Parlamentskorrespondenz Nr. 1253 vom 17.11.2016

Bundesrat: Ansiedlung von Apotheken wird erleichtert

Einstimmiger Beschluss der Länderkammer auch beim Gewebesicherheitsgesetz

Wien (PK) – Die Neuansiedlung von Apotheken kann künftig auch dann genehmigt werden, wenn die bisherige Mindestgrenze von 5.500 zu versorgenden Personen nicht eingehalten wird. E ine entsprechende Novellierung des heimischen Apothekengesetzes wurde vom Bundesrat heute einstimmig befürwortet. Ebenso einhellig angenommen wurde das Gewebesicherheitsgesetz , das eine europäische Harmonisierung in Sachen Rückverfolgbarkeit und Import von Gewebespenden bringt.

Bessere Arzneimittelversorgung durch Novelle zum Apothekengesetz

Voraussetzung für die künftig erleichterte Genehmigung bei Neua nsiedlung von Apotheken sind gemäß der aktuellen Novellierung besondere örtliche Verhältnisse wie beispielsweise wachsende Siedlungsgebiete. Bei der Prüfung des Versorgungsangebots sollen "bestehende Apotheken einschließlich Filialapotheken und ärztliche Hausapotheken" mitberücksichtigt werden. Damit wird einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge geleistet, wonach das Hauptkriterium für eine Apothekenbewilligung die optimale Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Bevölkerung ist. Die Behörde muss nun im Einzelfall die Ortsgegebenheiten prüfen bzw. abschätzen, ob eine rasche und zumutbare Erreichbarkeit von Apotheken gewährleistet ist.

Die damit einhergehende Verbesserung bei der Arzneimittelversorgung wurde von allen RednerInnen einhellig begrüßt. Vor allem im ländlichen Bereich seien Apotheken wichtige gesundheitliche, teils auch kommunikative Einrichtungen, sagte Adelheid Ebner (S/N). Auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität würden von der Erleichterung der Ansiedlung profitieren. Ein wichtiger Faktor sei auch die Versorgung rund um die Uhr, was durch Nachtdienste gewährleistet sei. Ferdinand Tiefnig (V/O) unterstrich, dass mit der Novelle die Apotheken als Versorger auch in Zukunft gestärkt bleiben. Gerade für die ländlichen Regionen sei es wichtig, dass die Nahversorgung gesichert bleibe, sieht auch Rosa Ecker (F/O) eine Verbesserung in der neuen Regelung mit Einzelfallprüfung. Heidelinde Reiter (G/S) beurteilt das Abgehen von der Mindestgrenze mit verpflichtender Einzelfallprüfung ebenso positiv. Es gehe um "besondere örtliche Verhältnisse", das betreffe sowohl ländlichen, als auch städtischen Raum.

Baldige Besserung wünschten die RednerInnen Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, die aus gesundheitlichen Gründen heute nicht an der Bundesratssitzung teilnehmen konnte. Umgekehrt ließ auch sie über Justizminister Wolfgang Brandstetter, der sie heute im Bundesrat vertreten hat, Grüße überbringen. Brandstetter wies zur Novelle für Apothekenansiedlungen auf die positive Besonderheit hin, dass die EU in Form des EuGH-Urteils den speziellen örtlichen Gegebenheiten und regionalen Faktoren Aufmerksamkeit widmet.

Transparenz bei Gewebebanken und transplantierten Zellen

Einhellig stimmte die Länderkammer auch für die Erleichterung der Spender- bzw. Empfängerrückverfolgbarkeit im Hinblick auf transplantierte Zellen und Gewebeteile. Ermöglicht wird dies mit einem einheitlichen europäischen Code ("Single European Code", SEC). Gemäß EU-Einfuhrregelungen schafft die Änderung im Gewebesicherheitsgesetz zudem detaillierte Verfahrensvorschriften für den Import menschlicher Gewebe und Zellen in die Union. Gewebebanken, die Einfuhren aus Drittstaaten tätigen, bedürfen einer Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Ebenso vorgesehen ist eine Übersicht über sämtliche zertifizierte Entnahmeeinrichtungen und bewilligte Gewebebanken, welche das BASG auf seiner Website bereitstellen muss. (Schluss Bundesrat) mbu


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