Parlamentskorrespondenz Nr. 648 vom 01.06.2017

BundesrätInnen drängen auf mehr Personal für Datenschutzbehörde

Datenschutzbericht 2016 einstimmig zur Kenntnis genommen

Wien (PK) – Viel Lob für die Datenschutzbehörde gab es in der heutigen Sitzung des Bundesrats . Sowohl die Vertreter der Koalitionsparteien als auch jene der Opposition verwiesen im Zuge der Diskussion über den Datenschutzbericht 2016 auf die vielfältige Arbeit, die die Behörde leistet. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes und des enormen Arbeitsanfalls brauche es aber mehr Personal, sind sich die BundesrätInnen einig. Besonderen Herausforderungen steht die Behörde derzeit durch die neue Datenschutzgrundverordnung der EU gegenüber, diese wird im Mai 2018 in Kraft treten. Seit kurzem liegt auch der Entwurf für die notwendige Überarbeitung des österreichischen Datenschutzgesetzes am Tisch, das Begutachtungsverfahren läuft noch bis zum 23. Juni.

Die Datenschutzbehörde sei Vorbild für alle anderen Behörden, leitete Stefan Schennach (S/W) den Lobesreigen ein und sprach den MitarbeiterInnen ein großes Kompliment aus. Was den hohen Arbeitsanfall betrifft, verwies er nicht nur auf die zahlreichen Individualbeschwerden und Ombudsmannverfahren, sondern auch auf die tausenden Registrierungen im Datenschutzregister. Zudem gebe die Behörde immer wieder Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen aus dem Blickwinkel des Datenschutzes ab. Schennach hob auch einzelne im Bericht aufgelistete höchstgerichtliche Entscheidungen hervor und unterstrich, dass man bei der Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger vorsichtig sein müsse. Das betreffe etwa auch Fotos von Kindergeburtstagen, die man online stelle.

Robert Seeber (V/O) machte darauf aufmerksam, dass die österreichische Datenschutzbehörde viel weniger Personal als ähnliche Behörden in Europa habe. Für ihn zeugt der vorliegende Bericht jedenfalls von der professionellen Arbeit der Behörde. Es sei gut, dass die Datenschutzbehörde unabhängig ist, bekräftigte er. Bescheide der Behörde könnten beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Was konkrete Entscheidungen betrifft, wies er unter anderem darauf hin, dass die Datenschützer auch die Wirtschaftskammer beim Aufdecken von Kontrollen von Schwarzarbeit eingebremst hätten.

Noch vor wenigen Jahren sei Datenschutz ein Minderheitenprogramm für einige wenige interessierte und fachkundige Personen gewesen, machte Werner Herbert (F/N) geltend. Mittlerweile sei dieser aber ein allgegenwärtiges Thema, das viele Lebensbereiche berühre. Die Datenschutzbehörde sei eine wichtige Instanz geworden. In diesem Sinn liegt es für Herbert auch auf der Hand, dass mehr Personal nötig ist.

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung stellt nach Meinung von Herbert nicht nur die Datenschutzbehörde vor neue Herausforderungen sondern auch die Verwaltung. Man werde für die Ministerien und andere Verwaltungsbereiche Datenschutzbeauftragte brauchen. Herbert plädierte in diesem Zusammenhang für die Einrichtung einer Clearing-Stelle, um eine einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen.

Heidelinde Reiter (G/S) begrüßte, dass Gespräche über eine Personalaufstockung der Datenschutzbehörde im Gang seien und empfahl den Newsletter der Behörde. Bedauert wurde von ihr, dass das österreichische Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Vorgaben relativ spät vorgelegt wurde. Damit sei zweifelhaft, ob sich ein Beschluss noch in dieser Legislaturperiode ausgehen wird: "Das ist traurig."

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Wie daraus hervorgeht, sind im Jahr 2016 180 Individualbeschwerden bei der Datenschutzbehörde eingelangt, 173 wurden im gleichen Zeitraum erledigt. Außerdem wurden 430 Kontroll- und Ombudsmannverfahren eingeleitet und in rund 2.000 Fällen Rechtsauskünfte erteilt. Signifikant gestiegen ist die Zahl die Genehmigungen im internationalen Datenverkehr. Positiv vermerkt die Leiterin der Datenschutzbehörde Andrea Jelinek, dass das Bewusstsein für den Datenschutz in den letzten Jahren merklich gestiegen ist.

An die Datenschutzbehörde können sich Personen wenden, die ihre datenschutzrechtlichen Rechte durch die Tätigkeit eines Dritten, etwa eines Unternehmens, eines Nachbarn oder einer Behörde, verletzt sehen. Ein formelles Beschwerdeverfahren im privaten Bereich ist aber nur dann zulässig, wenn Auskünfte über gespeicherte bzw. verarbeitete Daten verweigert werden. Gegenüber der öffentlichen Verwaltung kann hingegen auch das Recht auf Geheimhaltung, Löschung oder Richtigstellung geltend gemacht werden. Die Datenschutzbehörde schreitet jedoch erst dann ein, wenn man zuvor vergeblich versucht hat, seine Rechte durchzusetzen.

Trauerminute für Alois Mock

Im Anschluss an die Debatte gedachte der Bundesrat in einer Trauerminute des verstorbenen ehemaligen Außenministers und ÖVP-Chefs Alois Mock. Mit Mock habe Österreich einen großen Europäer und Staatsmann verloren, betonte Bundesratspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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