Parlamentskorrespondenz Nr. 157 vom 24.02.2016

Rechnungshof mit Verwaltungsaufgaben belastet

Nationalrat behandelt Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs

Wien (PK) – In der Reihe von Rechnungshofberichten nahmen die Abgeordneten am Nachmittag der heutigen Nationalratssitzung den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs für das Jahr 2015 in Verhandlung. Konkret ging es um großen Aufwand für den Rechnungshof (RH) durch Aufgaben aufgrund des Medientransparenz- und des Parteiengesetzes, der zunehmend der Erledigung von Kernaufgaben des Rechnungshofs im Wege steht. Abgeordnete aller Parteien zeigten sich diesbezüglich gesprächsbereit und nahmen den Bericht einstimmig zur Kenntnis. Nicht durchsetzen konnte sich hingegen die Opposition mit ihren Anliegen, RH-Prüfkompetenzen auszuweiten (F), Strafsanktionen für Fehlinformation des Rechnungshofes (T) einzuführen und die Begutachtungsfrist von Ministerialentwürfen zu verlängern (N).

Entlastung von prüfungsfremden Aufgaben

Großen Aufwand ohne erkennbaren Gewinn an Transparenz beklagte Rechnungshofpräsident Josef Moser bei seinen Aufgaben aufgrund von Medientransparenzgesetz und Parteiengesetz. Dadurch werde der Rechnungshof von seiner Kerntätigkeit abgehalten, gab Moser zu bedenken und sah Handlungsbedarf. Er empfahl auch einheitliche Regelungen für die mittelfristige Haushaltsplanung und die Wirkungsorientierung, einheitliche Haftungsobergrenzen und ein Spekulationsverbot. Die öffentliche Finanzkontrolle betreffend, begrüßte Moser die Veranschlagungs- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), durch die nunmehr einheitliche Rechnungslegungsregelungen für alle Gebietskörperschaften geschaffen wurden, der RH-Präsident will aber auch die Gemeindeverbände einbeziehen.

Seitens der ÖVP fand Hermann Gahr (V) lobende Worte für die Tätigkeit des Rechnungshofs. Demnach veröffentlichte das Prüforgan im Jahr 2015 allein im Rahmen der Gebarungsprüfung insgesamt 96 Prüfergebnisse und legte dem Nationalrat zum Bundesbereich 17 Berichte vor. Die Tätigkeit des Rechnungshofs in den Ländern schlug sich 2015 mit 84 Berichten nieder, acht davon wurden den Gemeinderäten vorgelegt. Dazu kamen noch 16 Querschnittsprüfungen, die einen Vergleich über Gebietskörperschaften hinweg ermöglichen. Bei den Sonderaufgaben des Rechnungshofs im Rahmen des Transparenzpakets stimmte Gahr dem Rechnungshofpräsidenten und seiner Klage über erheblichen Verwaltungsaufwand zu.

Die Einbindung des Rechnungshofs in das Medientransparenzgesetz und das Parteiengesetz sei wegen des hohen Verwaltungsaufwands, dem keinerlei Gewinn an Transparenz und Effizienz gegenüberstehe, zu überarbeiten, sagte auch Gabriela Moser (G) und zeigte sich über die diesbezügliche Gesprächsbereitschaft auf Ebene der Klubobleute aller Parteien erfreut.

Claudia Gamon (N) trat mit dem Appell an die Regierungsparteien heran, das Budget für den Rechnungshof aufzustocken. Ebenso sei die Verpflichtung zur Durchführung von Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen über die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen zu verschärfen, forderte Gamon auf Basis von Ausführungen des Rechnungshofpräsidenten, wonach nur 61% der Folgenabschätzungen die gesetzlich geforderte Plausibilität aufweisen. Weiters pochte Gamon auf die Notwendigkeit einer verpflichtenden Rechtfertigung bei Nichtdurchführung von Empfehlungen des Rechnungshofs.

Der österreichische Rechnungshof nimmt auf internationaler Ebene eine wichtige Funktion in der Koordination von Rechnungshöfen ein, führte Rechnungshofpräsident Josef Moser aus, was Karin Greiner (S) bestätigte. Der Rechnungshof leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Unabhängigkeit dieser Institutionen. Seitens der SPÖ werden die Forderungen des Rechnungshofs auf Verankerung des Spekulationsverbots sowie auf Einführung von Haftungsobergrenzen auf Landesebene unterstützt, bekräftigte Greiner.

Rechnungshof-Empfehlungen werden zu wenig umgesetzt

Der Rechnungshof überprüft den sinnvollen Einsatz von Steuergeldern, lobte Gabriela Moser (G). Kritik äußerte sie hingegen bezüglich der gesunkenen durchschnittlichen Umsetzungsrate der RH-Empfehlungen in Höhe von 75%. Die Moral zur Durchführung der Maßnahmen habe sich in den letzten Jahren verschlechtert, so Gabriela Moser. Rechnungshofpräsident Moser begründete die im Vergleich zum Vorjahr gesunkene Umsetzungsquote der RH-Empfehlungen mit der vermehrten Durchführung von Querschnittsprüfungen. Um solche Empfehlungen umsetzen zu können, bedürfe es langwieriger Strukturreformen.

FPÖ will Prüfkompetenzen des Rechnungshofs ausweiten

FPÖ-Mandatar Wolfgang Zanger (F) präsentierte die Forderung nach Ausweitung der Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes auf alle österreichischen Gemeinden, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden zu erreichen. Zanger sah zudem Kontrolllücken bei Unternehmen, die zumindestens 25% in staatlichem Eigentum stehen oder staatliche Unterstützung durch Zuschüsse oder Haftungen erhalten, gemeinnützigen Wohnbauträgern und EmpfängerInnen direkter EU-Förderungen. Zanger bezog sich auch auf die Umsetzungsquoten der Empfehlungen des Rechnungshofs und wies darauf hin, dass insbesondere die Gemeinden eine hohe Umsetzungsrate aufweisen. Die Prüfkompetenz des Rechnungshofs auszuweiten sei der richtige Ansatz, empfand auch Rupert Doppler (A) und sprach sich dafür aus, gemeinnützige Wohnbauträger der Prüfung zu unterziehen.

Die Gemeinden seien wichtige Partner des Bundes, hielt Andreas Hanger (V) in einem Plädoyer für die Gemeinden fest. Auf Gemeindeebene sei eine externe Kontrolle notwendig, diese ist jedoch bereits vorhanden und daher keine Prüflücke in Niederösterreichs Gemeinden erkennbar. Ebenso sah Elmar Mayer (S) keine Notwendigkeit zur weiteren Prüfung der 2.100 österreichischen Gemeinden, da diese durch die Landesrechnungshöfe geprüft werden. Ein Anliegen war Mayer hingegen die Ausweitung der harmonisierten Rechnungslegungsvorschriften (VRV) auch auf Gemeindeverbände. Der Antrag fand bei den Abgeordneten nicht die erforderliche Mehrheit.

Team Stronach fordert Sanktionen für Falschinformation des Rechnungshofs

Martina Schenk vom Team Stronach trat dafür ein, falsche Zeugenaussagen sowie die Unterdrückung und Fälschung von Beweismitteln vor dem Rechnungshof analog zu den Bestimmungen für Gerichtsverfahren und Untersuchungsausschüsse zu bestrafen. Durch eine Lüge gegenüber dem Rechnungshof, würde indirekt das Parlament angelogen, mokierte sich die Abgeordnete und konnte Gegenargumenten betreffend der Gewaltentrennung nichts abgewinnen. Falschaussagen und Täuschungen seien nicht ohne Folgen hinzunehmen, stellte auch Gerhard Schmid (A) fest.

Der Rechnungshof sei ein Organ der Gesetzgebung, für Zeugenaussagen seien Gerichte zuständig, gab Manfred Hofinger (V) zu bedenken und sah keine Notwendigkeit für das Anliegen des Team Stronach. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition sowie der NEOS abgelehnt.

NEOS für Begutachtungsfrist bei Gesetzesentwürfen und Änderungen im Parteiengesetz

Mit einem Entschließungsantrag wandte sich Claudia Gamon von den NEOS an die Bundesregierung und forderte sie auf, eine verbindliche vierwöchige Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen sowie genaue Regelungen für das Begutachtungsverfahren von Ministerialentwürfen einzuführen. Trotz Zustimmung aller Oppositionsparteien konnte sich der Antrag bei den Regierungsparteien nicht durchsetzen.

Ebenso mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag auf Behebung der Mängel im Parteiengesetz. Die NEOS forderten die sinnvolle Nutzung der Kontrollkompetenz des Rechnungshofs, die Ausweitung der Rechenschaftsberichte der Parteien auf Klubs und Parteiakademien sowie Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz. (Fortsetzung Nationalrat) gro