Parlamentskorrespondenz Nr. 402 vom 23.04.2015

Nationalrat befasst sich mit Tierschutzfragen

Opposition fordert höhere Strafen für Tierquälerei und Maßnahmen gegen Streunerkatzen

Wien (PK) – Thema im Nationalrat waren heute auch Tierschutzfragen. Auf Basis von Anträgen des Team Stronach diskutierten die Abgeordneten unter anderem über eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei und über die Besatzdichte in der Geflügelhaltung. Zudem ging es um das Problem verwahrloster Streunerkatzen. Mit der Frage des Strafrahmens wird sich nun der Justizausschuss befassen, die weiteren zur Diskussion stehenden Anträge wurden gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses abgelehnt. Für einen höheren Strafrahmen bei Tierquälerei trat neben der Opposition auch SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck ein, er gab aber zu bedenken, dass ein solcher nichts bringe, wenn er von den Gerichten nicht ausgenutzt werde.

Das Team Stronach begründet den vorgelegten Antrag nach einem höheren Strafrahmen für Tierquälerei damit, dass die geltende Strafdrohung von maximal einem Jahr Freiheitsentzug viel zu wenig abschreckend sei. Die Anzeigen wegen Tierquälerei seien in den vergangen sukzessive gestiegen, machte Ulrike Weigerstorfer geltend, 2014 seien es bereits 802 gewesen. Tierquälerei dürfe in Österreich keinen Platz habe, bekräftigte sie.

In dieselbe Kerbe stießen Josef A. Riemer (F) und Christiane Brunner (G). Riemer forderte, die  Höchststrafe wie in Deutschland und der Schweiz auf drei Jahre hinaufzusetzen. Seiner Meinung nach ist der Strafrahmen aber nicht das einzige Problem, er ortet auch viel zu milde Urteile seitens der Richterschaft bei Tierquälerei. Eine ähnliche Tendenz beschrieb auch SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck, ihm zufolge wird schon der jetzige Strafrahmen selten bis gar nicht ausgenutzt.

Abgeordnete Brunner wies darauf hin, dass auch die Grünen einen Antrag zur Erhöhung des Strafmaßes für Tierquälerei vorgelegt haben. Dieser liege bereits im Justizausschuss. Es sei höchst an der Zeit festzustellen, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist, betonte sie.

Keine Parteienstellung für Tierschutzverband

Weitere Tierschutzinitiativen des Team Stronach wurden vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit abgelehnt. So konnte sich Weigerstorfer nicht mit dem Anliegen durchsetzen, dem Verband der Österreichischen Tierschutzorganisationen in Strafverfahren Parteienstellung zu gewähren. Um Tierschutz-Interessen zu vertreten, gebe es ohnehin in jedem Bundesland Tierschutzobleute, machte Abgeordneter Keck geltend. Er will aber prüfen, ob man den Tierschutzobleuten, die derzeit nur bei Verwaltungsverfahren Parteienstellung haben, eine solche auch bei Strafverfahren einräumen könnte.

Dezidiert abgelehnt wurde das Anliegen von ÖVP-Abgeordneten Franz Eßl. Er wies darauf hin, dass der Verband der Tierschutzorganisationen ohnehin Mitglied im Tierschutzrat sei. Zudem gab er zu bedenken, dass es Tierschutzorganisationen gebe, die bewusst Gesetze brechen und etwa in Tierställe einbrechen. Solchen Personen Parteienstellung in Gerichtsverfahren zu geben, wäre der falsche Weg.

Handel soll vermehrt österreichisches Geflügel anbieten

Die Ablehnung zweier Team-Stronach-Anträge (313/A(E) , 434/A(E) ) zum Thema Geflügelhaltung begründeten Michael Ehmann (S) und die ÖVP-Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager und Franz Eßl damit, dass Österreich bei der erlaubten Besatzdichte von Masthühnern und Puten bereits jetzt den höchsten Standard in der EU habe. Während die EU bis zu 42 kg pro Quadratmeter erlaube, würden in Österreich Obergrenzen von 25 kg bzw. 30 kg gelten, skizzierte Ehmann. Seiner Meinung nach wäre es wichtiger, über die Reduktion des Antibiotika-Einsatzes zu diskutieren.

Eßl und Schmuckenschlager warnten vor noch strengeren Vorgaben für die Geflügelzucht. Diese würden lediglich dazu führen, dass noch mehr Geflügel aus dem Ausland aus Intensivtierhaltung importiert werde, hielt Eßl fest. Schmuckenschlager zufolge liegt der Marktanteil von österreichischem Putenfleisch im Handel schon jetzt unter 40%. Die ÖVP wolle "einen Tierschutz mit Augenmaß und Hausverstand", sorgte sich Eßl um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Landwirtschaft.

Weigerstorfer hat die beiden Anträge für das Team Stronach eingebracht, weil sie die Befürchtung hatte, Österreich könnte die derzeit erlaubte Besatzdichte für Mastgeflügel, speziell auch für Puten, aufgrund der großzügigeren EU-rechtlichen Bestimmungen erhöhen. Für SPÖ-Abgeordneten Walter Schopf ist diese Befürchtung aber unbegründet. Man wolle auch weiter mit Qualität punkten, versicherte er. Für notwendig hält Schopf verstärkte Anstrengungen, um den österreichischen Handel zu bewegen, stärker auf österreichische Qualität zu setzen, und entsprechende Preise zu zahlen. Laut Keck werden manche Hühnermäster, was den Preis betrifft, von großen Handelskonzernen geradezu "erpresst".

Der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber, plädierte in diesem Zusammenhang für eine klare Kennzeichnung von österreichischem Qualitätsfleisch und forderte einmal mehr ein Gütesiegelgesetz. Man müsse der Gefahr der weiteren Industrialisierung der Landwirtschaft einen Riegel vorschieben, bekräftigte er und machte sich gemeinsam mit Weigerstorfer für eine Reduktion des Antibiotika-Einsatzes in der Landwirtschaft stark. Laut Weigerstorfer wurden zuletzt rund 55 Tonnen Antibiotika im Jahr eingesetzt.

Grüne fordern Maßnahmen zur Eindämmung von Streunerkatzen

Zustimmung zu den beiden Anträgen des Team Stronach zur Geflügelzucht kam auch von Josef A. Riemer (F)und von Christiane Brunner (G). Brunner nutzte die Debatte über den Antrag außerdem dazu, um das Problem von Streunerkatzen aufs Tapet zu bringen. Ihrer Meinung nach geht aus der 2. Tierhaltungsverordnung nicht ausreichend klar hervor, welche Katzen von der Katastrationspflicht ausgenommen sind, wobei ihrer Meinung nach vor allem der Begriff "bäuerliche Haltung" zu unbestimmt ist. Brunner fordert außerdem, in Zusammenarbeit mit den Ländern Förderprogramme für Katzenkastrationen aufzusetzen, um bereits ausgewilderte Katzenpopulationen zu begrenzen. Ein von ihr eingebrachter Entschließungsantrag fand allerdings keine Mehrheit. (Fortsetzung Nationalrat) gs