Tabaksteuer: Gesamtkonzept soll bis nächste Woche vorliegen
Finanzausschuss behandelt zahlreiche Gesetzesinitiativen
Wien (PK) – Im heutigen Finanzausschuss standen zahlreiche Gesetzesinitiativen auf der Tagesordnung. Beispielsweise wollen SPÖ und ÖVP die Forschungsprämie von 12 auf 14 Prozent anheben und die Beteiligung von MitarbeiterInnen am Unternehmen neu organisieren. Geplant ist auch die Erneuerung der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, die junge Unternehmen in der Gründungsphase unterstützen. Änderungen soll es bei der Berechnung der Tabaksteuer geben.
Außerdem wird der Bund auf Forderungen aus der HETA-Abwicklung verzichten und im Zuge dessen eine Abgeltung vom Land Kärnten erhalten. Im Mittelpunkt eines Referenzwerte-Vollzugsgesetzes steht die Gewährleistung von Genauigkeit und Seriosität bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten, während ein Gesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vor allem auf die Bekämpfung von Geldwäsche abzielt.
Tabaksteuer Neu: Neuorganisation des Steuerkonzepts
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS soll die Tabaksteuer neu gestaffelt und die Mindesthandelsspanne ab 2018 angehoben werden. Die vorliegende Initiative ist nur ein Teil des Gesamtkonzepts, führte Kai Jan Krainer (S) aus. Die Gespräche zu weiteren Aspekten seien im Gange und könnten bereits nächste Woche ins Nationalratsplenum kommen. Grundlage für die Überlegungen seien Empfehlungen des Rechnungshofs, wonach das Tabakmonopol gestärkt werden müsste.
Laut vorliegendem Entwurf soll die Tabaksteuer für Zigaretten bis April 2018 39% des Kleinverkaufspreises bzw. 53 € je 1.000 Stück betragen. Ab April 2018 sollen 37,5% des Kleinverkaufspreises und 58 € je 1.000 Stück gelten. Beim Feinschnitt ist bis zum ersten Quartal 2018 eine Steuer von 56% des Kleinverkaufspreises– mindestens aber 100 € je Kilogramm geplant. Danach werde der minimale Kilopreis auf 110 € angehoben.
Das Tabakmonopolgesetz soll zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der TrafikantInnen ebenfalls eine Änderung durchlaufen. Die Mindesthandelsspannen für Zigaretten und Tabak für Zigaretten zum Selbstdrehen sollen ab 1. August 2017 erhöht werden. Demnach darf für Zigaretten die Handelsspanne ab diesem Zeitpunkt nicht niedriger sein als 0,026 € pro Stück für Inhaber von Tabakfachgeschäften und 0,014 € für Inhaber von Tabakverkaufsstellen. Für losen Tabak darf der Rohertrag je Gramm künftig nicht unter 0,01998 € für Trafiken und 0,012 € für Tabakverkaufsstellen liegen (2238/A ).
Werner Groiß (V) zufolge würde damit den TrafikantInnen eine Überlebenschance gegeben. Auch Rainer Hable (N) sah darin den Anlass für die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Antrag. Ausschussobmann Groiß will bis zum Plenum nächste Woche einen weitergehenden Gesetzesentwurf für die kommenden drei Jahre erarbeiten.
Die Mehreinnahmen aus den letzten Anhebungen der Tabaksteuer waren gering, so Krainer. Aus dieser moderaten Erhöhung im Zuge des Gesamtkonzepts werde ein geringes Steuerplus von 7 Mio. € erwartet. Die Zielerreichung hänge von zahlreichen Faktoren ab. Geht es nach Krainer, so will er mit der Neuregelung dazu beitragen, die psychologische Schranke von fünf Euro pro Zigarettenpackung zu erreichen. Laut Werner Kogler (G) handelt es sich dabei um mehr als nur eine marginale Anhebung der Steuer, weshalb die Grünen ihre Zustimmung verweigerten.
Anhebung der Forschungsprämie auf 14%
Die Forschungsprämie soll ab dem 1. Jänner 2018 14%, statt bisher 12% betragen. Christoph Matznetter (S) und Jacob Auer (V) betonten die positiven Auswirkungen für Österreich im internationalen Förderfeld und konnten bei der Abstimmung auch die FPÖ für sich gewinnen (2170/A). Laut Matznetter hätte eine Verzögerung bis nach den Wahlen negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich gehabt. Dieser Schritt erhöhe die Standortqualität unterstrich auch Axel Kassegger von den Freiheitlichen.
Skeptisch zeigten sich hingegen die Grünen. Ruperta Liechtenecker brachte daher einen Abänderungsantrag ein. Geht es nach den Grünen, sollte die Forschungsprämie auf 18% angehoben werden und zielgerichtet vor allem jenen Klein- und Mittelbetrieben, die bisher in geringem Maß von der Prämie profitieren, zur Verfügung stehen.
Register über wirtschaftliche Eigentümer bringt Uneinigkeit innerhalb der ÖVP
Um Geldwäsche und Steuerbetrug zu bekämpfen, ist ein Gesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vorgesehen. In dieses im Finanzministerium angesiedelte Register sollen die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderer juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Das Register soll einen Ausgangspunkt für die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer bieten (1660 d.B.).
Während Jakob Auer (V) die Regelung zu weit ging, war sie für Bruno Rossmann (G) nicht ausreichend. Rossmann wollte die Transparenz verstärkten und das Register öffentlich zugänglich machen. Die Beschränkung der Einsichtnahme auf ein berechtigtes Interesse, sei überhöht, sagte er. Ähnlich sah dies auch Rainer Hable von den NEOS. Der Ratsbeschluss auf EU-Ebene ziele nicht auf die Öffentlichkeit ab, entgegnete Finanzminister Schelling. Es sei ausreichend, dass die Finanzbehörde den wirtschaftlichen Eigentümer eines Unternehmens kenne.
Während SPÖ, FPÖ und Teile der ÖVP für das Gesetz votierten, verwehrte Jakob Auer (V) seine Zustimmung. Geht es nach ihm, so sollte es Ausnahmen für kleine Unternehmen und Vereine geben. Der administrative Aufwand sei zu hoch, sagte er, es sollten nur jene Daten erhoben werden, die wirklich notwendig sind. Werner Groiß (V) konnte das Stimmverhalten seines Fraktionskollegen nachvollziehen.
Bund verzichtet auf HETA-Forderung - Kärnten leistet Abschlagzahlung
Der Bund und das Land Kärnten schließen einen Vergleich im Rahmen eines SvK-Verzichtsgesetzes zur Abwicklung der HETA. Darin verzichtet der Bund auf 1,71 Mrd. €, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, und erhält dafür eine Abschlagszahlung von 67 Mio. € von Kärnten. Ziel sei die Vermeidung der Insolvenz des Sondervermögens Kärnten (SvK) und die Schaffung eines umfassenden Rechtsfriedens, betonen die Regierungsparteien (1659 d.B.). Gabriel Obernosterer (V) unterstrich, dass dadurch ein verhältnismäßig geringer Schaden entstanden sei.
Die NEOS konnten dem Gesetz nicht zustimmen. Rainer Hable sah darin eine verpasste Chance und wartet auf schriftliche Details aus Anfragebeantwortungen des Finanzministeriums. Außerdem wäre eine Insolvenz Kärntens ein Neuanfang gewesen, sagte er und warb für eine Föderalismusreform. Auch die FPÖ behielt sich die Zustimmung vor. Finanzminister Schelling sicherte den Abgeordneten eine Aufstellung über die Berechnung der Beträge zu. Der Betrag von 67 Mio. € entspreche der Gläubigergleichbehandlung und dem Insolvenzrecht, versicherte er. In Richtung Werner Kogler (G) sagte Schelling, dass er die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses umsetzen wolle. SPÖ, ÖVP und die Grünen stimmten der Regierungsvorlage zu.
Neue Stiftungsform soll Weitergabe von Aktien an MitarbeiterInnen ermöglichen
Im Zentrum der Initiative steht die Einführung einer neuen Form der betrieblichen Privatstiftung - der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Diese soll der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an die MitarbeiterInnen dienen. Darüber hinaus werden die Regelungen für betriebliche Privatstiftungen neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet (2231/A). Aktien in Höhe von 4.500 € sollen steuer- und sozialversicherungsfrei an die MitarbeiterInnen übertragen werden können. Laut Werner Groiß (V) liegen die Kosten 2018 bei 10 Mio. €, 2019 bei 19 Mio. €. Die Betriebsräte hätten ein Zustimmungsrecht zu der Gründung, sagte er.
Laut Andreas Zakostelsky und Jakob Auer (beide V) handelt es sich dabei um eine Win-Win-Siutation, sowohl für die MitarbeiterInnen als auch für die Unternehmen. Dennoch sei es nicht möglich, feindliche Übernahmen gänzlich auszuschließen, zeigte Zakostelsky Verständnis für die Kritik Bruno Rossmanns (G).
Problematisch sah die Opposition auch die Form der Gesetzgebung. Einerseits wurde das Gesetz in Form einer Initiative – also ohne Begutachtung und Abschätzung der Kosten – eingebracht. Andererseits sei der Gesetzestext unlesbar formuliert, bemängelte Hubert Fuchs (F). Da das Gesetz nur auf Aktiengesellschaften anwendbar sei, handle es sich dabei um ein reines Minderheitenprogramm, sagte er und wünschte sich eine Ausweitung auf andere Beteiligungsformen. Dazu gebe es Überlegungen, stimmte Finanzminister Schelling zu, diese hätten aber mit der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung nichts zu tun. Schelling verwies beispielsweise auf Stille Beteiligungen bei Personengesellschaften. Diese seien nicht steuerbegünstigt, entgegnete Fuchs.
SPÖ, ÖVP und FPÖ stimmten dem Antrag zu. Seitens der Grünen stellte Ruperta Liechtenecker die Zielerreichung in Frage und behielt sich vor, das Gesetz im Plenum zu unterstützen.
Steueranreize attraktivieren Aufnahme von Risikokapital
Mittels ÖVP-SPÖ-Initiative sollen die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) modernisiert werden, um Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital zu erleichtern. Neu ist die Gliederung in ein 3-Ebenen-Modell, wonach private Investoren in Beteiligungen an den MiFiG investieren. Diese bündeln Eigenkapital und stellen es den Unternehmen zur Verfügung. Dabei setzt das Finanzministerium steuerliche Anreize sowohl für die MiFiG selbst als auch für private Investoren, die Investitionsvolumen bereitstellen (2237/A). Das Gesetz wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS plenumsreif gemacht.
Börsegesetz 2018: Delisting und Zusammenlegung von Amtlichem Handel und Geregeltem Freiverkehr
Das neue Börsegesetz 2018 soll den Ausstieg vom Amtlichen Handel an der Börse ermöglichen. Die Novelle wird dazu genutzt, umfangreiche Änderungen und Neuerungen im Börsegesetz (BörseG) und Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) zu implementieren, um so eine bessere Systematik und Lesbarkeit zu erhalten(1661 d.B.).
Der Anlegerschutz soll durch Anpassung der organisatorischen Anforderungen für Wertpapierfirmen verbessert werden, unterstrich Bruno Rossmann seitens der Grünen. Wohlverhaltensregeln für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sollen zu mehr Transparenz beitragen. Strengere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden dienen der Verbesserung des Anlegerschutzes. Mehr Transparenz soll die Ausdehnung von Veröffentlichungspflichten bei bestimmten Finanzinstrumenten schaffen.
Um Marktmissbrauch – insbesondere die Marktbeherrschung durch einen Teilnehmer – zu verhindern und eine geordnete Preisbildung zu gewährleisten, soll die Finanzmarktaufsicht die Möglichkeit erhalten, die Anzahl an Warenderivatkontrakten pro Handelsteilnehmer zu limitieren. Rossmann hält die Grenzen weiterhin für zu hoch. Die Abgeordneten gaben der Reform ihre einhellige Zustimmung.
Referenzwerte-Vollzugsgesetz will Genauigkeit und Integrität von Finanzinstrumenten sichern
Eine Verordnung der Europäischen Union über Indices, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, verfolgt das Ziel, durch die Schaffung eines präventiven Regulierungsrahmens zu Genauigkeit und Integrität in der Finanzwelt beizutragen. Ein so genanntes Referenzwerte-Vollzugsgesetz sieht Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung vor. Die FMA wird als zuständige Aufsichtsbehörde fungieren (1662 d.B.). Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen. (Fortsetzung Finanzausschuss) gro
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Links
- 2237/A - Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 – MiFiGG 2017
- 1662 d.B. - Referenzwerte-Vollzugsgesetz – RW-VG, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Verbraucherkreditgesetz und Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- 1/A-FI - Finanzausschuss
- 2170/A - Einkommensteuergesetz 1988
- 2238/A - Tabaksteuergesetz 1995, Tabakmonopolgesetz 1996
- 2231/A - Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017
- 1661 d.B. - Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, Aktiengesetz, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, u.a. Ges. geändert werden
- 1660 d.B. - Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG erlassen wird und Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Finanzstrafgesetz, Notariatsordnung, Rechtsanwaltsordnung, u.a. Ges. geändert werden
- 1659 d.B. - SvK-Verzichtsgesetz