Parlamentskorrespondenz Nr. 12 vom 10.01.2018

Neu im Budgetausschuss

Einheitswerte für Bauern: Sozialversicherungsrechtliche Wirkung erst ab April 2018

Wien (PK) - Die sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen von Bescheiden, die bei der Neufestsetzung der bäuerlichen Einheitswerte nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurden oder werden, sollen nicht, wie bislang festgelegt, am 1. Jänner 2017, sondern erst am 1. April 2018 eintreten. Damit wollen die Regierungsparteien die Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und den Schutz der betroffenen Bauern gewährleisten. Zudem wird mit einer Übergangsbestimmung auf Versicherte Bedacht genommen, die während des Jahres 2017 den neuen Einheitswertbescheid vorgelegt haben und ein Ausscheiden aus oder eine Einbeziehung in die Pflichtversicherung erwirkt haben. Das Vertrauen dieser Personen auf die jeweils geltende Rechtslage erscheint den AntragstellerInnen schützenswert. Schließlich wollen ÖVP und FPÖ auch feststellen, dass der Rückerstattungsbetrag ungeachtet der Anzahl der BetriebsführerInnen pro Betrieb nur einmal gebührt. Außerdem sind Betriebe, deren Beitrag im Rahmen einer Mehrfachversicherung reduziert wurde oder auf Basis einer Beitragsgrundlagenoption ermittelt wird, von einer Rückerstattung ausgeschlossen (35/A). (Schluss) gro