Parlamentskorrespondenz Nr. 1276 vom 21.11.2016

Neu im Sozialausschuss

Regierung schlägt Verlängerung des Pflegefonds bis 2021 vor

Wien (PK) – Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen haben sich Bund, Länder und Gemeinden auch darauf verständigt, den Pflegefonds bis zum Jahr 2021 zu verlängern und die Dotierung schrittweise zu erhöhen. Ein entsprechender Vorschlag der Regierung auf Änderung des Pflegefondsgesetzes liegt nun dem Nationalrat vor (1331 d.B.). Mit der Novelle werden auch zusätzliche Steuerungselemente in das Gesetz aufgenommen, ein Ausgabenpfad für Pflegesachleistungen eingeführt und die abrechenbaren Pflege- und Betreuungsleistungen erweitert. Damit trägt man auch Empfehlungen des Rechnungshofs Rechnung.

Konkret soll der Pflegefonds im kommenden Jahr – analog zu 2016 - wieder mit 350 Mio. € dotiert werden. Danach ist eine schrittweise Anhebung der Mittel um rund 4,5% jährlich vorgesehen. 2018 werden demnach 366 Mio. €, 2019 382 Mio. €, 2020 399 Mio. € und im Endausbau 2021 schließlich 417 Mio. € zur Verfügung stehen. Wie bisher übernimmt der Bund zwei Drittel der Kosten, mit den Mitteln werden Aufwendungen der Länder und Gemeinden für Langzeitpflege finanziert. Zusätzlich werden für die nächste Finanzausgleichsperiode (2017 bis 2021) pro Jahr 18 Mio. € für ein erweitertes Angebot im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung bereitgestellt, wobei sich Bund, Länder und Sozialversicherungsträger diese Summe zu je einem Drittel teilen.

Begleitend zur höheren Dotierung des Pflegefonds sieht der Gesetzentwurf mehr Transparenz bei der Planung und bei Leistungserbringungen sowie Qualitätsvorgaben für die Länder vor. So soll etwa sichergestellt werden, dass in stationären Pflegeeinrichtungen genug diplomiertes Pflege- und Gesundheitspersonal zur Verfügung steht und auch während der Nachtstunden zumindest eine qualifizierte Fachkraft anwesend bzw. rasch verfügbar ist. Zudem werden die Länder verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vorschreibung von Kostenbeiträgen im Bereich mobiler Betreuungs- und Pflegedienste soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ab Pflegegeldstufe 4 soll pflegebedürftigen Personen die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung ohne weitere Prüfung offenstehen. Mit einem gesetzlich verankerten Ausgabenpfad nach Vorbild der Gesundheitsreform will die Regierung dafür sorgen, dass die Kostendynamik im Pflegebereich mit jährlich 4,6% begrenzt bleibt.

Neu ist darüber hinaus, dass künftig auch eine mehrstündige Alltagsbegleitung im häuslichen Umfeld sowie Entlastungsdienste für pflegende Angehörige aus Mitteln des Pflegefonds finanziert werden können. Damit soll unter anderem eine selbstbestimmte Lebensführung von demenzkranken Menschen gefördert werden.

In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird auf die Notwendigkeit verwiesen, ein möglichst breites Spektrum an Pflegeleistungen bereitzustellen, angefangen von professionellen mobilen Diensten über betreute Wohnformen bis hin zu Pflegeheimen. Dabei soll der nichtstationären Versorgung und Betreuung von PflegegeldbezieherInnen weiter Vorrang beigemessen werden. (Schluss) gs


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