen weiter erhöht werden. Damit werden letztlich auch die Kosten und Verzögerungen für die Wirtschaftsteilnehmer verringert, hält der Bericht fest. (Schluss) sox