Parlamentskorrespondenz Nr. 244 vom 09.03.2017

Neu im Gesundheitsausschuss

Oppositionsvorschläge zu den Themen Krankenkassen, Spitalsplanung und Gesundheitswesen

FPÖ will Häftlinge in die gesetzliche Krankenversicherung einbeziehen

Wien (PK) – Da die Insassen von Justizanstalten nicht sozialversichert sind, werden die Kosten für ihre ärztliche Betreuung derzeit vom Bund getragen. Dabei komme aber der (hohe) Tarif für unversicherte PrivatpatientInnen zur Anwendung, zeigen die Freiheitlichen auf. Die Ausgaben pro Häftling sind dadurch dreimal so hoch wie die öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich, stellt Dagmar Belakowitsch-Jenewein fest. Um diese massive Geldverschwendung zu stoppen, sollten die Häftlinge in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden (1954/A(E) ).

Grüne für Abschaffung der Selbstbehalte für ärztliche Hilfe

Behandlungsbeiträge für ärztliche Hilfe sind nach Ansicht der Grünen in Bezug auf den Zugang zu Gesundheitsleistungen kontraproduktiv und behindern zudem die Schaffung eines einheitlichen Krankenversicherungssystems für alle. In einem Entschließungsantrag fordern sie daher deren Abschaffung (1969/A(E) ). Im konkreten geht es dabei um die Paragraphen 88 im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sowie 63 Abs. 4 im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz.

…für bessere soziale Absicherung von Ein-Personen-Unternehmen im Krankheitsfall

Krankheit stellt für viele Selbständige ein existenzielles Problem dar, gibt Grünen-Mandatarin Judith Schwentner zu bedenken. Insbesondere Ein-Personen-Unternehmen und Betriebe mit sehr wenigen MitarbeiterInnen seien sehr oft nicht in der Lage, krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren. Da die derzeitige sozialversicherungsrechtliche Regelung - Unterstützungsleistung erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit  - absurd sei, verlangen die Grünen eine Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes. Es sollte gewährleistet werden, dass im Falle von lang andauernder Krankheit nach Paragraph 104a GSVG selbständig erwerbstätige Einzelpersonen sowie Personen mit einem bis vier Beschäftigten bereits ab dem vierten Krankheitstag eine Unterstützungsleistung erhalten. Neben einer Verbesserung der sozialen Lage dieser Berufsgruppe würde man damit auch einen wichtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen Krankenversicherungssystems setzen (1970/A(E) ).

NEOS für Reform des Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen

Der Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen ist in seiner jetzigen Form unsolidarisch und lässt jeden Anreiz zur Sparsamkeit vermissen, zeigt Gerald Loacker (N) in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion auf (1979/A(E) ). Während einige Kassen wie die BVA aufgrund guter Beitragszahler mit oftmals geringem Gesundheitsrisiko ein Reinvermögen in Höhe von über 800 Mio. € anhäufen konnten, kämpfen die Gebietskrankenkassen teilweise mit finanziellen Engpässen. Ein wirklich solidarischer Ausgleich der strukturellen Unterschiede zwischen "armen" und "reichen" Kassen erfordere, dass alle Kassen gleichermaßen an einem finanziellen Ausgleichsfonds beteiligt sind; dies sei derzeit aber nicht der Fall.

Außerdem fordert der Gesundheitssprecher der NEOS eine Abschaffung des Liquiditäts- und Verlustausgleichs, weil dieser jene Kassen bestraft, die sparsam und effizient mit ihren Beiträgen umgehen. Schlecht wirtschaftende Kassen wie z.B. die WGKK würden davon aber profitieren. Außerdem fehle eine entsprechende Kontrolle und eine Analyse der Gründe, worauf der massive Bedarf der Wiener Gebietskrankenkasse, die eine sehr günstige Versichertenstruktur aufweist, an Verlustausgleichszahlungen zurückzuführen sei.

Auch der Rechnungshof macht in einem Bericht aus dem Jahr 2016 darauf aufmerksam, dass es bei der WGKK zwischen 2009 und 2013 trotz des Zuschusses erheblicher Bundesmittel (677 Mio. €) zu keiner nachhaltigen Sanierung gekommen ist, wie dies etwa bei der Steirischen Gebietskrankenkasse der Fall war. Die Bundesregierung wird von Loacker aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die den Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen so reformiert, dass sich alle Krankenversicherungsträger und Krankenfürsorgeanstalten an einem Ausgleichsfonds bzw. Risikostrukturausgleich beteiligen müssen, und zudem eine Neugestaltung des Regionalausgleichs sowie eine Abschaffung des Liquiditäts- bzw. Verlustausgleichs vorsieht.  

NEOS: Bund soll Kompetenz für Spitalsplanung erhalten

Der aktuelle Mangel an Strahlentherapiegeräten im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) hat erneut gezeigt, dass die Länder ihren Verpflichtungen in Bezug auf die medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung nicht gerecht werden, urteilt Gerald Loacker (N). Anstatt sich auf die Umsetzungsbereitschaft von Landeshauptleuten zu verlassen, welche dann die gesundheitspolitischen Vorgaben der Ministerien nicht erfüllen, sollte die österreichweite Spitalsplanung wieder in den Kompetenzbereich des Bundes übergeben werden, heißt es in dem Antrag auf Änderung des Bundesverfassungsgesetzes (1981/A ). Dies würde nicht nur eine zentrale, angemessene medizinische Versorgung der Menschen sicherstellen, sondern auch der Tatsache gerecht werden, dass PatientInnen beim Aufsuchen von Spitälern und Krankenanstalten nicht an den Landesgrenzen Halt machen. Die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel könnten dann für andere wichtige Zwecke dem ohnehin reformbedürftigen Gesundheitssystem zugeführt werden.

Definition des Begriffs Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung der Eizelle

Für eine Neudefinition des Begriffs Embryo tritt der fraktionslose Abgeordnete Marcus Franz ein (1993/A(E) ). Derzeit gelte eine befruchtete Eizelle erst ab ihrer Einnistung in den Uterus als Embryo. Um den Missbrauch und den lapidaren Umgang in den Labors mit eingefrorenen, befruchteten Eizellen zu vermeiden, müsse entsprechend der Definition des EuGH gesetzlich festgelegt werden, dass der Mensch bereits ab der Verschmelzung von Spermium und Eizelle auch als solcher definiert ist, fordert er die zuständige Ministerin auf.

Gesamtreform des Gesundheitswesens und Fusion der Sozialversicherungsträger

             

Für eine Gesamtreform des heimischen Gesundheitswesens setzt sich erneut der parteifreie Mandatar Marcus Franz ein (1994/A(E) ). Der Rechnungshof weist seit Jahren darauf hin, dass das derzeitige System zu teuer und zu ineffizient sei. Um eine straffere Organisation, eine bessere Planung und eine optimale Versorgung der PatientInnen zu gewährleisten, sollten die bestehenden 19 Sozialversicherungen zu einer gemeinsamen "Österreichischen Gesundheitsversicherung" (ÖGV) fusioniert werden, schlägt der Antragsteller vor. Die ÖGV, die dann für die Finanzierung und Steuerung aller notwendigen Gesundheitsleistungen zuständig wäre, würde von unabhängigen ExpertInnen geführt und wäre somit frei von politischer Willkür.

Grüne drängen auf Finanzierung des Gesundheitswesens aus einem Topf

Auf eine Kompetenzbereinigung im österreichischen Gesundheitswesen drängen die Grünen mit Nachdruck, weil derzeit nicht medizinische Kriterien dafür ausschlaggebend seien, wo die jeweilige Behandlung erfolgt, sondern die komplexe und meist undurchschaubare Finanzierungsstruktur. Solange es etwa für die Sozialversicherung ein Vorteil ist, die Behandlungskosten dem Land zu überlassen und umgekehrt, wird es keine Versorgung am "best point of service" geben, zeigt Eva Mückstein auf. Die aufgesplitterte Finanzierung verhindere und verzögere zugleich die sinnvollen Leistungsverlagerungen in den niedergelassenen Bereich. Dieser Missstand wurde auch schon mehrfach vom Rechnungshof kritisiert. Dennoch finden sich weder in der Gesundheitsreform 2016 noch im aktuellen Arbeitsübereinkommen der Regierung entsprechende Maßnahmen, die nach Ansicht der Grünen eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Bund, Ländern und Sozialversicherung samt integrierter Planung und eine gemeinsame Versorgungsverantwortung für den intra- und extramuralen Bereich zum Ziel hätten (2008/A(E) ).

Nationaler Aktionsplan für Darmgesundheit dringend erforderlich

Ein flächendeckendes Programm zur Vermeidung von Dickdarmkrebs scheint aufgrund der hohen Anzahl an jährlichen Neuerkrankungen (ca. 5.000 Personen) unumgänglich, argumentiert Marcus Franz (A) in einem Entschließungsantrag.

Die Sterblichkeitsrate bei dieser Erkrankung liegt bei ca. 50%. Durch die Einführung eines flächendeckenden nationalen Aktionsplans zur Darmgesundheit, der sowohl auf Früherkennung als auch auf präventive Aufklärung setzt, könnte man jährlich hunderte Todesfälle verhindern, war Franz überzeugt, der auf ein entsprechendes Programm in Vorarlberg verwies (2025/A(E) ).

Antrag der Regierungsparteien sieht Anpassungen im ASVG vor

Ein gemeinsamer Antrag von SPÖ und ÖVP enthält redaktionelle Anpassungen im ASVG, wobei es im konkreten um die Verwaltungskörper der Versicherungsträger geht (2033/A ). (Schluss) sue