Parlamentskorrespondenz Nr. 1046 vom 04.10.2018

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zu den Themen Berufskrankheiten, Umschulung, Schwerarbeit und freie Wahl der Sozialversicherung

Gesundheitsprävention: NEOS wollen ArbeitnehmerInnen rechtzeitig umschulen

Wien (PK) – Die NEOS schlagen vor, ArbeitnehmerInnen, die in gesundheitsbeeinträchtigenden Berufen arbeiten, rechtzeitig Umschulungsangebote anzubieten (354/A(E) ). Damit könnten spätere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die zu einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension führen, vermieden und auch die Zahl der BezieherInnen einer Schwerarbeitspension reduziert werden, glaubt Abgeordneter Gerald Loacker. Das würde auch das Pensionssystem entlasten. Die derzeitigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente für ältere ArbeitnehmerInnen setzen seiner Ansicht nach viel zu spät an. In den Erläuterungen zum Antrag verweist Loacker unter anderem auch darauf, dass Österreich in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen mit 53% eine im Vergleich zu anderen Eurostaaten deutlich geringere Beschäftigungsquote aufweist.

Liste Pilz fordert Erweiterung der Berufskrankheitenliste, …

Auch die Liste Pilz widmet sich in mehreren Anträgen dem Thema Gesundheit in der Arbeitswelt. Anders als die NEOS spricht sich Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber allerdings für einen leichteren Zugang zur Schwerarbeitspension aus. Zudem sind ihr die rückwirkende Entrichtung von Arbeitgeberbeiträgen gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz (381/A(E) ) und die Erweiterung der Berufskrankheitenliste ein Anliegen.

Konkret hat Holzinger-Vogtenhuber wenig Verständnis dafür, dass psychische Erkrankungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen in Österreich nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden. Auch gewisse Krebserkrankungen würden, anders als in anderen Ländern, nicht auf belastende Arbeitsfaktoren zurückgeführt, kritisiert sie. Insgesamt orientiere sich das System am klassischen männlichen Industriearbeiter, während etwa der gesamte Pflegebereich mit seinen physischen und psychischen Herausforderungen unberücksichtigt bleibe. Neben einer Erweiterung der Berufskrankheitenliste fordert Holzinger-Vogtenhuber in diesem Sinn auch eine Änderung der Systemlogik, weg von monokausalen Erklärungsansätzen für Berufskrankheiten, eine Beweislastumkehr beim Feststellungsverfahren und ein erweitertes gendergerechtes Präventionsangebot (374/A ).

… geänderte Kriterien für Schwerarbeit …

Was den Bereich Schwerarbeit betrifft, drängt Holzinger-Vogtenhuber auf eine Adaptierung jener Kriterien, die maßgeblich dafür sind, ob ein Arbeitsmonat als Schwerarbeitsmonat eingestuft wird (378/A(E) ). Derzeit müsse der Kalorienverbrauch an mindestens 15 Arbeitstagen über einem gewissen Schwellenwert liegen, wobei die Berechnung auf Basis eines 8-Stunden-Tags erfolge, skizziert sie. Schon jetzt würden viele Beschäftigte aber zwölf Stunden arbeiten, was im derzeitigen System keine Berücksichtigung finde. Würde man von einer täglichen Kalorienzählung auf eine monatliche umstellen, würde wesentlich mehr Betroffenen der Zugang zur Schwerarbeitspension ermöglicht, ist sie sich sicher.

… und rückwirkende Vorschreibung von Pensionsbeiträgen für Nachtschwerarbeit

Betriebe, in denen Nachtschwerarbeit geleitstet wird, müssen für die entsprechenden Beschäftigten höhere Beiträge zur Pensionsversicherung leisten. Allerdings nicht im Nachhinein, wie Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber kritisiert. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass der betreffende Arbeitsplatz in das Nachtschwerarbeitsgesetz fällt, würden die höheren Beiträge erst ab dem Prüfungstermin fällig. Das wirke sich nachteilig auf ArbeitnehmerInnen aus, die ab dem 52. bzw. 57. Lebensjahr Sonderruhegeld in Anspruch nehmen wollen. Die Abgeordnete fordert daher namens der Liste Pilz rückwirkende Vorschreibungen (381/A(E) ).

Sozialversicherung: NEOS urgieren Wahlfreiheit für GesellschafterInnen von GmbHs

NEOS-Abgeordnetem Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ist es ein Dorn im Auge, dass GesellschafterInnen einer GmbH gegen ihren Willen als ArbeitnehmerInnen eingestuft werden können. Wer mindestens 5% der Anteile an einer Firma hält, sollte vielmehr frei wählen dürfen, ob er als Selbständiger oder als Unselbständiger versichert sein will, fordert er (366/A(E) ). Damit würde man seiner Meinung nach auch das Problem der arbeitsrechtlichen Zuordnung lösen. Schließlich sei die Grenze zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit ohnehin längst verwischt. Dass sich die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin von jenen eines Unternehmers bzw. einer Unternehmerin unterscheiden, sei den Betroffenen bewusst. (Schluss) gs