Parlamentskorrespondenz Nr. 370 vom 16.04.2015

Universitäten sind Kernbereich des Wissenschafts- und Bildungssystems

Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrats 2012-2014

Wien (PK) – Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit sind die grundlegenden Prinzipien, an denen der Österreichische Wissenschaftsrat seine Tätigkeit ausrichtet. Seit 2004 berät der Rat in diesem Sinne den für Wissenschaft und Forschung zuständigen Bundesminister, die gesetzgebenden Körperschaften und die Universitäten. Derzeit liegt dem Nationalrat der Bericht über die Tätigkeit des Wissenschaftsrats in den Jahren 2012 bis 2014 vor (III-164 d.B.). Er bietet eine Übersicht über die vom Rat erarbeiteten Stellungnahmen und Empfehlungen sowie die von ihm eingerichteten Arbeitsgruppen.

Die Universitäten bilden nicht nur in Österreich, sondern auch international gesehen, weiterhin den Kern eines differenzierten Wissenschafts- und Bildungssystems, stellt der Wissenschaftsrat fest. Mit ihrer Forschungsaufgabe und der forschungsgeleiteten Lehre sind sie für die Pflege der Fächer und Disziplinen und für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses (die im Promotions- und Habilitationsrecht deutlich wird) zuständig. Diese Aufgaben bestimmen das Verhältnis der Universität zu anderen Teilen des Hochschulsystems, insbesondere zu den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen.

Expertise für ein differenziertes Wissenschafts- und Bildungssystem

In den Jahren 2012, 2013 und 2014 wurden vom Wissenschaftsrat 17 Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt, die im Bericht näher beschrieben werden. So legte er etwa eine Analyse der Stellung der Fachhochschulen im österreichischen Hochschulsystem vor. Er spricht sich darin für einen erheblichen quantitativen Ausbau des Fachhochschulsektors, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungszielen von FHs und Universitäten aus.

Der Wissenschaftsrat widmete sich auch intensiv der Schwerpunktbildung und Profilschärfung an den österreichischen Universitäten. Zu den Erfordernissen eines differenzierten Wissenschafts- und Hochschulsystems gehört für den Wissenschaftsrat die verstärkte Kooperation in der Forschung und die bessere Abstimmung der Lehrangebote.

Wichtige Themen der Wissenschaftspolitik und der Arbeit des Wissenschaftsrates, die in Arbeitsgruppen behandelt wurden, waren in den vergangenen Jahren zudem Fragen der Studienplatzfinanzierung, der Zugangsregelungen und die Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre. Der Wissenschaftsrat nahm auch an der Diskussion um ein wirkungsorientiertes (ausschließlich Forschung und Lehre dienendes) Verrechnungsmodell zwischen Medizinischen Universitäten und Krankenanstaltenträgern teil.

Im Bereich der unmittelbaren Hochschulpolitik gab der Wissenschaftsrat eine Empfehlung zur Reform der Abrechnung des Klinischen Mehraufwandes (KMA) ab. Eine kritische Stellungnahme gab es zur Gründung einer Medizinischen Fakultät an der Johannes Kepler Universität in Linz. Weiter nahm er Stellung zur universitären Gerichtsmedizin in Österreich. Hervorgehoben werden im Bericht auch die umfangreichen Empfehlungen zu den Klinischen Neurowissenschaften an den Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien.

Ferner wurden in der vergangenen Tätigkeitsperiode drei internationale Tagungen veranstaltet und drei Tagungsbände veröffentlicht. Behandelt wurden unter anderem die Zukunft der Lehrerbildung, Fragen der wissenschaftlichen Karriere und Partizipation sowie das Thema "Exzellenz in der Wissenschaft – Österreich im internationalen Vergleich".

In der vergangenen Tätigkeitsperiode wurde auch eine Arbeitsgruppe "Weißbuch Hochschulentwicklung" gebildet, um die Arbeit an der Empfehlung "Universität Österreich 2025: Analysen und Empfehlungen zur Entwicklung des österreichischen Hochschul- und Wissenschaftssystems" aus dem Jahr 2009 fortzuführen. Das Weißbuch soll noch im Frühjahr 2015 vorliegen.

Die Beratungstätigkeit des Wissenschaftsrates für den Bundesminister in den Angelegenheiten der Universitäten und in der Analyse der Leistungsvereinbarungen ist gesetzlich festgelegt. In Rahmen dieser Aufgabe wurde vom Wissenschaftsrat in den vergangenen Jahren etwa die innere Verfasstheit der autonomen Universität in den Blick genommen und unter dem Titel "Governance und Partizipation" Empfehlungen zu ihrer Fortentwicklung vorgelegt. In diesen Zusammenhang gehören auch eine Analyse zur Entwicklung des Fachhochschulsektors und eine Stellungnahme zur Messung und Beurteilung von Qualität in der Forschung.

Die Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen des Wissenschaftsrates gehen als Aussendungen in gebundener Form an rund 800 Institutionen und Personen aus dem Bereich Wissenschaft, Forschung, Politik und Verwaltung, teilt der Bericht mit. (Schluss) sox