Parlamentskorrespondenz Nr. 1443 vom 20.12.2016

Bundesrat bestätigt Änderungen bei den Rechtsberufen

Auch Zustimmung für Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht und neue Informationspflichten für Großunternehmen

Wien (PK) – Der Bundesrat hat heute das Berufsrechts-Änderungsgesetz, mit dem auf RechtsanwältInnen und NotarInnen einige Neuerungen zukommen, mehrheitlich gebilligt. Eine Mehrheit bekam auch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, das Großunternehmen zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen und Diversitätskonzepten verpflichtet. Für die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung stimmte die Länderkammer einhellig.

Mit den Änderungen bei den Rechtsberufen wird die sogenannte 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU umgesetzt und Berufspflichten für RechtsanwältInnen und NotarInnen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angepasst. Bislang hatten RechtsanwältInnen besondere Sorgfaltspflichten gegenüber politisch exponierten Personen, wenn diese im Ausland ansässig waren. Diese verstärkten Sorgfaltspflichten sind künftig auch bei inländischen politisch exponierten Personen anzuwenden.

Als von der Sorgfaltspflicht betroffene Personen gelten künftig auch Nationalratsabgeordnete und Bundesräte, nicht aber Landtagsabgeordnete. Die Ausnahme wurde von den Grünen skeptisch betrachtet, deswegen könne ihre Fraktion auch nicht zustimmen, erklärte die Wiener Bundesrätin Ewa Dziedzic. Ob Landtagsabgeordnete zum Kreis politisch exponierter Personen gehören, ist für Susanne Kurz (S/S) wiederum weniger von "hoher Relevanz". Immerhin gehe es um risikoträchtige Geschäfte bzw. Geldgeschäfte im größeren Ausmaß.

Die Freiheitlichen haben den Änderungen zwar zugestimmt, befürchten aber, dass RechtsanwältInnen und NotarInnen dadurch zu "Spionen für den Staat" werden. Zudem komme dadurch noch mehr administrativer Aufwand auf die Rechtsberufe zu.

Natürlich würde der Stand der Rechtsanwälte und Notare alles tun, um Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche hintanzuhalten, nun sei es mit dem Mehr an Formularen und teilweise auch staatlichen Aufsichtspflichten aber genug, sprach ebenfalls Klaus Fürlinger (V/O) den bürokratischen Mehraufwand trotz Zustimmung seiner Fraktion an. Er hofft in Zukunft auf ein paar Klarstellungen. Andere neue Regelungen im Gesetz, etwa die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für AnwältInnen und NotarInnen, erachtet er als längst notwendig. Das Gesetz baut nämlich die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten von NotariatskandidatInnen aus und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltskandidatinnen künftig während des Mutterschutzes von den Beiträgen (Umlage) befreit werden können.

Für die sozialdemokratische Bundesrätin Kurz scheint der Mehraufwand für NotarInnen gerechtfertigt, wenn man damit Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche verhindern könne. Ähnlich sieht das Justizminister Wolfgang Brandstetter. Für eine effektive Bekämpfung brauche es die Mithilfe von Banken und jener Berufsgruppen, die typischerweise mit solchen Verdachtsfällen konfrontiert sein könnten.

Neue Offenlegungspflichten für Großunternehmen

Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz wird eine weitere EU-Richtlinie umgesetzt. Betroffen von den neuen Bestimmungen sind große börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse, die künftig auch nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen offenlegen müssen. Durch die Präzisierung der Offenlegungspflichten soll die Transparenz und damit das Vertrauen von InvestorInnen und VerbraucherInnen erhöht werden.

Die Idee sei zwar gut, bedenke man aber die faktischen Auswirkungen auf Unternehmen und Firmen, die mit diesen in Wirtschaftsverhältnissen stehen, könne seine Fraktion der Umsetzung der EU-Richtlinie nicht zustimmen, positionierte sich der Freiheitliche Werner Herbert (F/N). Einmal mehr würden heimische Firmen mit administrativem Aufwand überlastet, die Politik der Regierung ist aus seiner Sicht wirtschaftsschädlich. Brandstetter entgegnete wiederum, dass es sich um eine "sehr schlanke" Richtlinienumsetzung handle. Zudem würden die neuen Offenlegungsbestimmungen nicht für kleine Firmen, sondern für rund 125 Großunternehmen in Österreich mit mehr als 500 MitarbeiterInnen gelten.

Den Grünen geht die Umsetzung wiederum nicht weit genug. Die Offenlegungspflichten würden kein umfassendes Reporting vorschreiben, bemängelte Ewa Dziedzic (G/W). Sie vermisst Kriterien wie Ganzheitlichkeit, Messbarkeit oder Überprüfbarkeit. Zudem besteht aus Sicht der Oppositionsfraktion die Gefahr, dass die Informationspflicht als eine Art Marketingtool von Unternehmen genutzt wird. Als Kontrollinstrument ohne Kriterien eigne sie sich jedenfalls nicht.

Bei ökologischen, ethischen und sozialen Belangen in Großunternehmen könne es nicht mehr nur um Freiwilligkeit bei der Informationspflicht gehen, argumentierte Susanne Kurz (S/S) wiederum für das Gesetz.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Mindestversicherungssummen werden erhöht

Mit dem Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz werden die für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung relevanten Mindestversicherungssummen erhöht. Man folgt damit einer von der Europäischen Union vorgegebenen Valorisierungsregel. Die Relationen der Beträge werden jedenfalls beibehalten, gleichzeitig sollen die damit in Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge angehoben werden.

Zustimmung erhielt die Angleichung der Mindestversicherungssummen von allen Bundesratsfraktionen. Bedenken, dass die Erhöhungen möglicherweise an die KonsumentInnen weitergegeben werden könnten, äußerte trotz Zustimmung der Freiheitliche Bundesrat Werner Herbert (F/N). Es könne nicht sein, im EU-Gehorsam Nachteile für KonsumentInnen in Kauf zu nehmen. (Fortsetzung Bundesrat) keg


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