Parlamentskorrespondenz Nr. 687 vom 19.06.2015

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge zur Volksanwaltschaft, zum Medientransparenzgesetz, zu den Landesschulräten sowie zum Beamten- und zum Lehrerdienstrecht

Wien (PK) – Sowohl die NEOS als auch die Grünen haben eine Änderung der verfassungsgesetzlichen Bestimmungen über die Volksanwaltschaft beantragt. Zudem geht es den NEOS um eine Änderung des Medientransparenzgesetzes und eine Änderung der verfassungsgesetzlichen Vorgaben für die Bestellung der Landesschulräte. Weitere Anträge der Grünen betreffen das neue Lehrerdienstrecht und das neue Besoldungsschema für BeamtInnen.

NEOS urgieren Überblick über alle Empfehlungen der Volksanwaltschaft

Die NEOS wollen die Volksanwaltschaft durch eine Änderung der Bundesverfassung verpflichten, sämtliche Empfehlungen an die Verwaltung zu veröffentlichen und dabei auch die Reaktion der Ministerien anzuführen (1203/A). Abgeordneter Christoph Vavrik erhofft sich dadurch mehr Transparenz hinsichtlich der Arbeit der Volksanwaltschaft. Durch eine öffentlich einsehbare Zusammenstellung der Empfehlungen könnten sich sowohl das Parlament als auch die BürgerInnen ein Bild von der Kontrolle der Volksanwaltschaft machen, argumentiert er. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Volksanwaltschaftsausschuss zugewiesen.

Grüne fordern transparentes Auswahlverfahren für VolksanwältInnen

Ein ganz anderes Anliegen haben die Grünen. Ihnen geht es darum, den Bestellmodus für die drei VolksanwältInnen zu ändern und verfassungsgesetzlich ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren zu verankern (1225/A). Konkret schlägt Abgeordneter Wolfgang Zinggl vor, die Funktionen öffentlich auszuschreiben und ein öffentliches Hearing abzuhalten. Die endgültige Wahl soll dann vom Nationalrat auf Basis eines Gesamtwahlvorschlags des Hauptausschusses vorgenommen werden. Sowohl für die Wahl im Hauptausschuss als auch für jene im Nationalrat sieht der Antrag eine Zweidrittelmehrheit vor, um die Einbindung der Opposition sicherzustellen.

Begründet wird die Initiative von Zinggl damit, dass der derzeitige Bestellmodus für die VolksanwältInnen, der ein Nominierungsrecht der drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat vorsieht, nicht mit den neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft als Präventionsstelle zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen in geschlossenen Einrichtungen vereinbar sei. Seiner Meinung nach hat die parteipolitische Verhaftung der VolksanwältInnen bereits zu einer Behinderung der Menschenrechtsarbeit der neuen Prüfkommissionen der Volksanwaltschaft und zu fragwürdigen Personalentscheidungen geführt.

Landesschulräte: NEOS gegen Pflicht zur Bestellung eines Vizepräsidenten

Ein weiterer Antrag der NEOS auf Änderung der Bundesverfassung zielt darauf ab, die Bestellung eines Vizepräsidenten für die Landeschulräte bzw. für den Wiener Stadtschulrat künftig zur Gänze der Autonomie der Länder zu überlassen (1243/A). Derzeit sind die fünf bevölkerungsstärksten Bundesländer gemäß der Verfassung zur Bestellung eines Vizepräsidenten verpflichtet. Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger argumentiert, dass der Posten des Vizepräsidenten des Wiener Stadtschulrats bereits seit mehreren Monaten vakant ist, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung der Schulbehörde geführt hätte.

Medientransparenzgesetz: NEOS für Werbebeschränkung von Kammern

Ein weiteres Anliegen der NEOS sind Werbebeschränkungen für die gesetzlichen Interessenvertretungen. Sie haben in diesem Sinn eine Änderung des Medientransparenzgesetzes beantragt (1229/A). Wie die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Sozialversicherungsträger und bestimmte öffentliche Einrichtungen sollen demnach auch die Kammern nur solche entgeltliche Inserate schalten dürfen, die einem konkreten Informationsbedürfnis der Allgemeinheit dienen und in einem inhaltlichen Zusammenhang mit ihrem Wirkungsbereich stehen. Reine Werbe- und PR-Inserate sollen unzulässig sein. Abgeordneter Loacker begründet die Initiative mit der Zwangsmitgliedschaft bei den beruflichen Interessenvertretungen und dem fehlenden Einblick der Mitglieder in die Verwendung ihrer Beiträge.

Grüne wollen allen LehrerInnen Übertritt ins neue Dienstrecht ermöglichen

Ein Entschließungsantrag der Grünen zielt darauf ab, allen LehrerInnen einen freiwilligen Wechsel in das neue Lehrerdienstrecht zu ermöglichen (1214/A(E)). Es gebe immer wieder Beschwerden von Lehrkräften, die sich dadurch benachteiligt fühlen, dass nur neu eintretende LehrerInnen in das neue Dienstrecht optieren können, hält Abgeordneter Harald Walser fest. Vor allem im Pflichtschulbereich ortet er eine klare Diskriminierung, weil bei annähernd gleicher Dienstverpflichtung unterschiedliche Gehälter ausbezahlt werden. Besonders betroffen sind ihm zufolge QuereinsteigerInnen in den Lehrberuf, die erst mit einem höheren Alter in den Schuldienst gewechselt sind.

Öffentlicher Dienst: Grüne für Recht auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters

Mit 12. Februar dieses Jahres ist der überwiegende Teil der Bundesbediensteten in das neue Besoldungsschema des Bundes übergeleitet worden. Im Zuge der Überleitung wurde auch automatisch ein neues Besoldungsdienstalter festgelegt. Grün-Abgeordneter Harald Walser hält es allerdings für diskriminierend, dass berufliche Zeiten in der Privatwirtschaft für neu eintretende und für bereits aktive Bedienstete in unterschiedlichem Ausmaß berücksichtigt werden. Viele Vertragsbedienstete und BeamtInnen würden seiner Einschätzung nach von einer Neuberechnung ihres Besoldungsdienstalters gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen profitieren. Er fordert daher einen entsprechenden Rechtsanspruch (1230/A(E)). (Schluss) gs