Parlamentskorrespondenz Nr. 76 vom 01.02.2016

Neu im Verfassungsausschuss

Oppositionsanträge mit breitem Themenmix: Von der Klubförderung bis zum Wahlrecht

Grüne wollen Klubförderung bei Klubwechsel streichen

Wien (PK) – Der Wechsel mehrerer Abgeordneter vom Team Stronach zur ÖVP letzten Sommer hat für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt und eine Debatte über das Spannungsverhältnis zwischen Wählerwillen und freiem Mandat ausgelöst. Letztendlich konnten sich die Fraktionen im Geschäftsordnungs-Komitee des Nationalrats jedoch nicht darauf verständigen, im Falle eines Klubwechsels zumindest die Klubförderung für den betroffenen Mandatar bzw. die betroffene Mandatarin zu streichen, um finanzielle Gründe für die Anwerbung Abgeordneter aus anderen Parteien auszuschließen. Die Grünen wollen in dieser Frage allerdings nicht locker lassen und haben einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Klubfinanzierungsgesetzes vorgelegt (1491/A). Demnach sollen den Klubs ausschließlich Förderbeträge für jene Abgeordneten gewährt werden, die in der laufenden Gesetzgebungsperiode nicht bereits einem anderen Klub angehört haben.

Begründet wird der Antrag mit dem notwendigen Respekt vor dem Wählerwillen. Zudem macht Abgeordneter Dieter Brosz geltend, dass damit eine finanzielle Gleichstellung von übertretenden Abgeordneten mit fraktionslosen erfolgen würde.

Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe: Grüne für Ausweitung

Ein weiteres Anliegen ist den Grünen die Ausweitung der Möglichkeit, anstelle des Absitzens einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten. Derzeit steht diese Alternative grundsätzlich nur gerichtlich verurteilten Personen offen, die aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe maximal neun Monate Ersatzfreiheitsstrafe ausgefasst haben. Abgeordneter Albert Steinhauser will diese Regelung künftig auf den Bereich des Verwaltungsstrafrechts ausdehnen (1495/A(E)). Eine solche Ausweitung sei verfassungsrechtlich zwar nicht unbedingt geboten, räumt Steinhauser mit Verweis auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ein, nichtsdestotrotz wäre sie seiner Ansicht nach rechtspolitisch sinnvoll. Schließlich seien kurze Gefängnisstrafen immer schlecht, egal aus welchem Grund Haft verhängt wurde bzw. wo sie vollzogen wird.

Das Argument eines zu hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwands lässt der Justizsprecher der Grünen nicht gelten. Steinhauser zufolge könnten Strukturen des Vereins Neustart genutzt werden.

Grüne urgieren geänderten Bestellmodus für VolksanwältInnen

Ein von Steinhausers Fraktionskollegin Alev Korun eingebrachter Entschließungsantrag zielt auf einen geänderten Bestellmodus für VolksanwältInnen ab (1498/A(E)). Statt die drei VolksanwältInnen auf Basis von Vorschlägen der drei mandatsstärksten Fraktionen im Nationalrat zu wählen, schlägt sie ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren nach einer öffentlichen Ausschreibung vor. Dabei soll sowohl im Nationalrat als auch zuvor im Hauptausschuss eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein. Begründet wird die Initiative von Korun damit, dass die Volksanwaltschaft seit einiger Zeit auch Beobachtungs- und Kontrollstelle für freiheitsentziehende Einrichtungen ist und daher jeglicher Anschein von Parteilichkeit vermieden werden sollte.

NEOS fordern Wahlrecht für EU-BürgerInnen für Wiener Gemeinderat,…

Die NEOS sprechen sich dafür aus, EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern das Wahlrecht für den Wiener Gemeinderat bzw. den Wiener Landtag einzuräumen (1506/A(E)). Da dazu eine Verfassungsänderung notwendig ist, soll die Bundesregierung laut dem von Abgeordnetem Nikolaus Scherak eingebrachten Entschließungsantrag einen derartigen Gesetzesvorschlag vorlegen. Derzeit seien die politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten der in Wien lebenden UnionsbürgerInnen im Vergleich zu anderen Städten einschränkt, hält er gesetzliche Schritte für notwendig. Lediglich auf Bezirksebene gebe es derzeit Mitbestimmungsmöglichkeiten.

…Veröffentlichungspflicht für öffentlich finanzierte Studien…

In einem weiteren Antrag macht sich NEOS-Abgeordneter Scherak für eine Veröffentlichungspflicht öffentlich finanzierter Studien stark (1511/A(E)). Ein solcher Schritt würde es erleichtern, die Arbeitsvorgänge und die Meinungsbildung in den Ministerien nachzuvollziehen, argumentiert er. Zudem pocht er auf Transparenz bei der Verwendung von Steuergeldern. Derzeit würde ein großer Teil der von den Ministerien in Auftrag gegebenen Studien der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht, verweist Scherak auf die Beantwortung einer von ihm eingebrachten Anfragenserie.

…und Reform des Bestellmodus für Richterinnen und Richter

Schließlich drängt Scherak namens der NEOS auch auf eine Reform bei Postenbesetzungen in der Justiz (1525/A(E)). Geht es nach ihm, soll der jeweilige Justizminister bzw. der Bundespräsident bei der Ernennung von Richterinnen und Richtern an die von den zuständigen Personalsenaten erstellten Vorschläge gebunden sein, wenn diese übereinstimmen. Damit würde man die Möglichkeit politischer Einflussnahme vermeiden. Scherak beruft sich bei seinem Vorschlag auf Empfehlungen der Österreichischen Richtervereinigung und des Europarats. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen. (Schluss) gs