Parlamentskorrespondenz Nr. 507 vom 12.05.2015

Neu im Familienausschuss

Behinderte Menschen, Pflegeeltern, Kindstod, Zusammenführung der Familienleistungen

Schlechterstellung von behinderten Menschen soll beseitigt werden

Wien (PK) - Seit dem Jahr 2013 sei es zu einer finanziellen Schlechterstellung von Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung sowohl eine Waisenpension und eine Ausgleichszulage als auch eine erhöhte Familienbeihilfe erhalten, gekommen, erläutert Abgeordnete Judith Schwentner in einem Antrag der Grünen (989/A ). Denn die Einführung einer Einschleifregelung in Bezug auf Zuverdienste habe zu Kürzungen bei der Familienbeihilfe geführt. Durch eine entsprechende Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes sollen diese Härten beseitigt werden. Die vorgeschlagene Maßnahme verursache zwar Mehrkosten, eine finanzielle Bedeckung sei aber auf Grund der Überschüsse, die der FLAF erzielt, gegeben.

Grüne wollen Rechtsanspruch auf Karenz auch für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht

Der überwiegende Teil der Pflegeeltern in Österreich betreut ein Kind ohne Adoptionsabsicht, zeigt Abgeordnete Daniela Musiol von den Grünen auf (990/A(E)). Dies geschehe jedoch unentgeltlich, da diese Personengruppe keinen Anspruch auf Elternkarenz hat. Laut Jugendwohlfahrtsbericht befanden sich zum Stichtag 31.12.2013 insgesamt 4.468 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, die Mehrzahl hingegen - 6.379 Kinder - in sozialpädagogischen Einrichtungen. Verbesserungen für Pflegeeltern lägen daher auch im Interesse des Staates, da sich die öffentliche Hand enorm viel erspart, wenn Kinder bei Pflegeeltern wohnen und nicht in Wohngemeinschaften bzw. Heimen untergebracht sind, argumentiert Musiol. Außerdem biete die Unterbringung in Pflegefamilien den Kindern wesentlich mehr an Bindung, Beziehung und Förderung und damit bessere Chancen, sich sozial und kognitiv gut entwickeln zu können. Damit Pflegeeltern möglichst attraktive Rahmenbedingungen vorfinden, sollte diese Ungleichbehandlung durch eine Novellierung des Mutterschutzgesetzes bzw. des Väter-Karenzgesetzes beendet werden, fordert die G-Mandatarin.

…sowie bessere finanzielle Absicherung von Pflegeeltern

Außerdem wünscht sich Daniela Musiol (G) eine bessere finanzielle Unterstützung von Pflegeeltern (1002/A(E)). Wird ein sehr junges Kind in Pflege übernommen, haben Pflegeeltern, wie auch leibliche Eltern, einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (jedoch keinen Anspruch auf Karenzierung beim Arbeitgeber und auch keinen Kündigungsschutz bei freiwilliger Einigung mit dem Arbeitgeber), erläutert die Antragstellerin. Für Pflegeeltern eines älteren Kindes sei dies leider nicht der Fall, obwohl gerade diese Jugendlichen besonders viel Belastendes erlebt haben und daher noch mehr Unterstützung brauchen. Die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes bzw. einer vergleichbaren Geldleistung für einen definierten Zeitraum wäre daher auch für Pflegeeltern eines älteren Kindes erstrebenswert.

NEOS für bessere sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung von Eltern im Falle eines Kindstodes

Mit den sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen, die sich durch den Tod eines Kindes oder einer Totgeburt ergeben, setzen sich die NEOS in einem Entschließungsantrag auseinander (1024/A(E)). Gerade in solchen schwierigen Lebenssituationen, die emotional äußerst belastend sind, soll nach Auffassung von Beate Meinl-Reisinger besonderer Wert darauf gelegt werden, dass den betroffenen Müttern und Vätern auf eine möglichst unbürokratische Weise geholfen wird. Wenn das Kind etwa während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld bzw. in der Karenz verstirbt, müssten sich die betroffenen Mütter (Väter) schon am Folgetag beim Arbeitgeber melden. Dieser könnte die Arbeitsaufnahme wieder fordern. Wenn dies nicht gemacht wird, weil z.B. eine Karenzvertretung da ist, müsste sich die Betroffene beim AMS arbeitslos melden, um sozialrechtlich abgesichert zu sein. Da diese bürokratischen Auflagen nach dem Tod eines Kindes wohl kaum den betroffenen Eltern zugemutet werden können, verlangt die Antragstellerin, dass in einem solchen Fall der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenz zumindest um weitere acht Wochen verlängert wird.

… und für mehr Übersichtlichkeit bei den Familienleistungen

Im Sinne von mehr Transparenz und Verwaltungseffizienz sollten nach Ansicht der NEOS alle (steuerlichen) familienbezogenen geldwerten Förderungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Alleinerzieherabsetzbetrag) zu einer einzigen, neuen Familienleistung zusammengefasst werden (1026/A(E)). Derzeit gebe es in Österreich über 200 familienpolitische bzw. familienrelevante Maßnahmen, wodurch die Übersichtlichkeit des Systems aber oft auf der Strecke bleibt, argumentiert Beate Meinl-Reisinger. Außerdem sollen Anreize zur Arbeitsaufnahme nach Kinderbetreuungszeiten sowie zur Ausweitung des Ausmaßes der Erwerbstätigkeit gesetzt werden. (Schluss) sue