Parlamentskorrespondenz Nr. 895 vom 14.07.2017

Nationalratswahl am 15. Oktober nun endgültig fix

Hauptausschuss genehmigt Verordnung der Bundesregierung einstimmig

Wien (PK) – Am 15. Oktober 2017 wird der Nationalrat neu gewählt. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute einstimmig die diesbezügliche Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl, nachdem sich der Nationalrat mit Beschluss vom 13. Juli vorzeitig ein Jahr vor dem Auslaufen der fünfjährigen Gesetzgebungsperiode aufgelöst hat. Als Stichtag wird der 25. Juli 2017 bestimmt.

Nach diesem Stichtag orientieren sich bestimmte Fristen, wie die Bestellung der Sprengelwahlleiter und –leiterinnen, die Konstituierung der Wahlbehörden, die Auflegung des Wählerverzeichnisses zur öffentlichen Einsicht und die Einbringung von Wahlvorschlägen. Die Landeswahlvorschläge sind spätestens am 18. August 2017, 17.00 Uhr bei den Landeswahlbehörden, die Bundeswahlvorschläge spätestens am 28. August 2017 bei der Bundeswahlbehörde einzureichen.

Wer sich zur Wahl stellt (passives Wahlrecht), muss am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Es gibt keine "parlamentslose" Zeit - Einberufung von Sitzungen bis zum Wahltermin möglich

Auch wenn sich der Nationalrat vorzeitig aufgelöst hat, gibt es keine "parlamentslose" Zeit, denn die Gesetzgebungsperiode dauert bis zum Tag, an dem die neu gewählten Abgeordneten für eine weitere Periode zusammentreten. Der Bundespräsident hat den neuen Nationalrat spätestens dreißig Tage nach der Wahl einzuberufen. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Nationalrats ist für den 9. November ins Auge gefasst.

Bis dahin können auch Plenarsitzungen und Ausschüsse in der alten Besetzung stattfinden. Vorgesehen sind Nationalratssitzungen am 20. September sowie – knapp vor der Wahl - am 12. und 13. Oktober. Ob die für Oktober geplanten Sitzungstage in Anspruch genommen werden, wird in der Präsidialkonferenz am 15. September 2017 entschieden. Der Nationalrat kann jederzeit zu Sondersitzungen bzw. außerordentlichen Tagungen einberufen werden, wenn ein entsprechendes Verlangen ausreichend unterstützt ist.

Während der so genannten tagungsfreien Zeit im Sommer – diesmal mit Ablauf des 14. Juli bis 13. September - hat der Bundespräsident den Nationalrat zu einer Sitzung einzuberufen, wenn dies die Bundesregierung oder mindestens ein Drittel der Nationalratsabgeordneten oder der Bundesrat verlangt. Sie wird in diesem Fall "außerordentliche Tagung" genannt. Das Nationalratsplenum muss dann innerhalb von zwei Wochen zusammentreten.

Darüber hinaus kann auch der Hauptausschuss außerhalb der Tagung jederzeit einberufen werden, wenn sich dazu die Notwendigkeit ergibt – dafür ist laut Geschäftsordnung des Nationalrats keine Permanenterklärung notwendig. Dessen Ständiger Unterausschuss kann jederzeit einberufen werden.

Außerdem ermöglicht es die Geschäftsordnung, dass auch während der tagungsfreien Zeit schriftliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung gerichtet werden können, sodass den Abgeordneten auch in den Sommermonaten dieses Kontrollinstrument zur Verfügung steht.

Mit Tagungsbeginn am 13. September steht es den Abgeordneten frei, Sondersitzungen zu verlangen, die dann die Nationalratspräsidentin innerhalb von acht Tagen - ohne Samstage, Sonn- und Feiertage - einzuberufen hat. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Verlangens von mindestens 20 Abgeordneten unter Angabe eines Themas. Jeder und jede Abgeordnete darf ein solches Verlangen pro Jahr nur einmal unterstützen. Kleinere Klubs mit weniger als 20 Abgeordneten haben ebenfalls das Recht, einmal im Jahr eine Sondersitzung zu beantragen. Das Team Stronach könnte dieses Recht kleinerer Klubs noch in Anspruch nehmen.

Eurofighter-Untersuchungsausschuss musste seine Befragung mit 13. Juli beenden

Lediglich der Eurofighter-Untersuchungsausschuss musste mit der Veröffentlichung des Auflösungsbeschlusses im Bundesgesetzblatt seine Befragung von Auskunftspersonen einstellen. Diese Bestimmung in der Geschäftsordnung des Nationalrats soll verhindern, dass die Ausschusstätigkeit in den Wahlkampf hineingezogen wird. Der Bericht des Ausschusses wird unter der Leitung des Vorsitzenden, Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf, über den Sommer erarbeitet und soll dann in der Plenarsitzungen im September diskutiert werden.

Wenn auch nicht alle Prüfbereiche in der laufenden Gesetzgebungsperiode abgehandelt werden, steht es dem neuen Nationalrat frei, neuerlich einen Eurofighter-Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Volksbegehren und Bürgerinitiativen verfallen nicht

Während unerledigte Gesetzesvorschläge nach Beendigung einer Gesetzgebungsperiode verfallen und eventuell neu eingebracht werden müssen, behalten nicht erledigte Volksbegehren und Bürgerinitiativen ihren Status als Verhandlungsgegenstände auch im neuen Nationalrat. Bürgerinnen und Bürger müssen daher nicht befürchten, dass ihre Initiativen verlorengehen und sie eventuell das gesamte Procedere nochmals zu durchlaufen haben. Das heißt, auch das Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA wird, sofern nicht abgeschlossen, auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode weiterverhandelt werden. (Schluss) jan