Parlamentskorrespondenz Nr. 1458 vom 07.12.2018

Standortentwicklungsgesetz passiert den Wirtschaftsausschuss

Grünes Licht auch für Änderungen im Wirtschaftskammergesetz

Wien (PK) – Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS verabschiedete der Wirtschaftsausschuss heute das Standortentwicklungsgesetz und schickte die Materie damit auf den Weg ins Nationalratsplenum. Eine in der letzten Sitzung am 27. November auf Initiative der SPÖ beschlossene neuerliche Einholung von Stellungnahmen änderte nichts an der grundsätzlichen Haltung der Fraktionen zu dem Regierungsentwurf, der für standortrelevante Großprojekte im Wesentlichen ein beschleunigtes Verfahren vorsieht.

ÖVP und FPÖ erwarten sich davon vor allem wichtige Impulse für Investitionen, Standort und Beschäftigung und rechnen zudem auch mit schnelleren Entscheidungen über Vorhaben zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie. Die SPÖ hingegen sah ihre Bedenken durch die Ausschussbegutachtung bestätigt, kritisierte mangelnde Transparenz des Verfahrens im Beirat über die Zuerkennung der Standortrelevanz und warnte insgesamt vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand sowie komplexeren Verfahren. Für JETZT wiederum steht fest, dass das Gesetz Wirtschaftsinteressen den Vorrang gegenüber Umweltinteressen einräumt.  

Beschlossen wurde zudem eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz, die vor allem Klarstellungen für die Kammerwahlen trifft. Nachdem die Abgeordneten auch hier im Rahmen einer Ausschussbegutachtung Stellungnahmen eingeholt hatten, wurde der entsprechende Gesetzesantrag der Regierungsparteien mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Beschleunigtes Verfahren für standortrelevante Projekte

Nach den Bestimmungen des Standortentwicklungsgesetzes (372 d.B.) muss nun spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung kundgemacht.

An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der Verfahrensbeschleunigung dient zudem auch die Auferlegung der Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.

Regierungsparteien erwarten sich Impulse für Standort, Beschäftigung und Klimastrategie

"Es geht nicht um das automatische Ja, sondern um schnellere Entscheidungen im Interesse von Versorgungssicherung, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen", bekräftigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Die Entscheidungen können sowohl positiv als auch negativ ausfallen, der Umweltverträglichkeitsprüfung werde inhaltlich nicht vorgegriffen, stellte sie klar. Bisher habe es bloß "ungefähre" Fristen gegeben, was dazu führte, dass in der Praxis die Verfahrensdauer vielfach aus dem Ruder gelaufen sei. Lange Verfahren würden sich aber als Hemmnis für den Standort, die Betroffenen, aber auch für die Umsetzung der Klimaziele auswirken, gab Schramböck zu bedenken und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass es sich etwa in Niederösterreich bei vielen der Projekte um Wildparks handelt.

Auch Andreas Ottenschläger (ÖVP) sah volkswirtschaftliche und ökologische Aspekte angesprochen. Dem ÖVP-Mandatar geht es dabei vor allem um Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze, aber auch um die Beschleunigung von Energie- und Infrastrukturprojekten. FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Klinger geht davon aus, dass die kürzere Verfahrensdauer und die damit verbundene Entbürokratisierung zu mehr Kosteneffizienz führen werde. Wenig Verständnis äußerte er für die Einwände der Opposition, der er vorwarf, nach Haaren in der Suppe zu suchen.

SPÖ und JETZT beklagen mangelnde Transparenz und zweifeln an Verfahrensbeschleunigung

Der Grundgedanke sei gut, mit diesem Gesetz werde die notwendige Verfahrensbeschleunigung aber nicht gelingen, überwog bei SPÖ-Abgeordnetem Reinhold Einwallner die Skepsis. Die Verfahren würden bloß komplexer, worunter letztlich die Rechtssicherheit leide. Ein Neuerungsverbot würde reichen, um zu einem zügigen Abschluss zu kommen, pflichtete ihm sein Fraktionskollege Alois Stöger bei und gab überdies zu bedenken, viele Projekte seien durch Unstimmigkeiten in der Politik in die Länge gezogen worden. Cornelia Ecker (SPÖ) erinnerte an kritische Stellungnahmen aus der Begutachtung und bemängelte vor allem das Verfahren im Beirat über die Zuerkennung der Standortrelevanz als intransparent. Auch würde das Gesetz neue Bürokratie und zusätzliche Kosten mit sich bringen.

Auch Bruno Rossmann (JETZT) sah durch die eingelangten Stellungnahmen seine Bedenken gegen eine "Sonderbehandlung" bestimmter Projekte bestätigt. Die Kriterien für die Zuerkennung der Standortrelevanz seien äußerst breit angelegt, was eine gewisse Willkür für die Entscheidung des Beirats eröffne. Der JETZT-Mandatar zweifelte überdies auch, dass es durch die neuen Bestimmungen tatsächlich zu einer Verfahrensbeschleunigung kommen werde. Insgesamt räume das Gesetz Wirtschaftsinteressen einen Vorrang gegenüber Umweltinteressen ein, fasste er seine Kritik zusammen.  

Abgeordnete beschließen auch Novelle des Wirtschaftskammergesetzes

Verabschiedet wurde auch eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz (506/A) – dies ebenfalls nach Einholung von Stellungnahmen durch den Ausschuss. Im Vordergrund stehen dabei Bestimmungen über die Wahlen zur Kammer. So sieht der entsprechende Antrag der Regierungsparteien, der die Zustimmung von ÖVP und FPÖ erhielt, eine Reduktion der Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen Unterstützungserklärungen von derzeit zehn auf sieben vor. Bei der Art der Wahlkartenkuverts orientiert man sich an der für den Bund geltenden Lösung. Klarstellungen trifft die Initiative überdies in Bezug auf die Reihung von strittigen Listenplätzen.

Das Gesetz enthalte technische Anpassungen im Lichte der kommenden Wirtschaftskammerwahlen, erklärte Ausschussobmann Peter Haubner (ÖVP). Mit den Änderungen folge man einem von einer breiten Mehrheit getragenen Beschluss des Wirtschaftskammer-Parlaments.

SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker kritisierte das Wahlrecht in der Wirtschaftskammer als extrem undemokratisch und beklagte überdies, dass es nicht wie ursprünglich vereinbart zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe in der Wirtschaftskammer gekommen sei. Kein großer Wurf sei diese Novelle, waren sich Reinhold Einwallner (SPÖ) und Josef Schellhorn (NEOS) einig, die beide auf eine Kammerreform im Sinne von direkter Demokratie und Transparenz pochten. Einwallner trat nun dafür ein, die fraktionellen Gespräche in der Kammer abzuwarten, konnte sich aber mit seinem Antrag auf Vertagung nicht durchsetzen. (Schluss) hof


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