Parlamentskorrespondenz Nr. 1446 vom 20.12.2016

Bundesrat begrüßt Verlängerung des Pflegefonds

Auch 24-Stunden-Betreuung wird weiter von Bund und Ländern gefördert

Wien (PK) – Die Verlängerung des Pflegefonds bis zum Jahr 2021 ist endgültig auf Schiene. Die vom Nationalrat beschlossene Novelle zum Pflegefondsgesetz hat heute ohne Einspruch den Bundesrat passiert. Die Mittel werden demnach in den nächsten fünf Jahren sukzessive von 350 Mio. € auf 417 Mio. € aufgestockt. Zusätzlich stellen der Bund, die Länder und die Sozialversicherungsträger jährlich insgesamt 18 Mio. € für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bereit. Um fünf Jahre verlängert wird auch die Bund-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Beide Beschlüsse der Länderkammer fielen einstimmig. Nicht nur vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sei es notwendig, die Finanzierung der Pflege abzusichern, waren sich die BundesrätInnen einig. Durch die höhere Dotierung des Fonds könnten die Länder nicht nur weiter qualitativ hochwertige Pflege anbieten, sondern das Angebot zusätzlich ausbauen, hielt etwa Renate Anderl (S/W) fest. Generell betonte Anderl, dass es meist Frauen sind, die nahe Angehörige pflegen, zum Teil würden sie den Beruf dafür aufgeben.

Man könne in Österreich in Würde altern. Es stehe eine stolze Summe zur Verfügung, zeigte sich auch FPÖ-Bundesrat Christoph Längle zufrieden. Ausdrücklich begrüßte er außerdem, dass begleitend zur Verlängerung des Pflegefonds zusätzliche Steuerungselemente in das Pflegefondsgesetz eingebaut wurden. Damit komme man Empfehlungen des Rechnungshofs nach.

Ziel der vereinbarten Maßnahmen ist es, Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen und mehr Transparenz in die erbrachten Leistungen zu bringen. Schon derzeit sei in den meisten Pflegeheimen auch in den Nachtstunden diplomiertes Pflegepersonal anwesend, sagte die Tiroler ÖVP-Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann, künftig würde das flächendeckend sichergestellt. Explizit hob sie auch die künftig mögliche Finanzierung von mehrstündiger Alltagsbegleitung, etwa für demenzkranke Menschen, aus Mitteln des Pflegefonds hervor.

Sowohl Ledl-Rossmann als auch ihr Fraktionskollege Gregor Hammerl verwiesen darüber hinaus auf die zusätzlichen Mittel für die Hospiz- und Palliativversorgung. Es sei gut, dass man hier 18 Mio. € herausgeschlagen habe, sagte Hammerl. Allgemein hält der steirische Bundesrat eine breite Pflegelandschaft für notwendig: Es brauche Wahlfreiheit bei der Entscheidung, welche Pflegeform man in Anspruch nehme.

Die weitere Förderung der 24-Stunden-Betreuung erachtet Rosa Ecker (F/O) für absolut notwendig. Durch die Verlängerung der Bund-Länder-Vereinbarung entlaste man nicht nur die Länder und die Gemeinden, sondern ermögliche pflegebedürftigen Menschen auch, im eigenen Heim zu bleiben. Als Hemmschuh wertete es Ecker, dass nur dann Anspruch auf eine Förderung gebührt, wenn das Nettoeinkommen nicht über 2.500 € liegt und man Pflegegeld zumindest der Pflegestufe 3 bezieht. Kritisch sieht sie auch, dass der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 zuletzt erschwert wurde. Zudem forderte sie höhere Steuerfreibeträge für behinderte Menschen.

David Stögmüller (G/O) sieht es als Herausforderung, trotz budgetärer Engpässe ein qualitativ hochwertiges Pflegeangebot bereitzustellen und gleichzeitig optimale Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal zu gewährleisten. In diesem Sinn steht er dem vereinbarten Kostendämpfungspfad skeptisch gegenüber. Die Deckelung der Kostensteigerungen im Pflegebereich auf 4,6% jährlich könnte zu Leistungskürzungen sowie zu Einsparungen beim Pflegepersonal führen, fürchtet er. Stögmüller vermisst auch einen bundesweit verpflichtenden Personalschlüssel in Pflegeheimen. Mehr staatliche Kontrolle hält er bei der 24-Stunden-Betreuung für notwendig.

Sozialminister Alois Stöger erinnerte daran, dass die seinerzeitige Einrichtung des Pflegefonds durch die Einführung der Bankenabgabe möglich wurde. Die Ausgaben Österreichs für Pflege können sich im internationalen Vergleich sehen lassen, unterstrich er. Wichtig ist ihm auch die qualitative Weiterentwicklung der Pflege. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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