Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht plenumsreif
Opposition gegen Gleichstellung politischer Parteien und Vereine
Wien (PK) – Ein Jahr lang sorgte sie für hitzige Diskussionen - die Registrierkassenpflicht, die der Nationalrat als Teil der Gegenfinanzierung zur Steuerreform 2016 beschloss. Ein SPÖ-ÖVP-Zusatzantrag, den Kai Jan Krainer zum "EU-Abgabenrechtsänderungsgesetz 2016" im Finanzausschuss einbrachte und erläuterte, bringt nun Erleichterungen, die das Nationalratsplenum in der kommenden Woche verabschieden wird. Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht gelten für Umsätze, die außerhalb fester Räumlichkeiten erzielt werden und 30.000 € jährlich nicht überschreiten. Hier wird die Losung durch eine einfache "Kalte-Hände-Regelung" ermittelt. Bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 € entfällt die Registrierkassenpflicht auch auf Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten. Auch für Buschenschenken sind Erleichterungen vorgesehen. Die Frist zur Einrichtung technischer Vorkehrungen gegen Manipulationen von Kassen wird um drei Monate bis 1. April 2017 verlängert.
Gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten bei ihren Veranstaltungen eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr. Dieselbe steuerliche Begünstigung soll auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien gelten, sofern der Jahresumsatz 15.000 € nicht überschreitet und die Überschüsse für gemeinnützige oder politische Zwecke verwendet werden.
Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch beim Kantinenbetrieb gemeinnütziger Vereine (etwa Fußballklubs), sofern die Kantine maximal 52 Tagen im Jahr geöffnet hat und nicht mehr als 30.000 € einnimmt. Bei Vereinsfesten wird die Zusammenarbeit mit Gastronomen erleichtert, indem die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht ausgenommen wird. Bei kleinen Vereinsfesten gilt dies auch für die unentgeltliche Mitarbeit vereinsfremder Personen. Für den Einsatz von Aushilfskräften zur Abdeckung von Arbeitsbedarf in Stoßzeiten wird im Ausmaß von 18 Tagen pro Jahr eine Steuerbefreiung eingeführt. In diesem Zusammenhang nahm der Ausschuss auf Antrag von SPÖ und ÖVP auch Klarstellungen in der Gewerbeordnung vor. Das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (1190 d.B.) wurde unter Berücksichtigung des SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages samt Änderung der Gewerbeordnung mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit verabschiedet.
SPÖ und ÖVP sehen lokale Parteiorganisationen als Teil der Zivilgesellschaft
In der Debatte über Erleichterungen der Registrierkassenpflicht kritisierte Ruperta Lichtenecker (G) mit Unterstützung anderer SprecherInnen der Opposition die kurzfristige Vorlage des Abänderungsantrags und mahnte mehr Respekt vor dem Parlament ein. So sehr Erleichterungen etwa für Almhütten zu begrüßen seien, lehnte Lichtenecker das "Flickwerk" ab, das nun bei der Registrierkassenpflicht entstehe. Bei der Parteienfinanzierung drängte die Abgeordnete auf mehr Transparenz, die beantragte Zweckwidmung im Zusammenhang mit den Ausnahmen für Parteien hielt die Abgeordnete für "Kosmetik".
Den von Kai Jan Krainer (S) eingebrachten und erläuterten Abänderungsantrag bezeichnete August Wöginger (V) als eine praxisnahe Verbesserung für kleine Betriebe sowie für gemeinnützige Vereine und verwahrte sich gegen die Unterstellung, es hätte etwas mit Parteienfinanzierung zu tun, wenn lokale Parteiorganisationen bei Weihnachtsfeiern oder Kaffeekränzchen von Penionstinnen Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht in Anspruch nehmen können. Ausdrücklich begrüßte Wöginger auch die erleichterte Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Wirten bei Festen.
Opposition unterstreicht Unterschiede zwischen Parteien und Vereinen
Hubert Fuchs hingegen hielt die Ausnahmen für Partei- und Vorfeldorganisationen ebenso für problematisch wie Rainer Hable von den NEOS. Fuchs trat demgegenüber dafür ein, Feuerwehren den Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn sie mit Spendengeldern Ausrüstungen anschaffen.
Werner Groiß (V) versprach der Opposition als Ausschussobmann, künftig die Zeitvorgaben bei der Vorlage von Anträgen künftig besser einzuhalten. Inhaltlich argumentierte Groiss für den Abänderungsantrag, der Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenführe und die Kooperation mit der Gastronomie in einer vernünftigen Form regelt.
Birgit Schatz (G) hielt es nicht für nachvollziehbar, dass mehr als 600.000 Arbeitsstunden pro Jahr auf Kosten der öffentlichen Hand steuerfrei gestellt und damit eine illegale Praxis legalisiert werde. Demgegenüber verteidigten Kai Jan Krainer (S) und Werner Amon (V) Schritte gegen eine unnötige Verbürokratisierung der Tätigkeit von Vereinen sowie freiwilliger Arbeit und unterstrichen, dass es sich bei ehrenamtlicher Arbeit für Parteien um Engagement für die Zivilgesellschaft handle. Rainer Hable (N) hingegen warnte im Interesse des ohnehin nicht sehr hohen Ansehens der Parteien in der Öffentlichkeit, den Unterschied zwischen gemeinnützigen Vereinen und politischen Parteien nicht wegzudiskutieren - das schade der Politik.
Steuersparende Praktiken von Konzernen werden erschwert
In der Debatte über das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 ging es auch um die Umsetzung von EU-Richtlinien, die auf Vorschläge der OECD zurückgehen, die diese im Auftrag der G20 zur Vorkehrung gegen Steuervermeidung und grenzüberschreitendes Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) unterbreitete. Der Gesetzentwurf der Regierung enthält ein Verrechnungspreisdokumentationsgesetz samt begleitenden Änderungen in Finanzgesetzen. Die Dokumentation der Verrechnungspreise soll die Finanzbehörden über Risikoabschätzungen großer Unternehmen informieren. Betriebe mit mehr als 50 Mio. € Umsatz müssen ab 1.1.2016 informieren, Konzerne ab 750 Mio. € Umsatz länderbezogen auch über ihre Erträge (Länderberichte). 2017 wird der automatische Informationsaustausch über Steuervorbescheide und länderbezogene Erträge erweitert. Alle nach 2012 ausgestellten Steuervorbescheide, die 2014 gültig waren, werden ausgetauscht. Zur Betrugsbekämpfung werden im Kontenregister auch Personendaten gespeichert. Die Reform der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik erfordert Klarstellungen bei der Berücksichtigung öffentlicher Gelder in der Einheitsbewertung.
Opposition: Transparenz ist die beste Waffe gegen Steuerhinterziehung
Hubert Fuchs (F) begrüßte die Verrechnungspreisdokumentation bei internationalen Konzernen, die auf das Kernelement der Steuervermeidung in internationalen Unternehmen zielt. Kritik übte der Redner allerdings an einer viel zu hohen Schwelle, ab der die Informationspflicht an die Finanzbehörden greife, sowie auch am Verzicht auf Information der Allgemeinheit. "Jede Bürger soll sehen können, wo die Konzerne ihre Steuern zahlen und in welchem Ausmaß", sagte Fuchs. Dieser Ansicht schloss sich Bruno Rossmann (G) an, der grundsätzlich Schritte gegen Steuervermeidung unterstützt, aber für weitergehende Schritte eintritt. Auch Rossmann will öffentliche Transparenz gegen Steuerhinterziehung einsetzen, eine Forderung, die auch das europäische Parlament erhebt. Der Redner unterstützt auch die Stärkung von Beschuldigtenrechten, problematisierte aber Änderungen beim Datenschutz im Kontoregister. Insgesamt sprach Rossmann von einem faulen Kompromiss, dem die Grünen nicht zustimmen.
Werner Groiß (V) unterstützte Maßnahmen gegen die internationale Geldwäsche, plädierte aber mit dem Motto "Beraten statt strafen" für Überlegungen über Änderungen im Detail und für ein späteres Inkraftsetzen der Strafdrohungen.
Finanzminister Hans Jörg Schelling machte darauf aufmerksam, dass die Umsatzschwelle 750 Mio. € der EU-Richtlinie entspricht und bekräftigte das Bemühen seines Ressorts, alle Maßnahmen zur Verfolgung von Steuerhinterziehung zu setzen. Die Änderungen im Kontoregister ermöglichen namentliche Abfragen der Justiz, das Steuergeheimnis bleibe aber gewahrt, hielt der Minister fest.
Überlegungen zur Senkung der 750 Mio. €-Umsatzgrenze hielt auch Kai Jan Krainer (S) für angebracht, er riet aber dazu, europaweit vorzugehen und die Richtlinie zu ändern. Mehr Transparenz wäre auch wünschenswert, um die Arbeit des Parlaments zu erleichtern, fügte Krainer hinzu. (Fortsetzung Finanzausschuss) fru