Parlamentskorrespondenz Nr. 855 vom 23.07.2015

Rahmengesetz für Gentechnik-Anbauverbot passiert Bundesrat

Bundesländer behalten Kompetenz für GVO-Anbauverbote

Wien (PK) - Anbauverbote für genmanipulierte Pflanzen (GVO) auf heimischen Feldern bleiben in der Kompetenz der Bundesländer. Vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts der EU-Länder in Sachen GVO werden die Anbauverbote aber künftig mit einem Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz verfassungsrechtlich abgesichert, dem der Bundesrat heute mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zustimmte. Der Landwirtschaftsminister wird in einem Beirat, dem auch ExpertInnen und VertreterInnen von Verbänden angehören, Einvernehmen mit den Ländern herstellen und ihnen per Verordnung auftragen, Anbauverbote zu erlassen. Die Zustimmung zum Rahmengesetz erteilte der Bundesrat in namentlicher Abstimmung mit 46 Ja- zu 10 Nein- Stimmen. Ein SPÖ-ÖVP-Entschließungsantrag zur ausdrücklichen Sicherstellung der Länderkompetenz in Sachen GVO-Anbauverbot wurde mehrheitlich angenommen, ein FPÖ-Entschließungsantrag für eine bundesrechtliche Absicherung im Einvernehmen mit den Ländern wurde abgelehnt.   

Mit einer mehrheitlich verabschiedeten Entschließung verlangte der Bundesrat auf Antrag von SPÖ und ÖVP, die Interessen der Länder zu wahren und das GVO-Anbauverbot in der Verfassung zu verankern.  

Obwohl beim Thema Gentechnikfreiheit parteiübergreifender Konsens in Österreich herrsche, wie FPÖ-Bundesrätin Monika Mühlwerth klarstellte, lehne ihre Fraktion dieses systemwidrige Rahmengesetz, von dem zu befürchten sei, dass es rechtlich nicht halten werde, ab.  Es schaffe durch die Zuständigkeit zweier Ministerien, des Gesundheits- und des Landwirtschaftsministeriums, zusätzlich zu den Ländern Bürokratie. Die FPÖ hätte sich eine sorgfältigere Vorgangsweise und eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht, entweder durch ein Bundesgesetz oder eine 15a-Vereinbarung. In einem Entschließungsantrag forderte Mühlwerth mit Unterstützung ihres Fraktionskollegen Gerhard Dörfler (F) eine Regierungsvorlage, die das GVO-Anbauverbot in Österreich verfassungsrechtlich klar absichert und überdies eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel einführt, die von Tieren mit gentechnisch verändertem Futter stammen.  

Gottfried Kneifel (V/O) erinnerte an vom Bundesrat initiierte Gespräche mit den Ländern, mit denen ein möglicher Konflikt im Vorfeld der Gesetzwerdung aus dem Weg geräumt und die Länderkompetenzen gewahrt werden konnten. Entscheidungen im Beirat sind einstimmig zu fassen, damit die Länder ihre Positionen vollinhaltlich einbringen können. Außerdem wird das Gentechnikanbauverbot als Staatsziel in die Bundesverfassung aufgenommen. Ein mehrheitlich angenommener ÖVP-SPÖ-Entschließungsantrag verlangt Regelungen für den Übergang der Kompetenz auf den Bundesminister, die Gewährleistung, dass keine Verordnung gegen den Wunsch von Bundesländern erlassen werden könne und die Verankerung des Gentechnik-Anbauverbots in der Bundesverfassung. Kneifels Fraktionskollege Martin Preineder (V/N) erinnerte an den langen Kampf um das Selbstbestimmungsrecht der EU-Mitgliedsländer in Sachen GVO sowie daran, dass der diesbezügliche österreichische Konsens nach außen stark vertreten werden sollte. Die Verhandlungen haben gezeigt, dass der Bundesrat Gesetzentwürfe verändern kann, sagte Preinder mit Bezug auf Abänderungen im Nationalrat, die auf Initiative des Bundesrates erfolgten.

Stefan Schennach (S/W) hielt die Position der FPÖ für unverständlich. Da das Selbstbestimmungsrecht in Sachen Gentechnik in der EU in Gefahr sei, wäre es wichtig, diesen Beschluss gemeinsam zu fassen. Die FPÖ verlasse den Schulterschluss mit jenen, die um die Gentechnikfreiheit in Österreich kämpfen. Schennach bekannte sich zur  Harmonisierung zwischen Bund und Ländern und zur Verankerung der Gentechnikfreiheit als Staatsziel in der Verfassung. Ana Blatnik (S/K) bekannte sich zu gentechnikfreien Lebensmitteln, sagte nein zu GVO und hielt das vorliegende Gesetz und die mit den Ländern akkordierte Bundeslösung für sehr wichtig.

Auch Nicole Schreyer (G/T) gab ihrer Freude über den Gesetzesbeschluss, mit dem Österreich als erstes EU-Land von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch mache, Ausdruck. Den Entschließungsantrag unterstützte die Rednerin nicht, weil sie das Einstimmigkeitsprinzip im Beirat nicht für notwendig und zweckmäßig halte.

Bundesminister Andrä Rupprechter zeigte sich stolz auf die verfassungsrechtliche Verankerung des GVO-Selbstbestimmungsrechts in Österreich, mit der nicht zu stark in die Kompetenzen der Bundesländer eingegriffen werde. Dem Bundesrat dankte und gratulierte der Minister zur konsequenten Verteidigung von Länderinteressen. Die FPÖ hingegen stehe mit ihrer Ablehnung auf der falschen Seite, auf der Seite der Konzerne und jener, die die österreichische Position schwächen. "Sie stehen auf der Seite der Finsternis", formulierte Rupprechter drastisch.

Novelle zur Marktordnung beschleunigt Beschwerdeverfahren

Agrarische Marktordnungsverfahren sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht künftig schneller abgewickelt werden, indem aufwändige Sachverhaltserhebungen an Fachbehörden wie die Agrarmarkt Austria (AMA) ausgelagert werden. Während Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter ausführte, dass raschere Entscheidungen im Interesse der BeschwerdeführerInnen liegen und weiterhin sichergestellt sei, dass die Beweiswürdigung den RichterInnen obliege, blieb die Opposition bei ihren Bedenken wegen möglicher Interessenskonflikte.

Während RednerInnen der Regierungsparteien, Andreas Pum (V/N) und Adelheid Ebner (S/N), die vorgeschlagenen Verfahrensbeschleunigungen begrüßten, um anhängige Almflächen-Feststellungsverfahren so rasch wie möglich abarbeiten zu können, meinte die Opposition, Peter Samt (F/St) und Nicole Schreyer (G/T), man sollte tatsächlich unabhängige Behörden wie die Bezirksagrarbehörden mit ergänzenden Sachverhaltserhebungen zu beauftragen. – Die Marktordnungsgesetz-Novelle passierte den Bundesrat ohne Einspruch. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Parlament erhält jährlich Bericht über Wildschäden

Konsens über einen Oppositionsantrag, nämlich von FPÖ-Nationalratsabgeordnetem Harald Jannach, bildete die Grundlage zur Änderung des Forstgesetzes, die nicht nur in der ersten, sondern heute auch in der zweiten Kammer des Parlaments einhellige Zustimmung fand. Eine Novellierung des Forstgesetzes verpflichtet Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, den jährlichen, bisher nur im Internet veröffentlichten Wildschadensbericht auch dem Nationalrat vorzulegen. Angesichts der steigenden Zahl an Verbiss- und Schälschäden sei es sinnvoll, auch im Parlament über das Thema zu beraten, begründete die FPÖ ihre Initiative. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter führte aus, er komme dieser Aufforderung gerne nach, weil eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ein Monitoring der Wildschäden dringend brauche. Dem einhelligen Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, gingen Bekenntnisse von RednerInnen aller Fraktionen - Martin Preineder (V/N), Hans-Peter Bock (S/T), Gerhard Dörfler (F/K) und Nicole Schreyer (G/T) zum Dialog zwischen WaldbesitzerInnen und den JägerInnen sowie all jenen voraus, die die Wäler in der Freizeit nützen.

Besserer Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

Umweltrelevante Informationen sollen leichter zugänglich werden – das ist das Ziel der Novelle zum Umweltinformationsgesetz, die den Bundesrat heute mehrheitlich passierte. Nach Vorgaben der EU wird nicht nur der Umgang mit gefährlichen Substanzen in Industrieanlagen, sondern auch die transparente Darstellung von Gefahrenpotentialen und Sicherheitsmaßnahmen durch die Betreiber der Anlagen im Internet geregelt. Verbessert wird auch der Rechtsschutz für die Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, indem die Entscheidungsfrist der Behörden bei Überprüfungsverfahren von sechs auf zwei Monate verkürzt wird, erläuterte Umweltminister Andrä Rupprechter den Bundesräten.

Diese Ausweitung des Informationsrechts begrüßten die BundesrätInnen generell. Die Grünen sprachen von einem "guten Tag für das Umweltrecht" und gaben ihrer Freude über Fortschritte beim Schutz der BürgerInnen gegen Auskunftsverweigerung durch Behörden. Der erhöhte Rechtsschutz und die verbesserten Informationsverpflichtungen besprachen auch die RednerInnen der SPÖ und ÖVP positiv. Die Aarhus-Konvention werde gestärkt und Unternehmen müssen ihre Verhaltensregeln bei Unfällen bekanntgeben, außerdem werden bei der Inspektion von Betrieben strengere Maßstäbe angelegt als bisher. Die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention mache aber weitere Gesetzesänderungen erforderlich, sagte Nicole Schreyer (G/T).

"Wir brauchen kein unsicheres Kraftwerk an Österreichs Grenzen", sagte Gerhard Dörfler (F/K) und ersuchte den Umweltminister um Gespräche mit den slowenisch-kroatischen Betreibern des Kernkraftwerks Krsko, dessen Lebensdauer kürzlich um 20 Jahre verlängert wurde.

Andreas Köll (V/T) hielt fest, dass nicht nur NGOs und UmweltschützerInnen Interesse an Umweltinformationen haben, sondern auch Grundeigentümer, die von Naturschutz-Entscheidungen betroffen sind. Auch Günther Novak (S/K) berichtete über Probleme mit Natura 2000 aus Kärntner Sicht und wies auf Sorgen von Tourismus-Gemeinden hin, die um ihre Langlaufloipen fürchteten.

Umweltminister Andrä Rupprechter betonte, das Thema AKW Krsko ebenso ernst zu nehmen wie die Verlängerung der Laufzeit des AKW Dukovany in Tschechien, wo er eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung verlangen werde. (Fortsetzung Bundesrat) fru


Format