Parlamentskorrespondenz Nr. 519 vom 04.05.2017

Neu im Familienausschuss

Anträge zum Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld sowie zur besseren Absetzbarkeit von Betreuungskosten

Grüne fordern Änderungen beim Wochengeld

Wien (PK) – Auf eine Benachteiligung von Frauen, die während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes wieder schwanger geworden sind, weist Judith Schwentner von den Grünen hin (1966/A(E)). Die letzte Novelle in diesem Bereich habe nämlich dazu geführt, dass diese Frauen seit dem 1. März 2017 nur mehr 100% des bezogenen Tagsatzes des pauschalen oder des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes erhalten. In der Pauschalvariante bekommen Frauen folglich um bis zu 1.750 € weniger Wochengeld, in der einkommensabhängigen Variante um bis zu 2.475 €, zeigt die G-Mandatarin auf. Weitere finanzielle Verluste ergeben sich auch für jene Familien, die sich erneut für das einkommensabhängige Modell entscheiden, da sich der Tagsatz am zuvor bezogenen Wochengeld orientiert. Profiteure dieser Regelung seien der FLAF sowie die Sozialversicherungsträger, die sich Millionenbeträge ersparen; eine gesetzliche Korrektur ist daher nach Ansicht der Grünen dringend erforderlich.

...und treten für Übergangsfrist beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ein

Darauf aufbauend haben die Grünen einen weiteren Antrag eingebracht, in dem sie für eine Übergangsfrist beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld eintreten (2077/A(E). Judith Schwentner (G) macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der 17. KBGG-Novelle zwei Änderungen vorgenommen wurden, die für Familien, die dieses Modell wählen und in knapper Abfolge ein weiteres Kind bekommen, deutliche Nachteile bringen. Da die Betroffenen überdies nicht ausreichend über die Änderungen informiert wurden – der Online-Rechner wurde erst Mitte Jänner präsentiert – sollten alle Frauen, deren Kind einen errechneten Geburtstermin vor dem 1.1.2018 hat, die Möglichkeit haben, die bisher geltenden Bestimmungen anzuwenden, wenn dies für sie günstiger ist.

FPÖ für Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Schul- und Nachhilfekosten

Seit Anfang des Jahres 2009 können Kosten für die Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden, heißt es in einem Entschließungsantrag der Freiheitlichen (2136/A(E)). Diese Möglichkeit kann jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Kinder das zehnte Lebensjahr (bei behinderten Kindern das 16. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben und der Höchstbetrag von 2.300 € nicht überschritten wird. Abzugsfähig sind etwa auch Kosten, die während der schulfreien Zeit (Nachmittag, Ferien) anfallen, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person oder eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt, zeigt FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs auf. Um die Familien noch besser zu unterstützen, sollten seiner Meinung nach auch die Ausgaben für den Besuch von Privatschulen und die Kosten für Nachhilfeunterricht berücksichtigt werden können. (Schluss) sue