Parlamentskorrespondenz Nr. 663 vom 14.06.2019

Neu im Sozialausschuss

Freier Karfreitag, Lehre für AsylwerberInnen, einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, flexible Karenz, neue Sozialhilfe

Wien (PK) – Neben den beiden Anträgen zum Thema Pensionen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 661/2019) wurden dem Sozialausschuss diese Woche auch Anträge zu den Bereichen Arbeit und Sozialhilfe zugewiesen. Dabei geht es um einen freien Karfreitag, den Zugang von AsylwerberInnen zu einer Lehre in Mangelberufen, einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, mehr Flexibilität bei Inanspruchnahme von Elternkarenz und einen verpflichtenden Alleinerzieherbonus für SozialhilfebezieherInnen.

SPÖ pocht auf freien Karfreitag

Die SPÖ unternimmt einen neuen Anlauf, um den Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag für alle zu machen, und hat in diesem Sinn eine Änderung des Arbeitsruhegesetzes, des Feiertagsruhegesetzes und weiterer Gesetze beantragt (865/A). Beschäftigte in Österreich würden im Jahresdurchschnitt um 57 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Deutschland arbeiten, um 74 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Schweden und um 103 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Dänemark, hält Sozialsprecher Josef Muchitsch den Vorstoß für gerechtfertigt. Zudem weist er in den Erläuterungen zum Antrag darauf hin, dass die Jahresarbeitszeit durch den 12-Stunden-Tag um bis zu 96 Stunden verlängert werden könne und sich Unternehmen wegen immer kürzerer Arbeitsverhälntisse immer häufiger die sechste Urlaubswoche ersparen.

Lehre für AsylwerberInnen: NEOS fordern gleiche Regeln wie in Deutschland

NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn kritisiert, dass es jungen AsylwerberInnen unter 25 seit Sommer 2018 nicht mehr möglich ist, eine Lehre in einem Mangelberuf zu beginnen. Damit sei eine gut funktionierende Integrationsmaßnahme gestrichen worden. Die NEOS fordern, sich die Regelung in Deutschland zum Vorbild zu nehmen: AsylwerberInnen sollen demnach im Sinne der "3+2-Regelung" auch nach einem negativen Asylbescheid bis zum Abschluss einer begonnenen Lehre nicht abgeschoben werden dürfen und zwei weitere Jahre das Recht erhalten, in dem erlernten Beruf zu arbeiten (896/A(E)).

NEOS wollen verbliebene Unterschiede zwischen Angestellten und ArbeiterInnen beseitigen

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS die Beseitigung der noch bestehenden Unterschiede zwischen Angestellten und ArbeiterInnen. Gerald Loacker hat daher eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Angestelltengesetzes beantragt (900/A). Insbesondere bei den Entlassungsgründen und dem sozialen Status sowie durch getrennte Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräte sieht er nach wie vor eine Ungleichbehandlung. Mit dem vorgelegten Gesetzesantrag würde außerdem das bestehende Recht vereinfacht, argumentiert er.

Mehr Flexibilität bei Inanspruchnahme der Karenz

Mit einer Novellierung des Mutterschutzgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes und des Landarbeitsgesetzes wollen NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker und sein Fraktionskollege Michael Bernhard Eltern mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Karenz einräumen (919/A). Zum einen schlagen sie vor, die Mindestdauer einer Karenz von zwei Monaten auf 28 Tage zu verkürzen. Zum anderen sollen die Eltern die Möglichkeit erhalten, beliebig lange gleichzeitig in Karenz zu gehen. Das ist derzeit nur einen Monat lang möglich. Überlappende Phasen würden dabei die Dauer der Karenz entsprechend verkürzen. Durch den Gesetzesantrag könnten sich die Eltern die Zeiten, in denen sie sich gemeinsam oder allein um ihr Kind kümmern, freier einteilen, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen oder zusätzliche Ansprüche zu schaffen, argumentieren Loacker und Bernhard.

Aufgrund einer Fristsetzung wird der Nationalrat über diesen Antrag jedenfalls noch vor dem Sommer diskutieren.

Sozialhilfe: JETZT für verpflichtenden Alleinerzieherbonus

Einen verpflichtenden Alleinerzieherbonus für SozialhilfebezieherInnen fordert JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (879/A). Es könne nicht sein, dass diese ihrer Ansicht nach notwendige und gerechte Unterstützung, die vor allem Frauen und Kindern zugutekommen werde, vom Wohnort bzw. vom Gutdünken der Landespolitik abhängt, argumentiert sie. (Schluss) gs