Parlamentskorrespondenz Nr. 1404 vom 09.12.2015

Poststrukturgesetz beendet Streit zwischen Post und Bund

Weitere Themen im Nationalrat: Mehr Transparenz und höhere Strafen im Wertpapierhandel, Investment-Fonds, Bankenunion, Bankenabgabe

Wien (PK) - Der jahrelang schwelende Streit zwischen dem Bund und der Post, der auch gerichtlich ausgetragen hätte werden sollen, könnte nun bald beigelegt werden. Der Nationalrat hat jedenfalls heute einen großen Schritt dazu gesetzt und unter Berücksichtigung eines inhaltlich formalen Abänderungsantrags der Novelle zum Poststrukturgesetz mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Konkret geht es um die Bezahlung von PostbeamtInnen, die bei der Teilprivatisierung der Unternehmen übernommen wurden. Die Einigung sieht nun so aus, dass der Beitrag der Firmen zur Deckung der Pensionsausgaben durch einen niedrigeren Dienstgeberanteil ersetzt wird, der Dienstnehmeranteil fließt an den Bund. Die Administration der Beamtenpensionen übernimmt die BVA-Pensionsservicestelle, wofür die Unternehmen in den nächsten sechs Jahren jeweils 1,98 Mio. € bezahlen.

Hubert Fuchs (F) kritisierte den Vergleich scharf. Der Post sei klar gewesen, so Fuchs, dass sie BeamtInnen übernehmen müsse, deshalb seien auch die Aktien billiger gewesen. Nun wolle man die Kosten wieder dem Bund umhängen und der Finanzminister mache dabei zu Lasten der SteuerzahlerInnen mit. Dem hielten die Redner der SPÖ – Christoph Matznetter, Hermann Lipitsch und Johann Hechtl – entgegen, es sei damals die ÖVP-FPÖ-Regierung gewesen, die die Privatisierung der Post so schlecht vollzogen habe, dass man nun reparieren müsse. Die FPÖ sollte wenigstens den Anstand haben, bei der Behebung mitzumachen, sagte Matznetter, denn damals sei man nicht in der Lage gewesen auszurechnen, wie hoch die Kosten sind. Lipitsch wies auf die Klagssumme von 214 Mio. € hin und auch Gabriele Tamandl von der ÖVP sprach von einem hohen Prozessrisiko. Nun gehe es darum, Unklarheiten zu beseitigen, so Tamandl, die wie Lipitsch und Hechtl betonte, man habe mit der Änderung des Poststrukturgesetzes auch die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt. Tamandl verteidigte den Vergleich auch damit, dass man weitere Frühpensionierungen bei der Post verhindern wolle. Um ältere BeamtInnen wegzubekommen, habe die Post viele MitarbeiterInnen mit einem Golden-Handshake in Pension geschickt und das sei eine Fehlentwicklung und ein Missstand gewesen.

Bruno Rossmann (G) begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass die Regierungsvorlage "schleißig" ausgearbeitet und sehr kurzfristig eingebracht worden sei, sodass man aufgrund der Intransparenz nicht beurteilen könne, ob die Regelung in der Sache richtig ist oder nicht.  

Mehr Transparenz im Wertpapierhandel und höhere Strafen bei Verstößen

Zudem verabschiedete der Nationalrat einstimmig ein Gesetz, das der Stärkung der Informationspflichten im Wertpapierhandel dient. So werden im Börsegesetz hohe Strafen, wie sie die EU bei Verstößen gegen Transparenzanforderungen und Informationspflichten beim Handel mit Wertpapieren vorsieht, verankert. Diese Bestimmungen wurden explizit von Wolfgang Knes und Walter Bacher (beide S) begrüßt. Es sei wichtig, wer hinter den Emittenten steckt, betonten sie und hofften auf die abschreckende Wirkung der hohen Strafen.

Neue europäische Regeln für langfristige Infrastruktur-Investmentfonds (ELTIF) sowie für kleine und mittelständische Unternehmen werden im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz berücksichtigt. Der Entschließungsantrag der NEOS, eingebracht von Nikolaus Alm, wonach die Beschränkung für PrivatanlegerInnen auf 30.000 € herabgesetzt werden sollte, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 € sei für Anleger eine allzu große Hürde, um die Finanzierung von Unternehmen zu erleichtern, befinden die NEOS. In den Fonds könnte vielmehr Geld drinnen sein, wenn es leichter wäre, zu investieren, sagte Alm (N). Er räumte ein, dass die hohe Grenze dem Anlegerschutz dienen soll, befürchtete aber, dass man damit gerade das Gegenteil erreicht, weil viele, die weniger Mittel zur Verfügung stellen wollen, gar nicht investieren oder aber ein zu hohes Risiko eingehen.

Diskussion über Bankenabgabe

Auch im Hinblick der Umsetzung der gemeinsamen Europäische Bankenaufsicht ist man einen weiteren Schritt näher gekommen. Mehrheitlich stimmten die Abgeordneten den Änderungen im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken zu, wonach die heimische Finanzmarktaufsicht den europäischen Abwicklungsausschuss bei seiner Tätigkeit zu unterstützen hat. Dieser Ausschuss sorgt bei der Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen in der Eurozone ab 1.1.2016 für eine einheitliche Anwendung von Instrumenten, erhält Auskunfts-, Informationseinholungs- und Vor-Ort-Prüfungsbefugnisse und verwaltet den Einheitlichen Abwicklungsfonds. Die noch im Plenum vorgenommene Abänderung nimmt darauf Bezug, dass sich die Organisationsstruktur des neuen Einlagensicherungsregimes noch im Aufbau befindet, daher sollen die neuen Regelungen erst für die Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2016 gelten.

Während die Vorlage breite Zustimmung fand, kamen von der FPÖ kritische Worte. Hubert Fuchs (F) beklagte, dass die Aufsichtsstrukturen immer komplizierter würden und sprach sich für die Zusammenführung der nationalen Aufsichtsaufgaben von FMA und OeNB aus. Andreas Zakostelsky (V) und Kai Jan  Krainer (S) merkten grundsätzlich kritisch an, dass die zweite und dritte Phase der Bankenunion, nämlich die einheitliche Abwicklung und die einheitliche Einlagensicherung noch nicht völlig umgesetzt sind. Vor allem müsse man bei der Einlagensicherung darauf achten, dass das Risiko von ausländischen Banken nicht auf heimische Sparer abgewälzt wird, sagte Zakostelsky.

In diesem Zusammenhang entbrannte auch eine Diskussion um die heimische Bankenabgabe, wobei sich ÖVP und FPÖ ablehnend äußerten, die SPÖ aber die Abgabe mit Hinweis auf die Bankenrettung verteidigte.

Hubert Fuchs (F) hält die Bankenabgabe für einen massiven Wettbewerbsnachteil und sprach sich daher dafür aus, die Beträge zum Bankenabwicklungsfonds auf die Bankenabgabe anzurechnen oder die Abgabe gänzlich zu streichen. Dem schloss sich Zakostelsky insofern an, als er die Notwendigkeit einer stabilen Bankenlandschaft für Wirtschaft und Sparer unterstrich. Für ihn machen daher hohe Steuern keinen Sinn. Auch Hermann Schultes (V) kritisierte die Bankenabgabe als eine Schwächung des Bankenstandorts.

Demgegenüber argumentierte Kai Jan Krainer (S), die Banken hätten von der Hypo-Rettung profitiert, man könne die Kosten nicht den SteuerzahlerInnen aufhalsen. Die Bankenabgabe sei aufgrund eines Notstands entstanden, meinte Johannes Jarolim (S), vielleicht findet man eine Lösung, aber das Geld müsse irgendwoher kommen.

Als einen "auf Dauer seltsamen Zustand" bezeichnete Werner Kogler von den Grünen die Bankenabgabe. Er wog dabei das Für und Wider ab und gab zu bedenken, dass die Höhe der Abgabe in Österreich jene im Ausland bei weitem übertrifft. Dennoch zeigte er Verständnis für die Abgabe, da die österreichischen Banken die Begünstigungen bei der Gruppenbesteuerung ausreichend genützt haben. Dass durch die schlechten Ostgeschäfte das Geld wieder weg sei, sei eine andere Geschichte. Man müsse in Zukunft die Gesamtbesteuerung anschauen. Jedenfalls habe man bereits im Jahr 2008 gewusst, dass die Hypo tot ist, man habe sie aber gesund geschrieben, um einen Image-Verlust der anderen Banken zu verhindern. (Fortsetzung Nationalrat) jan