Parlamentskorrespondenz Nr. 1462 vom 21.12.2016

Bundesrat: Drei einstimmige Beschlüsse gegen Sitzungsende

Gehaltsplus für BeamtInnen, Verfahrenshilfe, Parlamentssanierung

Wien (PK) – Mit 39 Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats, sechs Bund-Länder-Vereinbarungen und vier Staatsverträgen hat sich der Bundesrat in seinen letzten beiden Sitzungen vor dem Jahreswechsel befasst. Gegen Ende der zweitägigen Beratungen gab es noch drei einstimmige Beschlüsse. Sowohl die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 als auch die Ausweitung der Verfahrenshilfe bei Verwaltungsverfahren passierten den Bundesrat ohne Einspruch. Auch von einem Veto gegen eine Novelle zum Parlamentsgebäudesanierungsgesetz nahm die Länderkammer Abstand. Um den Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten, verzichten die Parlamentsdirektion und die Parlamentssanierungsgesellschaft auf gegenseitige Leistungsabgeltungen.

Kernpunkt der Dienstrechts-Novelle ist der zwischen der Regierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausverhandelte Gehaltsabschluss. Demnach werden die Gehälter für die BeamtInnen und Vertragsbediensteten des Bundes mit 1. Jänner 2017 um 1,3% erhöht. Zudem sind zahlreiche Detailänderungen im Dienstrecht vorgesehen, etwa was die schonende Einvernahme von ZeugInnen bei Disziplinarverfahren oder die Abgeltung nicht verbrauchter Urlaubstage betrifft.

Mit dem Gehaltsabschluss zeigte sich nicht nur ÖVP-Bundesrat Peter Oberlehner aus Oberösterreich zufrieden. Auch der Wiener Mandatar Werner Herbert von der FPÖ konzedierte, dass die Gehaltserhöhung "in Ordnung ist". Das sei auch der Grund, warum die FPÖ der Novelle – trotz mancher Bedenken – zustimme. Herbert hinterfragte insbesondere vorgesehene Änderungen im Personalvertretungsgesetz, seiner Ansicht nach werden hierbei höchstgerichtliche Entscheidungen negiert. Eine hieb- und stichfeste Lösung forderte er auch in Bezug auf den mittlerweile abgeschafften Vorrückungsstichtag.

Oberlehner sprach hingegen insgesamt von einem guten und gelungenen Paket, wobei er unter anderem die Modernisierung des Disziplinarrechts hervorhob. Dieser Punkt wurde auch von der Grünen Bundesrätin Heidelinde Reiter aus Salzburg begrüßt. Seitens der SPÖ kündigte Elisabeth Grimling (W) die Zustimmung zum Gesetzespaket an. Sie bemängelte allerdings, dass die vorliegende Dienstrechts-Novelle, wie schon die vorangegangenen Novellen, schwer lesbar ist.

Staatssekretärin Muna Duzdar wies darauf hin, dass der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst um 0,55% über der Inflationsrate liegt. Dem Bund kostet die Gehaltserhöhung ihr zufolge 168 Mio. €.

Verfahrenshilfe künftig nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren möglich

Verfahrenshilfe kann ab kommendem Jahr ausdrücklich nicht nur bei Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch bei sonstigen Verwaltungsverfahren gewährt werden, wenn dies im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. der EU-Grundrechtecharta geboten ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Verfahrenspartei die Verfahrenskosten selbst nicht tragen kann und es sich um kein mutwillig losgetretenes bzw. aussichtsloses Verfahren handelt. Wolfgang Beer (S/W) wies darauf hin, dass man mit der Gesetzesnovelle einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung trägt.

Von einer maßgeblichen Weiterentwicklung des Rechtsstaats sprach Kanzleramtsminister Thomas Drozda, wobei er explizit auch auf die anderen Punkte des Gesetzespakets aufmerksam machte. Insbesondere geht es dabei um eine Adaptierung der Verfahrensbestimmungen für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und den Landesverwaltungsgerichten gemäß den in der Praxis gemachten Erfahrungen. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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