Parlamentskorrespondenz Nr. 1023 vom 30.09.2015

Neu im Gesundheitsausschuss

Register für Gesundheitsberufe, geschützte Herkunftsangaben, Sozialversicherungen, Krankenhauskeime

Wien (PK) – Die Regierung schlägt vor, die Bundesarbeitskammer mit der Führung eines Gesundheitsberuferegisters ab 2016 zu betrauen (690 d.B.). In Entsprechung einer Vereinbarung im Regierungsprogramm sollen damit einheitliche Rechtsgrundlagen für die Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, geschaffen werden. Außerdem werden damit sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-Richtlinien der EU umgesetzt. In einem ersten Schritt werden zunächst die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste erfasst. Dieser Schritt wird auch als wichtiger Beitrag zur Bedarfs- und Ressourcenplanung im österreichischen Gesundheitswesen gesehen. Für den Bund gibt es keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten sowohl für die Entwicklung der Software (ca. 600.000 €) sowie für den laufenden Betrieb des Registers (ca. 90.000 € pro Jahr) von der Bundesarbeitskammer getragen werden.

EU-Umsetzung: Kontrollsystem für biologische Produkte, geschützte Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten

Den rechtlichen Rahmen für die amtliche Kontrolle von Bio- und Herkunftsangaben sowie besonderer Merkmale von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen (traditionelle Spezialitäten) schafft das neue EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (777 d.B.), das ab 1. Jänner 2016 in Kraft treten soll. Durch diese Umsetzung von Unionsvorschriften kommt es u.a. zur Einrichtung eines Kontrollausschusses im Gesundheitsministerium, der die Arbeit zwischen den Behörden und Kontrollstellen koordinieren soll, sowie eines Beirats für die biologische Produktion. Im Landwirtschaftsressort wird ein Beirat betreffend geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben seine Tätigkeit aufnehmen. Festgelegt werden im Gesetz nicht nur die Antrags- und Kontrollverfahren, die privaten Kontrollstellen übertragen werden, sondern auch etwaige Sanktionen, wobei Geldstrafen bis zu 50.000 € (im Wiederholungsfall 100.000 €) vorgesehen sind. Gleichzeitig kommt es auch zu geringfügigen Änderungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes und des Markenschutzgesetzes sowie zur Aufhebung des Rindfleisch-Etikettierungsgesetzes.

Sozialversicherungen: NEOS wollen neue Vorgaben für Rechnungslegung

Die NEOS sprechen sich dafür aus, die Weisung des Gesundheitsministeriums für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband zu konkretisieren. Insbesondere geht es Abgeordnetem Gerald Loacker um eine terminliche Festlegung der Beschlussfassungsfrist für Erfolgsrechnungen durch die jeweilige Generalversammmlung sowie um eine korrekte Anwendung der Bestimmungen zu Erfolgsrechnung und Schlussbilanz. Seiner Ansicht nach ist es notwendig, auch diverse Einzelnachweisungen in den zu veröffentlichenden Erfolgsrechnungen auszuweisen, damit würden auch die Jahresberichte besser vergleichbar. Da die Weisung des Gesundheitsministeriums im Einvernehmen mit dem Sozialministerium zu erlassen ist, wurde der Antrag nicht nur dem Gesundheitsausschuss (1314/A(E)), sondern auch dem Sozialausschuss zugewiesen.

Grüne fordern zentrales Melde- und Kontrollsystem bezüglich der Infektion mit Krankenhauserregern

Das Risiko, dass sich PatientInnen in medizinischen Einrichtungen zusätzlich zu ihren Krankheiten Infektionen zuziehen, ist relativ hoch und breit gestreut, zeigen die Grünen in einem Entschließungsantrag auf (1330/A(E)). Es reicht von der Besiedelung von Kathetern mit Mikroorganismen, über Wundinfektionen bei chirurgischen Eingriffen, der Übertragung von hochresistenten Bakterien in Intensivstationen bis hin zur Übertragung durch das medizinische Personal. Man schätzt, dass ca. 6 % der PatientInnen von diesen sogenannten "nosokomialen Infektionen", die hohe Kosten im Gesundheitswesen verursachen, betroffen sind; 5 % der Betroffenen sterben sogar daran. Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sind aber ca. 20 – 30 % dieser Krankenhausinfektionen mittels Einhaltung bestehender Hygieneempfehlungen und der Etablierung von Kontrollprogrammen vermeidbar, gibt die Antragstellerin Eva Mückstein zu bedenken. Da die derzeit in Österreich existierenden Regelungen und Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionen mit Krankenhauserregern ihrer Meinung nach nicht ausreichen und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen, fordern die Grünen ein für alle Krankenanstalten verpflichtendes und für die Bevölkerung transparentes Meldesystem von in Gesundheitseinrichtungen erworbenen Infektionen sowie bundesweit einheitliche und verbindliche Hygienestandards inklusive einer zentralen Kontrollstelle. (Schluss) sue/stein