Parlamentskorrespondenz Nr. 827 vom 29.06.2017

Zustimmung des Nationalrats zu Verzicht des Bundes auf HETA-Forderung

Weitere Finanzbeschlüsse im Plenum: Referenzwerte-Vollzugsgesetz, Änderungen im Börsegesetz

Wien (PK) – Zur Abwicklung der HETA verzichtet der Bund auf 1,71 Mrd. €, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, und erhält dafür eine Abschlagszahlung von 67 Mio. € von Kärnten. Ein entsprechendes Bundesgesetz, das vor allem einen umfassenden Rechtsfrieden nach der Causa Hypo Alpe Adria sichern soll, wurde heute vom Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen. Weitere Gesetze, die das Plenum im Rahmen eines umfangreichen Finanzblocks passierten, waren das so genannte Referenzwerte-Vollzugsgesetz – hier geht es vor allem um die Verlässlichkeit der Indices für die Bewertung von Finanzinstrumenten – sowie eine Änderungen im Börsegesetz mit Bestimmungen u.a. für den Rückzug aus der Börse.

HETA: Bund verzichtet auf 1,71 Mr. €, Kärnten zahlt 67 Mio. €

Im Rahmen des Sondervermögen Kärnten-Verzichtgesetzes schließen der Bund und das Land Kärnten einen Vergleich zur Abwicklung der HETA, wobei der Bund gegen eine Abschlagszahlung Kärntens von 67 Mio. € auf 1,71 Mrd. € verzichtet. Ziel ist dabei, die Vermeidung der Insolvenz des Sondervermögens Kärnten (SvK) und die Schaffung eines umfassenden Rechtsfriedens.

Gabriele Tamandl (V) begrüßte das Gesetz als weiteren Schritt zur Abwicklung der von Kärnten dem Bund überantworteten Haftungen. Nun gebe es Rechtssicherheit für die Gläubiger, bestätigte auch Wolfgang Knes (S), der in diesem Zusammenhang allerdings scharfe Kritik an der Kärntner FPÖ übte. Werner Kogler (G) sparte nicht mit Vorwürfen an die FPÖ, aber auch an den Regierungsparteien wegen des Hypo-Skandals, kündigte aber die Zustimmung seiner Fraktion zum Gesetz mit dem Argument an, hier gehe es um eine logische Konsequenz der Abarbeitung der Causa Hypo. Nicht durchsetzen konnte er sich mit einem Abänderungsantrag auf Verkürzung der maximalen Laufzeit von Wirtschaftsprüfungsmandaten in einem Betrieb auf sechs Jahre.

Erwin Angerer (F) hingegen lehnte die gesetzliche Regelung der HETA-Abwicklung als Fortsetzung der Intransparenz ab. Nicht nachvollziehbar ist es dabei für der Kärntner Mandatar, dass Kärnten nun weitere 67 Mio. € zahlen muss, obwohl, wie er zu bedenken gab, nicht einmal sicher sei, ob die Gegenforderungen des Bundes überhaupt zu Recht bestehen. Kein gutes Geschäft sei dies für den Steuerzahler, wandte Rainer Hable (N) ein. Man habe eine Chance vertan, als Konsequenz aus dem Hypo-Skandal eine Föderalismusreform anzustoßen, die auch ein Insolvenzrecht für Bundesländer vorsieht, klagte er.

Referenzwerte-Vollzugsgesetz setzt EU-Vorgaben für Finanz-Indices um

Hintergrund des einstimmig beschlossenen Referenzwerte-Vollzugsgesetzes ist eine Verordnung der Europäischen Union über Indices, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden. Ziel ist es dabei, durch die Schaffung eines präventiven Regulierungsrahmens zu Genauigkeit und Integrität in der Finanzwelt beizutragen. Das Gesetz sieht nun Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung vor und setzt zudem die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde ein.

Neues Börsegesetz im Sinn von mehr Integrität und Transparenz auf den Finanzmärkten

EU-Initiativen zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Integrität und Transparenz der Finanzmärkte wiederum sind der Anstoß zu einem neuen Börsegesetz, das die Abgeordneten mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS beschlossen. So soll nunmehr der Rückzug aus der Börse ermöglicht werden, was bisher im Amtlichen Handel nicht möglich war. Bei Aktien und anderen praktisch bedeutsamen Wertpapieren muss dafür ein Hauptversammlungsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit vorliegen. Außerdem darf der Anlegerschutz nicht gefährdet sein und die amtliche Notierung muss zumindest drei Jahre betragen.

Durch die Zusammenführung des geregelten Freiverkehrs mit dem Amtlichen Handel sowie der Einführung des freiwilligen Delistings erwartet sich der Gesetzgeber zudem eine Steigerung der Attraktivität der Österreichischen Börse im internationalen Vergleich.

Weiters sollen die Befugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) ausgeweitet werden. Der Verkauf, die Vermarktung und der Vertrieb von Produkten, die ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes, der Finanz- oder Warenmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems hervorrufen, kann künftig verboten werden. Die FMA soll in diesem Zusammenhang auch Verwaltungsstrafen verhängen können. Die neuen Bestimmungen seien auf die Bedürfnisse der KMU zugeschnitten und verhelfen überdies dem Anlegerschutz zum Durchbruch, unterstrich ÖVP-Abgeordnete Gabriele Tamandl. (Fortsetzung Nationalrat) hof