Parlamentskorrespondenz Nr. 1449 vom 17.12.2015

Bundesrat billigt mehrheitlich Adaptierung der Steuerreform 2016

Finanzminister Schelling stellt Änderungen der Bankenabgabe in Aussicht

Wien (PK) – Finanzthemen bestimmten heute den Beginn der Tagesordnung in der heutigen Bundesratssitzung. So passierte das Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015) mit Mehrheit den Bundesrat. Das Gesetz ist eine Sammelnovelle, die in Hinblick auf die vor dem Sommer beschlossene Steuerreform steuerrechtliche Neuerungen in insgesamt 35 Gesetzen mit sich bringt. Der Bundesrat befasste sich zudem mit einem Börsengesetz, das verschärfte Transparenzregeln für den Wertpapierhandel bringt, sowie mit einem weiteren Schritt in Richtung gemeinsamer europäischer Regeln für Bankenabwicklungen.

Vor Eingang in die Tagesordnung beantragte Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W), einen Antrag der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte bis 11. Februar 2016 zu behandeln. Er betrifft Änderungen im Ehegesetz und im Strafrecht als gesetzliche Handhabe gegen Zwangsehen. Zusätzlich zum Fristsetzungsantrag, der zu Ende der Tagesordnung abgestimmt wird, beantragte sie auch die Durchführung einer Debatte über den Initiativantrag der Bundesräte. Diese Forderung wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Bundesrat Reinhard Todt (S/W) erklärte, die Debatte über den Antrag sollte im Justizausschuss geführt werden, er sage zu, dass dies demnächst erfolgen werde. Edgar Mayer (V/V) sprach sich ebenfalls gegen die Debatte im Rahmen der heutigen Sitzung aus und wies darauf hin, dass es sich um elementare Änderungen im Eherecht handle und die Beiziehung von ExpertInnen notwendig sei.

Abgabenänderungsgesetz bringt Reparatur der Steuerreform

Eine wesentliche Adaptierung der geplanten Steuerreform erfolgt in Hinblick auf die Frage, wie Kapitalgesellschaften mit ihren Bilanzgewinnen in steuerlicher Hinsicht verfahren können. Sie können wieder wählen, ob sie eine Ausschüttung an die Anteilseigner oder eine von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreite Einlagenrückzahlung vornehmen. Neu geregelt wird auch die "Wegzugsbesteuerung" für Betriebe. Bei Übersiedlungen ins Ausland wird der Besteuerungsaufschub (Nichtfestsetzungskonzept) durch ein Ratenzahlungskonzept ersetzt. Steuern für Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen sind folglich über sieben Jahre und für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens über zwei Jahre gleichmäßig zu entrichten.

Weiters gibt es Änderungen im Körperschaftssteuergesetz, wonach bei Zuwendungen von Privatstiftungen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens teilweise von der KESt entlastet werden, die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht mehr gänzlich unterbleiben soll. Das Transparenzdatenbankgesetz aus dem Jahr 2012 wird mit der Sammelnovelle in Bezug auf die Einsichtsberechtigung der Länder-Förderstellen aktualisiert.

Was als Reform des Steuersystems angekündigt werde, sei in Wirklichkeit keine, befand Heidelinde Reiter (G/S). Wieder einmal sie die Ökologisierung des Steuersystems versäumt worden. Eine solche würde bedeuten, dass jemand, der viel fossile Energie verbraucht, auch mehr zahlen muss. Das wäre ein wichtiger Hebel zur Bekämpfung des Klimawandels und gleichzeitig zur Schaffung von Arbeitsplätzen, meinte Reiter.

Das Gesetz bringe wichtige Korrekturen der Steuerreform zugunsten der UnternehmerInnen, befand Reinhard Pisec (F/W), seine Fraktion stimme ihm daher gerne zu. Allerdings forderte auch der Freiheitliche Bundesrat eine grundlegende Reform des Steuersystems. Er sah das Hauptproblem darin, dass die unternehmensfeindliche Steuerpolitik Unternehmen und Hochqualifizierte zur Abwanderung aus Österreich bewegt.

Die Steuerreform ziele vor allem auf Tarifsenkungen und Entlastungen der Familien, sagte Anneliese Junker (V/T). Das Gesetz bringe einige administrative Korrekturen. So werden im Einkommensteuergesetz nunmehr Einkünfte aus bestimmten persönlichen Tätigkeiten in einer Kapitalgesellschaft unmittelbar den natürlichen Personen wie KünstlerInnen, Vortragenden oder SportlerInnen zugerechnet, die die Leistung erbringen. Auch Ewald Lindinger (S/O) verwies darauf, dass mit dieser Reform Lücken im Steuersystem geschlossen werden. Nun gebe es klare Regelungen, die Umgehungskonstruktionen etwa bei der Einkommensteuer verhindern. Für die Gemeinden sei wichtig, dass die Einbringung von Abgabenschulden erleichtert wird.

Finanzminister Hans Jörg Schelling konzedierte, dass das Einkommensteuergesetz zu unübersichtlich geworden ist und eine Vereinfachung benötigt. Schelling stellte auch fest, dass die Forschungsprämie Wirkung zeige. Vor allem forschungsintensive Firmen, etwa aus dem Bereich der Pharmaindustrie, würden sich derzeit wieder verstärkt in Österreich ansiedeln. Die Steuerreform werde einen weiteren Investitions- und Wachstumsschub bringen, war der Finanzminister überzeugt.

Stärkere Informationspflichten im Wertpapierhandel und Schritt zur gemeinsamen Bankenaufsicht

Einstimmig verabschiedete der Bundesrat ein Gesetz, das der Stärkung der Informationspflichten im Wertpapierhandel dient. Im Börsegesetz werden hohe Strafen, wie sie die EU bei Verstößen gegen Transparenzanforderungen und Informationspflichten beim Handel mit Wertpapieren vorsieht, verankert. Neue europäische Regeln für langfristige Infrastruktur-Investmentfonds (ELTIF) sowie für kleine und mittelständische Unternehmen werden zudem im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz berücksichtigt.

Österreich setzt zudem einen weiteren Schritt zur gemeinsamen Europäische Bankenaufsicht. Mehrheitlich stimmte der Bundesrat Änderungen im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken zu, wonach die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) den europäischen Abwicklungsausschuss bei seiner Tätigkeit zu unterstützen hat. Dieser Ausschuss sorgt bei der Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen in der Eurozone ab 1.1.2016 für eine einheitliche Anwendung von Instrumenten, erhält Auskunfts-, Informationseinholungs- und Vor-Ort-Prüfungsbefugnisse und verwaltet den Einheitlichen Abwicklungsfonds. Da sich die Organisationsstruktur des neuen Einlagensicherungsregimes noch im Aufbau befindet, gelten die neuen Regelungen erst für die Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2016.

Der fraktionslose Bundesrat Gerald Zelina (A/N) erinnerte an das Versagen des freien Marktes in der Bankenkrise. Der Bankensektor müsse daher stärker reguliert und sichergestellt werden, dass nicht mehr die SteuerzahlerInnen für die Risiken der Banken und Investoren geradestehen müssen. Wichtig sei dazu, dass Banken nicht wie bisher unbegrenzt faule Kredite anhäufen können, sondern Risiken rechtzeitig zu erkennen und rasch Konsequenzen zu ziehen.

Die Bankenunion sei grundsätzlich der richtige Weg, meinte auch Christian Poglitsch (V/K). Der Einlagensicherungsfonds werde künftig verhindern, dass die SteuerzahlerInnen für Bankenrettungen herangezogen werden. Allerdings sei zu fragen, ob die heimische Bankenabgabe noch sinnvoll sei, da sie eine Doppelbelastung der Banken darstelle, meinte Poglitsch.

Zustimmend zum Börsengesetz äußerten sich Martin Weber (S/St). Er verwies auf die abschreckende Wirkung der hohen Strafen. Auch er sah Vorteile für Österreich durch die Beteiligung an einem europäischen Einlagensicherungssystem. Mit der Bankenunion ziehe man die Lehren aus der Finanzkrise, sagte er.

Reinhard Pisec (F/W) kritisierte die Bankenabgabe als ein Beispiel der schlechten österreichischen Finanzpolitik. Er erwarte sich ein klares Bekenntnis zum österreichischen Kapitalmarkt, der für die Unternehmen notwendig sei, um an Fremdkapital zu gelangen. Zum Börsengesetz befand er, dass diese Anpassung an EU-Recht im Grunde bereits wieder überholt sei. Das Bankenabwicklungsgesetz sei an sich ein gutes Gesetz, das in Hinblick auf die notwenige Bereinigung der Bankenlandschaft leider um Jahre zu spät komme.

Heidelinde Reiter (G/S) sah durch das Börsengesetz eine Verbesserung des Anlegerschutzes, der sie zustimme. Auch die Harmonisierung der Regeln zur Bankenabwicklung sei begrüßenswert. Was die Bankenabgabe betreffe, sollte deren Höhe überprüft werden, befand sie.

Finanzminister Hans Jörg Schelling betonte, er werde der in Aufbau befindlichen europäischen Einlagensicherung erst zustimmen, wenn alle Mitgliedsstaaten das Bankenabwicklungsgesetz implementiert haben. Die Bankenabgabe sei bei dieser Gelegenheit anzupassen, sagte der Finanzminister, er gebe jedoch zu bedenken, dass nicht sie die Ursache der derzeitigen strukturellen Problems des Bankensektors sei. Schelling teilte den BundesrätInnen mit, dass er bereits ein Modell zur Änderung der Bankenabgabe erstellt und dem Koalitionspartner übermittelt habe. Die Höhe der Beteiligung der österreichischen Finanzwirtschaft am Einlagensicherungsfonds werde für das kommende Jahr auf rund 198 Mio. € geschätzt. Er setze sich dafür ein, dass diese Summe bei der Bankenangabe angerechnet wird. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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