Parlamentskorrespondenz Nr. 554 vom 26.05.2015

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zum Themenkomplex Arbeit und Arbeitsrecht

Wien (PK) – Die Oppositionsparteien haben mehrere Anträge zum Themenkomplex Arbeit und Arbeitsrecht eingebracht. So wollen die NEOS etwa den in vielen Kollektivverträgen vorgesehenen automatischen Gehaltsvorrückungen mit einer Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes zu Leibe rücken und plädieren für die Einführung einer echten Teilpension. Die FPÖ urgiert eine gesetzliche Verankerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, den Grünen geht es unter anderem um eine Einschränkung von All-In-Verträgen. Außerdem haben Grüne und NEOS Initiativen für ein Bildungs- bzw. ein Weiterbildungskonto vorgelegt.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: NEOS fordern geänderte Kollektiverträge

Mit einer Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes wollen die NEOS die Adaptierung zahlreicher Kollektivverträge erzwingen (1139/A). Ihrer Meinung nach vermindert das in der österreichischen Arbeitswelt vorherrschende Senioritätsprinzip mit seiner Logik der automatischen Gehaltsvorrückungen nicht nur die Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen. Sie orten auch einen gewissen Widerspruch zum Grundsatz "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit", da die Gehaltskurven oftmals nicht mit den tatsächlichen Erfahrungs- und Produktivitätszuwächsen korrelieren. Abgeordneter Gerald Loacker will daher im Gleichbehandlungsgesetz normieren, dass innerhalb einer Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe höchstens fünf Vorrückungen zulässig sind, wobei die ersten beiden Vorrückungen zu überproportionalen Gehaltssteigerungen führen müssen. Gerade in den ersten Beschäftigungsjahren seien Erfahrungs- und Produktivitätszuwachs in der Regel besonders groß, so seine Begründung. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen laut Antrag mit 1. Jänner 2021.

Ein gleichlautender Gesetzesantrag von NEOS-Abgeordnetem Michael Pock liegt dem Gleichbehandlungsausschuss vor.

NEOS wollen Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen lockern…

Ein weiterer Antrag der NEOS betrifft den erhöhten Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen. Geht es nach Abgeordnetem Gerald Loacker, soll dieser künftig nicht zum Tragen kommen, wenn ArbeitnehmerInnen zum Zeitpunkt ihrer Einstellung bereits älter als 50 Jahre waren (1140/A). Der erhöhte Kündigungsschutz habe für ältere Arbeitslose eine negative Wirkung und schränke ihre Chance auf Wiedererlangung einer Beschäftigung ein, argumentiert er. Derzeit gilt für neu eingestellte ArbeitnehmerInnen über 50 Jahre laut Arbeitsverfassungsgesetz dann ein erhöhter Kündigungsschutz, wenn sie länger als zwei Jahre im Betrieb beschäftigt waren.

…und fordern Einführung einer echten Teilpension

Ein Anliegen ist den NEOS auch die Einführung einer echten Teilpension. Wer genügend Versicherungsjahre hat, um eine vorzeitige Alterspension oder die Korridorpension in Anspruch zu nehmen, soll nach Vorstellung von Abgeordnetem Loacker die Möglichkeit haben, seine Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig eine Teilpension, etwa im Ausmaß vom 25%, 50% oder 75%, zu beziehen. Für die während der Teilpension geleistete Arbeit sollen dabei weiter Pensionsversicherungsbeiträge einbezahlt werden und diese später auch zu einem höheren Pensionsanspruch führen (1159/A(E)). Die von der Regierung geplante Teilpension sieht Loacker als reinen "Etikettenschwindel", da sie seiner Ansicht nach nur eine andere Form der Altersteilzeit darstellt. Der Regierungsvorschlag werde langfristig außerdem zu einer Mehrbelastung des Pensionssystems führen, fürchtet er.

Grüne und NEOS für Bildungs- bzw. Weiterbildungskonto

Sowohl die Grünen als auch die NEOS haben Vorschläge zur Einrichtung eines Bildungs- bzw. eines Weiterbildungskontos für ArbeitnehmerInnen vorgelegt, wobei die beiden Anträge unterschiedliche Stoßrichtungen haben. So geht es den Grünen vor allem um einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifikation für alle jene, die eine niedrige Ausbildung bzw. Probleme am Arbeitsmarkt haben (1146/A(E)). Konkret fordert Abgeordnete Birgit Schatz eine unabhängige Bildungs- und Qualifikationsberatung für alle Arbeitslosen, einen Rechtsanspruch auf eine beruflich einsetzbare Erstausbildung sowie eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen – zertifizieren – Weiterbildungs- und Qualifikationsangeboten in Phasen der Arbeitslosigkeit in Form eines individuellen Bildungskontos. Wer eine Erstausbildung absolviert oder sich mittels Bildungskonto weiterbildet, soll dabei gemäß dem Antrag nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und im Bedarfsfall Mittel zur Existenzsicherung erhalten.

Gegenüber der jetzigen Situation hätte das Modell den Vorteil, dass Arbeitslose bewusst, gezielt, eigenverantwortlich und selbstbestimmt über ihre Bildung bzw. Weiterbildung entscheiden könnten, macht Schatz geltend. Wer selbst keine Schritte setzt, würde ihrem Vorschlag zufolge den Zumutbarkeitsbestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes unterliegen.

Ziel der NEOS ist es hingegen, die ArbeitnehmerInnen mit der Einrichtung eines individuellen Weiterbildungskontos zu lebenslangem Lernen zu motivieren (1160/A(E)). Das Konto soll nach Vorschlag von Abgeordnetem Loacker aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen und aus einer staatlichen Prämie, angelehnt an die Bausparprämie, gespeist werden, wobei ökonomisch schlechter gestellte ArbeitnehmerInnen überproportional gefördert werden sollen. Problematisch an vielen der bestehenden Arbeitsmarkt- und Weiterbildungsförderungen sei, dass diese erst in Anspruch genommen werden können, wenn man bereits arbeitslos ist, hält Loacker dazu in den Erläuterungen fest. Biete man bereits präventiv Weiterbildung an und setze entsprechende Anreize zur Inanspruchnahme, ließe sich seiner Ansicht nach eine verbesserte Wirkung erzielen und Arbeitslosigkeit womöglich von Vornherein vermeiden.

Grüne fordern neue Regeln für All-In-Verträge

Die Grünen fordern auch neue Regeln für All-In-Verträge (1190/A(E)). Es sei dringend notwendig, dem bedenklichen Wildwuchs in diesem Bereich gesetzlich entgegenzusteuern, mahnt Abgeordnete Schatz, wobei ihr vor allem der missbräuchliche Einsatz von All-In-Klauseln bei niedrigen Einkommensgruppen ohne Führungsverantwortung ein Dorn im Auge ist. Vielfach geht es den Arbeitgebern ihrer Einschätzung nach dabei nur um unbezahlte bzw. zuschlagsfreie Mehrarbeit. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit hält Schatz außerdem eine generelle Arbeitszeitverkürzung anstatt der Forcierung überlanger Arbeitszeiten für ein Gebot der Stunde.

FPÖ urgiert gesetzliche Verankerung des Weihnachts- und Urlaubsgelds

Die FPÖ drängt auf eine gesetzliche Verankerung des Weihnachts- und des Urlaubsgelds (1175/A(E)). Derzeit gebe es im Rahmen von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen keinen gesetzlichen Anspruch auf das 13. und das 14. Gehalt, heben die Abgeordneten Werner Neubauer und Herbert Kickl hervor. Wer keinem Kollektivvertrag unterliege bzw. keine entsprechenden Vereinbarungen in seinem Arbeitsvertrag verankert habe, falle um die Sonderzahlungen um. Die FPÖ fürchtet, dass vor allem ausländische Firmen diesen Umstand ausnutzen könnten, um Lohndumping zu betreiben. (Schluss) gs