Parlamentskorrespondenz Nr. 16 vom 10.01.2019

Neu im Sozialausschuss

Bericht über IAO-Empfehlungen zum sozialen Basisschutz

Wien (PK) – Bereits im Jahr 2012 hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) bei einer Konferenz in Genf Empfehlungen betreffend den innerstaatlichen sozialen Basisschutz angenommen. Nun hat die Regierung dem Nationalrat einen Bericht über die Umsetzung dieser Empfehlungen in Österreich vorgelegt (III-231 d.B. ). Angesichts des hohen Niveaus sozialer Sicherheit in Österreich sieht die Regierung keinen besonderen Handlungsbedarf, vorrangig gehe es um laufende Evaluierungen und etwaige erforderliche Anpassungen an aktuelle Entwicklungen. In Genf haben sowohl die beiden österreichischen Regierungsdelegierten als auch der jeweilige Delegierte der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen für die Annahme der Empfehlung gestimmt.

Laut Bericht ist der Empfehlungskatalog der IAO ("Empfehlung Nr. 202") vor allem als Orientierungshilfe für Entwicklungs- und Schwellenländer gedacht, die soziale Sicherheitssysteme aufbauen und ausweiten wollen. Zu den einzelnen Empfehlungen gehören unter anderem die Universalität des Schutzes auf der Grundlage von sozialer Solidarität, die Angemessenheit und Vorhersehbarkeit von Leistungen, die Nichtdiskriminierung unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse, die finanzielle, fiskalische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sowie wirksame und zugängliche Beschwerdeverfahren.

In Österreich sieht die Regierung all das als grundsätzlich erfüllt an, etwa durch das Pflichtversicherungssystem, die weitreichenden Möglichkeiten zur Selbstversicherung für die wenigen nicht pflichtversicherten Personen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, diverse bedarfsorientierte Sozialleistungen wie die Ausgleichszulage und die Mindestsicherung, das Pflegegeld, die vielfältigen Familienleistungen, die de facto kostenfreien Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die Einrichtung von Arbeits- und Sozialgerichten und die gezielte Betrugsbekämpfung. Insofern geht es ihr zufolge hierzulande vor allem darum, das soziale Sicherheitsnetz laufend zu evaluieren und erforderlichenfalls an neue Entwicklungen anzupassen, wobei der Aufrechterhaltung des hohen Schutzniveaus ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, wie der Bericht festhält. Gemäß einem Ministerratsbeschluss sind die zuständigen Regierungsmitglieder auch "eingeladen", bei künftigen Maßnahmen die Bestimmungen der vorliegenden Empfehlung so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Als konkrete innerstaatliche Ziele und Prioritäten nennt der Bericht neben einer Leistungsharmonisierung und Verwaltungskostensenkung im Bereich der Sozialversicherung auch die Konsolidierung, Eindämmung bzw. Reduzierung der Ausgaben und Etats für soziale Sicherheit sowie eine bessere Koordinierung von Sozialversicherung und Sozialhilfe. Zudem will die Regierung das System der sozialen Sicherheit verstärkt durch aktive Arbeitsmarktpolitik ergänzen, die bestehenden Sonderpensionsregelungen mit den Regelungen der gesetzlichen Pensionsversicherung harmonisieren und den regulatorischen Rahmen im Bereich der sozialen Sicherheit insgesamt verbessern.

Angemerkt wird im Bericht, dass Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation lediglich unverbindliche Vorschläge enthalten und – im Gegensatz zu IAO-Übereinkommen – nicht ratifiziert werden. (Schluss) gs


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