Parlamentskorrespondenz Nr. 189 vom 29.02.2016

Neu im Finanzausschuss

Anträge der Grünen zur Umsetzung des Weltklimavertrags von Paris

Wien (PK) – Bei der Weltklimakonferenz im Dezember 2015 in Paris haben 195 Staaten und die Europäische Union vereinbart, die Erwärmung der Erdatmosphäre bei deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Als Maximalwert gilt 1,5 Grad. Die globalen Treibhausgasemissionen sollen bis 2015 auf netto null gesenkt werden, was eine vollständige Dekarbonisierung aller Wirtschaftssektoren bis Mitte des Jahrhunderts voraussetzt. Für Österreich hat Bundeskanzler Werner Faymann in Paris angekündigt, die Stromversorgung bis 2030 zu 100% auf erneuerbare Energien umzustellen. Der Umweltausschuss des Nationalrats hat die epochale Bedeutung des Weltklimavertrags von Paris in seiner Sitzung am 19.1.2016 unterstrichen (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 26 vom 19.01.2016) und gemeinsam mit Umweltminister Andrä Rupprechter die enormen Herausforderungen skizziert, vor denen Regierung und Parlament bei der Umsetzung des Vertrags und bei der Erreichung seiner Ziele stehen. Es geht um eine Klimaschutz- und Energiestrategie samt Mobilitätswende zur Senkung des Anteils fossiler Energieträger im Verkehrssektor von derzeit über 90% auf 50%, um Änderung zahlreicher Gesetze und um ressortübergreifende Zusammenarbeit im Umwelt-, Verkehrs- und Finanzausschuss. Ein erstes Paket an Anträgen zum Thema "Dekarbonisierung", vor allem im Verkehr, haben die Grünen dem Finanzausschuss kürzlich vorgelegt.

Grüne: Klimapolitisch falsche Steueranreize im Verkehr abschaffen

Ein Hindernis bei der Dekarbonisierung sehen die Grünabgeordneten Georg Willi, Bruno Rossmann und Christiane Brunner in falschen Anreizen der Steuerpolitik. Unter Berufung auf Experten beziffern sie die umwelt- und klimaschädlichen Subventionen mit 4 Mrd. €, die Hälfte davon im Verkehr. Einer der "klimapolitischen Fehlanreize" ist ihr zufolge die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen, der ein Steuerausfall von 225 bis 558 Mio. € pro Jahr zuzuordnen ist. Da private Fahrten mit dem Dienstwagen billiger sind als Fahrten mit dem privaten Pkw, besteht kein Anreiz zur sparsamen Verwendung des Fahrzeugs, erklären die Grünen (1549/A(E)) und verlangen, die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen zu beenden. Schnellstmöglich abschaffen wollen Christiane Brunner, Bruno Rossmann und Georg Willi auch steuerliche Begünstigungen für Anschaffung und Betrieb von Kraftfahrzeugen im Gewerbe - wie Befreiungen von der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeug- bzw. Versicherungssteuer und vom Vorsteuerabzug für Fiskal-Lkw (1556/A(E)). Ihre Forderung nach Abschaffung der Mineralölsteuervergünstigung für Diesel, die den Staat 565 Mio. € bis 640 Mio. € pro Jahr kostet, begründen die Grünen mit dem Hinweis auf die stärkere Belastung der Umwelt durch Dieselfahrzeuge, die im Durchschnitt um 5 g mehr CO2, aber auch mehr Treibhausgase, Stickoxid und Feinstaub emittieren als Benziner (1558/A(E)).

Grüne für Reform der PendlerInnenförderung

Für ökologisch und verteilungspolitisch kontraproduktiv halten Christiane Brunner, Bruno Rossmann und Georg Willi Teile der PendlerInnenförderung und beantragen deren Abschaffung. Soziale Härtefälle – für ArbeitnehmerInnen mit hohem Anteil der Wegekosten am Einkommen – wollen die Antragsteller im Rahmen der Einkommensteuer durch Anerkennung als außergewöhnliche Belastung oder durch Beibehaltung der Negativsteuer berücksichtigen. Eine Reform der Pendlerförderung sollte die Anreize für Zersiedelung, für längere Pendeldistanzen und für den motorisierten Individualverkehr reduzieren, kleine Einkommen entlasten und das System Pendlerförderung vereinfachen. Großes und kleines Pauschale könnten zusammengefasst, der Pendlereuro integriert, die Entfernungskategorien durch Berücksichtigung der zurückgelegten Distanzen ersetzt und der Abzugsposten kilometerabhängig an den Kosten des öffentlichen Verkehrs gestaltet werden (1557/A(E)).

Keine Subventionen für die Kohleverstromung  

Matthias Köchl, Eva Glawischnig-Piesczek, Christiane Brunner und Bruno Rossmann beantragen eine Änderung des Kohleabgabegesetzes, um die Abgabenbefreiung von Kohle, "die zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird", zu streichen. Die AntragtellerInnen zitieren aus einer Studie über die "Auswirkungen der Kohleverbrennung in Österreich und beziffern den jährlichen Steuerentgang durch die Steuerbefreiung für Kohlestromerzeugung in den Kraftwerken Mellach, Dürnrohr und Riedersbach mit 64,5 Mio. €. Zudem ist Kohle der klimaschädlichste aller fossilen Brennstoffe und für 40% der CO2-Emmissionen weltweit verantwortlich. Allein das Kraftwerk Dürnrohr verursacht bei voller Auslastung jährlich 1 Mio. t CO2-Emissionen. Steuervorteile für die Kohleverstromung sind nicht gerechtfertigt, sondern kontraproduktiv und im Sinne einer zukunftsfähigen Energieversorgung schnellstmöglich abzuschaffen, argumentieren die Grünen (1560/A). Mit derselben Begründung treten sie auch für die Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für die Erzeugung von elektrischem Strom mit Kohle, Mineralöl oder Erdgas im Mineralölsteuergesetz, und im Erdgasabgabegesetz (1553/A(E)) sowie für die Beseitigung der Energieabgabenrückvergütung bis 2020 ein (1554/A(E)). (Schluss) fru