Sozialhilfe: Länder dürfen bestimmte Höchstgrenzen künftig nicht mehr überschreiten
ÖVP und FPÖ stimmen im Nationalrat für neues Grundsatzgesetz
Wien (PK) – Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist endgültig auf Schiene. 107 von 171 Abgeordneten stimmten im Nationalrat für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem erstmals ein bundesweiter Deckel für die Sozialhilfeleistungen der Länder eingeführt wird. Zuvor waren per Abänderungsantrag noch gesetzliche Klarstellungen in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Spenden vorgenommen worden. Demnach sollen private Spenden die staatliche Unterstützung grundsätzlich nicht schmälern. Gleiches gilt für Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Auch Heizkostenschüsse bleiben als Zusatzleistung erlaubt. SPÖ und JETZT halten die neuen gesetzlichen Vorgaben dennoch für überschießend, sie gehen von steigender Armut aus. Auch die NEOS lehnten das Gesetzespaket ab.
Konkret legt das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz die monatliche Obergrenze für die bisherige Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit dem Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz fest. Für Alleinstehende sind das derzeit 885,47 €. Für Kinder sind künftig gestaffelte Zuschläge vorgesehen, daneben können die Länder AlleinerzieherInnen zusätzliche Zahlungen gewähren. Menschen mit Behinderung erhalten einen Bonus in der Höhe von 18%, sie können überdies von bestimmten Restriktionen wie dem grundsätzlichen Verbot einer 13. oder 14. Zahlung im Jahr ausgenommen werden. Wer mangelhafte Sprachkenntnisse hat, wird bis zum Ablegen einer staatlichen Deutsch- bzw. Englischprüfung deutlich weniger Geld bekommen. Auch ÖsterreicherInnen ohne Pflichtschulabschluss, die am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind, müssen mit Kürzungen rechnen. Flüchtlingen mit s ubsidiärem Schutzstatus stehen künftig nur noch Grundversorgungsleistungen zu.
Gemeinsam mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschloss der Nationalrat auch eine Novellierung des Integrationsgesetzes und ein neues Sozialhilfe-Statistikgesetz. Die Statistik Österreich ist somit künftig dazu verpflichtet, Daten über SozialhilfebezieherInnen in die Transparenzdatenbank einzuspeisen. Die SPÖ verlangte eine Neuverhandlung des gesamten Gesetzespakets im Sozialausschuss, konnte sich mit einem Rückverweisungsantrag aber ebensowenig durchsetzen wie die Liste JETZT mit zwei Entschließungsanträgen betreffend die Einhaltung von UN-Konventionen und die Zulassung von Deutschprüfungen durch zertifizierte Sprachinstitute.
Auch drei Entschließungsanträge der Opposition, die mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden, fanden keine Mehrheit. Die SPÖ forderte in ihrem Antrag bundesweite Mindestrichtsätze für die Sozialhilfe in armutsvermeidender Höhe und diskriminierungsfreie Kinderzuschläge. Die NEOS unterstrichen mit zwei Anträgen (680/A(E), 480/A(E)) ihre Forderung, die Notstandshilfe und die Mindestsicherung zu einer Art "Bürgergeld" zusammenzuführen sowie durch anfänglich großzügige Zuverdienstgrenzen den Arbeitsanreiz für MindestsicherungsbezieherInnen zu erhöhen.
SPÖ wirft Regierung Spaltung der Gesellschaft vor
Eingeleitet wurde die Diskussion durch SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner, die der Regierung vorwarf, politisch, moralisch und menschlich jeden Anstand verloren zu haben. "Sie zeigen mit dem Finger auf die Schwächsten der Schwachen." Die Gesellschaft werde durch das neue Grundsatzgesetz gespalten, Lohndumping vorangetrieben. Weder biete die Regierungsvorlage tatsächliche Unterstützung und Perspektiven für Menschen in Notlagen, noch sei sie eine Einstiegshilfe in den Arbeitsmarkt, sondern vielmehr "ein Sprungbrett in die Armut". Familien mit mehreren Kindern würden besonders unter den Kürzungen in der Sozialhilfe leiden, warnte Rendi Wagner davor, dass künftig ab dem dritten Kind nur noch 1,50€ pro Tag ausbezahlt würden. Damit schicke man 70.000 Kinder in ein "chancenloses Leben", denn Armut werde vererbt. Die Sozialdemokratie unterscheide sich in ihrem Menschenbild grundlegend von den Regierungsfraktionen, unterstrich die Klubobfrau das Bestreben ihrer Partei, jenen zu helfen, die nicht arbeiten können, etwa Minderjährigen und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Der Kritik von Rendi-Wagner schlossen sich auch ihre FraktionskollegInnen an. Durch die Kürzung der Leistungen werde nicht nur Kinderarmut steigen, ist etwa Josef Muchitsch überzeugt. Die Regierung konterkariere mit dem Grundsatzgesetz die mit der Mindestsicherung erzielten Erfolge. Fragwürdig ist für ihn außerdem, dass auch ÖsterreicherInnen ohne Pflichtschulabschluss eine Kürzung der Sozialhilfe droht. Keiner bzw. keine der 300.000 MindestsicherungsbezieherInnen wollten in der Mindestsicherung bleiben, ist sich Muchitsch sicher. Das Gesetz sei fehlerhaft, untauglich, verfassungs- und europarechtswidrig, klagte auch Mario Lindner. Nurten Yilmaz äußerte "Betroffenheit, Trauer und Wut", ihrer Meinung nach verdient die neue Sozialhilfe ihren Namen nicht.
Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses seien einige Bestimmungen entschärft worden, räumte Birgit Sandler ein. Sie hat allerdings kein Verständnis für die neue Kinderstaffelung. Zudem fürchtet sie, dass Personen mit Lernschwächen unter die Räder kommen werden. Es gehe niemandem besser, wenn man armen Menschen noch etwas wegnehme, sagte sie. Gabriele Heinisch-Hosek gab zu bedenken, dass die Zuschläge für AlleinerzieherInnen lediglich eine Kann-Bestimmung seien.
Das Gesetz sei der Anfang vom Ende des Sozialstaates, formulierte Ex-Sozialminister Alois Stöger in Anlehnung an eine Wortmeldung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm drastisch. Außerdem würden die Länder durch das Grundsatzgesetz entmündigt und die Landtagsabgeordneten bevormundet. Stöger erwartet auch Mehrkosten für die Verwaltung.
Kritisch mit dem Sozialhilfe-Statistikgesetz setzte sich SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim auseinander. Welche statistische Relevanz hätten Staatsangehörigkeit und Geburtsort der leiblichen Eltern von SozialhilfebezieherInnen und warum würde die Dokumentation persönlicher Merkmale von SozialhilfebezieherInnen als wichtiger erachtet als die Dokumentation von Förderungen für andere Gruppen, fragte sie. Schließlich würden künftig zwar Sozialhilfeleistungen in die Transparenzdatenbank eingepflegt, nicht aber die mannigfaltigen Förderungen für Unternehmen und LandwirtInnen.
Geburtsdaten und Staatsangehörigkeit der Eltern von MindestsicherungsbezieherInnen würden seit Jahren erhoben, eingeführt unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer, hielt ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger Yildirim entgegen. Das wies Alois Stöger in weiterer Folge jedoch als falsch zurück.
JETZT fordert Sicherstellung völkerrechtlicher Verpflichtungen bei Armutsbekämpfung
Auch JETZT-Sozialsprecherin Daniela Holzinger-Vogtenhuber kritisierte das geplante Sozialhilfe-Grundsatzgesetz massiv. Im Abänderungsantrag werde zwar festgehalten, dass Heizkostenzuschüsse und Spenden nicht von der Sozialhilfe abzuziehen sind, räumte sie ein. Doch hätten erst deutliche Proteste von Opposition, ExpertInnen und Nichtregierungsorganisationen die Regierungsfraktionen zu dieser Klarstellung bewegt. Insgesamt treibe das Gesetzespaket Menschen in Notlagen weiter in die Armut und ignoriere überdies völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs. Konkret nannte Holzinger-Vogtenhuber die Kinderrechtskonvention und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, in denen Chancengleichheit für alle verlangt wird. Ein dazu von ihr eingebrachter Entschließungsantrag fand im Plenum allerdings nicht die nötige Mehrheit.
Auch mit einem weiteren Entschließungsantrag konnte sich der Parlamentsklub JETZT nicht durchsetzen. Für Alma Zadić ist es unverständlich, dass die für den Erhalt der vollen Sozialhilfe zu absolvierende Deutschprüfung nur beim Österreichischen Integrationsfonds abgelegt werden kann. Sie befürchtet, dass es zu Engpässen kommen wird und anerkannte Flüchtlinge bis zu einem Jahr auf die Prüfung warten werden müssen. In diesem Sinn wäre es nach Ansicht von Zadić zweckmäßig, wenn auch die vom ÖIF zertifizierten Sprachinstitute weiterhin Prüfungen abnehmen dürfen. Zumal das ÖSD im vergangenen Jahr viel Geld investiert habe.
Generell beklagte Zadić, dass die Regierung mit dem Grundsatzgesetz die soziale Sicherheit in Österreich gefährde. Anstatt Mindestgrenzen würden Höchstgrenzen für die Sozialhilfe festgeschrieben. Zudem werde durch das Gesetz die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben. Das sieht auch JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann so. Die Regierung versuche mit einer Politik des Spaltens und Hetzens ihre Macht abzusichern. "Sie spielen Arme gegen Ärmere aus, Inländer gegen Ausländer."
Rossmann versteht darüber hinaus nicht, dass das Nulldefizit für die Regierung eine höhere politische Priorität hat als das Ziel "null Armut". Die Kürzungen werden laut Zadić auch Frauen treffen, die so genannte Aufstockerinnen sind, und Sozialhilfe erhalten, weil sie zu wenig verdienen.
NEOS ortet Ablenkung von Sozialproblemen durch Ausländerhetze
Unzufrieden mit dem Gesetzespaket sind auch die NEOS. Gerald Loacker erwartet deutlich mehr Bürokratie bei der Vollziehung der neuen gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass es zu einer grundlegenden Reform kommt. Vielmehr symbolisiere der Entwurf die "Anti-Ausländer-Politik" der Regierung, warf er ÖVP und FPÖ vor, mit Vorgaben wie verpflichtenden Deutschprüfungen Ressentiments gegen Zugewanderte zu bedienen. "Das ist schmutzige Politik, das ist schäbige Politik, das ist Ihr persönliches Armutszeugnis." Im Übrigen bildeten nicht Mehrkindfamilien den größten Teil der MindestsicherungsbezieherInnen, sondern die Gruppe der Alleinstehenden und der AlleinerzieherInnen.
Ähnlich kritisch setzte sich NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss mit dem Gesetzespaket auseinander. Man könne der Regierung nicht vorwerfen, dass sie Anreize dafür setzen wolle, dass jene, die arbeiten können, tatsächlich arbeiten, meinte sie. Die Vorteile, die das Gesetz habe, würden durch dessen klare "Anti-Ausländer-Schlagseite" aber mehr als aufgewogen. ÖVP und FPÖ würden die Stimmung im Land vergiften und die Gesellschaft auseinanderbringen, klagte sie. Das Gesetz sei klar gegen ausländische Familien gerichtet. Dabei wäre es nicht nur sozial, sondern auch "klug und gerecht", Kinder aus sozial schwachen Familien zu unterstützen, unabhängig von ihrer Herkunft.
Die NEOS selbst treten für eine Zusammenführung von Mindestsicherung und Notstandshilfe ein, sodass bundesweit einheitliche Leistungen von einer einzigen auszahlenden Stelle erbracht werden. Großen Reformbedarf sieht Loacker auch bei den Pensionen.
ÖVP lobt Vorgehen gegen "Sozialtourismus" und hebt Verbesserungen hervor
Seitens der ÖVP machte Klubobmann August Wöginger geltend, dass das Grundsatzgesetz viele Verbesserungen gegenüber dem Status quo bringe. Der "Sozialtourismus" in Österreich werde mittels einheitlicher Regelungen beendet, die Arbeitsaufnahme der BezieherInnen gefördert und der Deutscherwerb als "Grundvoraussetzung" für die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft hervorgehoben. MindestpensionistInnen betreffe die neue Sozialhilfe hingegen überhaupt nicht, warf er der Opposition vor, durch Falschmeldungen bei dieser Personengruppe Verunsicherung geschürt zu haben. Als genauso unrichtig bezeichnete er Darstellungen drastischer Kürzungen bei der Sozialhilfe, bleibe doch der Nettoausgleichszulagenrichtwert von 885 € pro Monat als Maßgabe für die Höhe der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe bestehen. Den Vorwurf wachsender Kinderarmut infolge der neuen Sozialhilfe stellte Wöginger mit dem Hinweis auf die auch an SozialhilfebezieherInnen ausbezahlte Familienbeihilfe in Abrede.
Auch in Zukunft werde es in Österreich die weltweit höchste Sozialhilfe geben, zeigte auch Wögingers Parteikollege Michael Hammer wenig Verständnis für die Kritik der Opposition. Mit dem neuen Gesetz werde "überhaupt nichts eingespart", sondern vielmehr der Fokus auf mehr Gerechtigkeit gelegt. Das bisherige System sei von der arbeitenden Bevölkerung als hochgradig ungerecht empfunden worden. "Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein", argumentierten auch die ÖVP-Abgeordneten Norbert Sieber und Ernst Gödl. Derzeit besteht Gödl zufolge hier eine eindeutige Schieflage. Sieber begrüßte in diesem Sinn auch den im Gesetz verankerten Wiedereinstiegsbonus. Zudem verwies er darauf, dass ein Vermögenszugriff auf Wohnungseigentum künftig erst nach drei Jahren durchgängigem Sozialhilfebezug möglich ist.
Auf die vorgesehenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung ging ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg ein. So hob sie etwa den verpflichtenden 18%-igen Bonus für behinderte Menschen hervor, der ihr zufolge, anders als von JETZT-Abgeordneter Holzinger-Vogtenhuber dargestellt, auch behinderten Menschen mit weniger als 50% Behinderung gebühren werde, sofern sie einen Behindertenpass besitzen. Zudem sei sichergestellt, dass die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Menschen und das Pflegegeld gänzlich unberührt bleiben. Auch könnten die Länder Menschen mit Behinderung von der Haushaltsdeckelung ausnehmen.
Was die künftig nötigen Deutschkenntnisse auf B1-Niveau betrifft, machte Tanja Graf namens der ÖVP geltend, dass heute kaum jemand einen Job finde, der mangelhaft Deutsch spricht. Insofern findet sie nichts Verwerfliches daran, dass entsprechende Basiskenntnisse künftig Voraussetzung für den Erhalt der vollen Mindestsicherung sind. Noch dazu wo bestimmte Gruppen wie etwa Personen mit Betreuungspflichten oder Personen mit Lernschwächen vom Nachweis der Deutschprüfung ausgenommen seien. Zum Thema Kinderarmut merkte Graf an, dass beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind in Salzburg von den neuen Bestimmungen profitieren werde.
FPÖ: Missstände bei der Sozialhilfe werden ausgeräumt
Dagmar Belakowitsch, Sozialsprecherin der FPÖ, lobte das Vorhaben der Regierung, der "Zuwanderung in das Sozialsystem" einen Riegel vorzuschieben. Außerdem beende das Grundsatzgesetz für die Sozialhilfe die "Sozialwanderung" innerhalb Österreichs, spielte sie ähnlich wie Wöginger auf unterschiedlich hohe Mindestsicherungsleistungen in den Bundesländern an. Speziell in Wien seien hier Missstände aufgetreten, prangerte sie Leistungen von "mehreren tausend Euro pro Monat" an. Zudem habe man in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg an Asylberechtigten unter den MindestsicherungsbezieherInnen beobachtet. Die neue Bundesregierung räume derartige "Schieflagen" nun aus, zumal die Mindestsicherung, eine "Überbrückungshilfe für Menschen in Notlagen", nie ein Erwerbseinkommen ersetzen dürfe. Dennoch vermeide man "Härtefälle", zeigte Belakowitsch am Beispiel von Mehrleistungen für AlleinerzieherInnen auf.
FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm machte geltend, dass AlleinerzieherInnen, Menschen mit Behinderung und österreichische StaatsbürgerInnen von den neuen Bestimmungen profitieren werden. "Das ist das, was wir wollten." Hingegen würden Zuwanderer, die sich in Österreich nicht integrieren wollen, und jene, die arbeitsunwillig sind, Einbußen erleiden. Gleiches gelte für "Familienclans" mit einer derzeitigen monatlichen Mindestsicherung von 3.000 € bis 4.000 € netto. Wurm hält die neuen Regelungen für gerechtfertigt, schließlich solle die Sozialhilfe vorrangig für ÖsterreicherInnen da sein.
Von einem "guten Tag für die soziale Gerechtigkeit" und einem "schlechten Tag für Sozialtouristen, die es sich auf Dauer in der sozialen Hängematte gemütlich machen wollen", sprach Hannes Amesbauer (FPÖ). Er erwartet sich von der neuen Sozialhilfe ein Ende des Fleckerlteppichs und eine höhere Treffsicherheit durch mehr Sachleistungen. Auch sein Fraktionskollege Werner Neubauer sieht die Regierung auf einem guten Weg. Auch die Mehrheit der SPÖ- und der NEOS-WählerInnen würden die Reform begrüßen, berief er sich auf Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage.
Bissmann und Dönmez stimmen gegen das Gesetzespaket
Als letzte in der Debatte zu Wort meldeten sich die fraktionslosen Abgeordneten Martha Bissmann und Efghani Dönmez. Sie kündigten beide an, gegen das Gesetzespaket zu stimmen. Die Entscheidung sei ihm sehr schwer gefallen, sagte Dönmez, werde der Sozialstaat doch von vielen Menschen auch ausgenutzt. Aus seiner beruflichen Erfahrung heraus und aufgrund des mit dem Gesetz transportierten Menschenbildes könne er dieses aber nicht mittragen. Bissmann kritisierte unter anderem die Umbenennung der Mindestsicherung in Sozialhilfe und befürchtet wie SPÖ und JETZT steigende Armut durch die neuen Bestimmungen.
Hartinger-Klein: Regierung sorgt für mehr Gerechtigkeit
"Die Bundesregierung bekennt sich zum Sozialstaat Österreich", betonte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein. Mit dem ersten Grundsatzgesetz im Armenwesen helfe man dort, wo Hilfe nötig ist, beispielsweise jenen, die nach jahrelanger Arbeit aufgrund von Krankheit oder wirtschaftlichem Scheitern in eine Notsituation geraten. "Wir schaffen damit mehr Sicherheit, mehr Chancen, mehr Fairness, mehr Gerechtigkeit."
Von den Oppositionsparteien angeprangerte Verschlechterungen für bestimmte Personengruppen treffen Hartinger-Klein zufolge so nicht zu. Bei Mehrkindfamilien etwa seien die gestaffelten Leistungen für die Kinder zusammenzurechnen, wodurch jedes Kind monatlich aus Sozialhilfe und Familienbeihilfe 132 € erhalte. Obdachlose können laut Hartinger-Klein "niederschwellig" eine Hauptwohnsitzbescheinigung und damit Anspruch auf Sozialhilfe erhalten. Deutliche Verbesserungen gebe es zudem für Menschen mit Behinderung, für die im Gesetz ein verpflichtender Zuschlag von 160 € vorgesehen sei. Die Auszahlung von Wohnbeihilfen bleibe den Bundesländern unbenommen. Wichtig sei allerdings, dass sich das Einkommen eines Sozialhilfe-Haushalts deutlich von jenem eines Arbeitnehmerhaushalts unterscheidet.
Letztendlich werde die Sozialhilfe mit Maßnahmen wie einem höheren Wiedereinstiegsfreibetrag mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen, ist die Ministerin für Arbeit und Soziales überzeugt. Sachleistungen verstärkten die Treffsicherheit, wobei die davon umfassten Sprachkurse für Zugewanderte speziell auf die "Integrationsbereitschaft" der Betroffenen abstellten.
Entschieden wies Hartinger-Klein Berechnungen zurück, SozialhilfebezieherInnen erhielten künftig weniger Geld als Personen im deutschen Hartz-IV-System. Anders als in Deutschland bestehe in Österreich auch weiterhin die Notstandshilfe nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes. (Fortsetzung Nationalrat) rei/gs
Links
- 480/A(E) - Zusammenführung der Mindestsicherung und Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei langen Bezugsdauern
- 680/A(E) - Liberales Bürgergeld
- 669/A(E) - Grundsatzgesetz für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung
- 72/NRSITZ - 72. Sitzung des Nationalrats vom 25. April 2019
- 514 d.B. - Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, Sozialhilfe-Statistikgesetz und Integrationsgesetz-IntG