Parlamentskorrespondenz Nr. 1445 vom 20.12.2016

Bundesrat beschließt Möglichkeit zu Teilzeit nach langer Krankheit

Umfangreiche Sozialmaterien passieren die Länderkammer

Wien (PK) –Einhelligkeit herrschte im heutigen Bundesrat auch bei der Behandlung eines umfangreichen Pakets von Sozialgesetzen. Die Beschlüsse der Länderkammer betrafen dabei die Wiedereingliederungsteilzeit nach längerem Krankenstand, die unbefristete Verlängerung der Kurzarbeitsbeihilfe, die finanzielle Sicherstellung der SOKO Bau zur Bekämpfung von Sozialbetrug in der Bauwirtschaft sowie die Ausdehnung der Funktionsperiode des Betriebsrats von vier auf fünf Jahre.

Wiedereingliederungsteilzeit soll Rückkehr ins Berufsleben nach langer Krankheit erleichtern

Ab Juli 2017 bietet das sogenannte Wiedereingliederungsteilzeitgesetz ArbeitnehmerInnen nach langem Krankenstand die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Teilzeit zu vereinbaren, um so die schrittweise Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Wer sich nach einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung noch nicht fit für einen vollen Berufseinstieg fühlt, kann künftig maximal sechs Monate lang die Arbeitszeit verkürzen, und erhält während dieser Zeit aliquot Krankengeld. Voraussetzung dafür ist ein Wiedereingliederungsplan und eine chefärztliche Genehmigung. Konkret soll Wiedereingliederungsteilzeit nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand in Anspruch genommen werden können, wobei die mögliche Bandbreite der Arbeitszeitreduktion zwischen 25% und 50% liegt. Bundesrat Rene Pfister (S/N) begrüßte die Innovation, um Menschen nach langem Krankenstand wieder ins Berufsleben eingliedern zu können. Zudem werden Ängste im Genesungsprozess beseitigt, hob Sandra Kern (V/N) hervor. Seitens der Grünen wünschte David Stögmüller (G/O) im Einklang mit Renate Anderl (S/W) einen Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungsteilzeit. Es handelt sich dabei nicht um einen Teilzeitkrankenstand, so Anderl, vielmehr werden Menschen aus dem Krankenstand ins Arbeitsleben zurückgeführt. Diese Form der Teilzeit war auch bislang möglich, erinnerte sie, jedoch wurde oft der Rückgang auf eine Vollzeitbeschäftigung verwehrt. Sozialminister Alois Stöger appellierte an alle ArbeitgeberInnen, sie mögen der Wiedereingliederungsteilzeit auch ohne rechtlichen Zwang zustimmen, dies liege sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers.

Betriebsräte werden künftig auf fünf Jahre gewählt

Die Funktionsperiode von Betriebsräten wird von derzeit vier auf nunmehr fünf Jahre ausgeweitet. Zudem wird der Anspruch von BetriebsrätInnen auf bezahlte Arbeitsfreistellung zur Teilnahme an Schulungen bis zu drei Wochen und drei Arbeitstagen innerhalb einer Funktionsperiode erhöht. Die beruflichen Anforderungen sind gestiegen, sagte dazu Sandra Kern (V/N), Expertisen seien in Arbeits-, Sozial- und Unternehmensrecht erforderlich, deshalb ist eine Erhöhung der Weiterbildungszeit notwendig und gerechtfertigt. Renate Anderl (S/W) setzte sich für eine darüberhinausgehende Erhöhung der Freistellungszeiten für Schulungen ein. Weitere Verbesserungsvorschläge, insbesondere für die Wahl von BetriebsrätInnen, kamen von Bundesrat Bernhard Rösch (F/W).

Kurzarbeits-Regelung wird verlängert

Die Beihilfe für Kurzarbeit wurde eingeführt, um Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise über die Runden zu helfen und dadurch die Zahl der Beschäftigten hoch zu halten, rief Rene Pfister (S/N) in Erinnerung. Nun wurde das Instrument unbefristet verlängert. Auch über das Jahr 2019 hinaus werden jährlich 20 Mio. € für die Kurzarbeitsbeihilfe zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die maximale Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate erhöht. Ebenso werden einzelne Bestimmungen betreffend die Beihilfenberechnung, die zwischen 2013 und 2015 gegolten haben, wiedereingeführt. Das Sozialministerium hofft, dadurch Arbeitsplätze in Unternehmen sichern zu können, die temporär wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten. Zudem wird das Arbeitsmarktservice (AMS) ermächtigt, auf das Zentrale Melderegister zuzugreifen, um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zu erschweren. Bundesrat Bernhard Rösch (F/W) begrüßte diese Möglichkeit zur Einsicht ausdrücklich, um Sozialbetrug zu reduzieren. Die Grünen hingegen fanden die Regelung problematisch und wiesen darauf hin, dass nicht alle Wohngemeinschaften auch Wirtschaftsgemeinschaften sind.

Bund leistet Beitrag zur SOKO Bau

Der Bund wird künftig zur Finanzierung der Personalkosten der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beitragen. Demnach soll die sogenannte SOKO Bau 2017 0,64 Mio. €, 2018 1,52 Mio. € und 2019 2 Mio. € erhalten, danach ist eine Valorisierung des Zuschusses vorgesehen. Weitere Punkte des Gesetzesbeschlusses sind die Fortschreibung der Zuschüsse zur Schlechtwetterentschädigung von Bauarbeitern aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik oder etwa die Aufrechterhaltung der für die Bauwirtschaft geltenden Sonderregelungen bei der Auflösungsabgabe. Fairness und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt sind Renate Anderl (S/W) ein wichtiges Anliegen, weshalb sie die Finanzierung der Personalaufstockung begrüßte.

Neue Arbeitszeiten für Schifffahrt und Straßenverkehr

Einstimmig beschlossen wurden auch Anpassungen der Arbeits- und Ruhezeiten in der Binnenschifffahrt an neue EU-Vorgaben. Konkret geht es dabei um eine Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit. So wird eine tägliche Mindestruhezeit von zehn Stunden, eine Mindestruhezeit von 84 Stunden pro Woche und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in den Nachtstunden von 23 Uhr bis 6 Uhr normiert.

Außerdem werden schwerste Übertretungen von EU-Sozialvorschriften (vierte Strafkategorie) künftig mit einer höheren Mindeststrafe von nun 400 € bestraft und eine Sonderregelung bei den Ruhezeiten für gut ausgestattete Tourneebusse getroffen. Diese ist notwendig, da es bei der Beförderung bekannter KünstlerInnen oft nicht möglich ist, zwischen den Auftritten das Fahrzeug zu verlassen. In diesem Sinn dürfen Ruhezeiten künftig auch im Bus verbracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung ist schwer zu kontrollieren, meinte dazu David Stögmüller (G/O). (Fortsetzung Bundesrat) gro


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