Verkehrsausschuss beschließt einheitliches Gewerbe für Taxis und Mietwagen
Mehrere Gesetze mittels Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und FPÖ auf den Weg gebracht
Wien (PK) – Vor dem Ende der Gesetzgebungsperiode hat der Verkehrsausschuss mehrere Gesetzesvorhaben zur Beschlussfassung im Nationalratsplenum vorbereitet. Noch von der ÖVP-FPÖ-Koalition war eine Novelle des Führerscheingesetzes auf den Weg gebracht worden, die Schummeln bei Fahrprüfungen sowie das Blockieren der Rettungsgasse stärker sanktioniert. Sie wurde einstimmig beschlossen.
Vier weitere Gesetzesvorhaben sind durch gemeinsame Initiativen der Verkehrssprecher von ÖVP, SPÖ und FPÖ zustande gekommen. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, durch die Rechtsabbiegeverbote für Lkw verhängt werden können, fand ebenso einhellig Zustimmung wie eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, die unter anderem einheitliche Kennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge vorsieht.
Eine längere Debatte entspann sich um die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes: Mit ihr wird das Mietwagen- und das Taxigewerbe zu einem einheitlichen Gewerbe "Personenbeförderung mit Pkw" zusammengeführt. ÖVP, SPÖ und FPÖ sahen einen Schritt in Richtung einheitlicher Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung und stimmten für die Novelle. Bedenken kamen von Seiten der NEOS und der Fraktion JETZT.
Mit Änderungen des Eisenbahngesetzes, denen der Ausschuss einhellig die Zustimmung gab, erfolgen Anpassungen an EU-Recht. Dadurch wird auch ein Vertragsverletzungsverfahren abgewendet. Einstimmig genehmigte der Verkehrsausschuss einen Staatsvertrag mit Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr. Ein SPÖ-Entschließungsantrag zur Bemautung von Wohnmobilen wurde mehrheitlich vertagt.
Der Ausschuss befasste sich auch mit dem Jahresbericht der Agentur für Passagier und Fahrgastrechte (apf), der einstimmig zu Kenntnis genommen wurde.
Schritte gegen "Schummeln" bei Führerscheinprüfung und Blockieren der Rettungsgasse
Mit einer Novelle des Führerscheingesetzes soll gegen das immer öfter vorkommende "Schummeln" mit technischen Hilfsmitteln bei theoretischen Fahrprüfungen vorgegangen werden (620 d.B.). Daher soll es für KandidatInnen, deren Prüfung wegen solcher Verstöße nicht gewertet werden konnte, künftig eine neunmonatige Sperrfrist für einen Folgeantritt geben, wie FPÖ-Mandatar Günther Kumpitsch erläuterte. Ausschussobmann Alois Stöger (SPÖ) meinte dazu, seine Fraktion sehe die Notwendigkeit solcher Maßnahmen bei Führerscheinprüfungen, halte aber die Sperrfrist für zu lang. Eine präventive Wirkung wäre auch mit einer Sperre von sechs Monaten erreicht. Er brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, für den jedoch neben der SPÖ nur die Abgeordneten von NEOS und der Fraktion JETZT stimmten. Kumpitsch wies darauf hin, dass ursprünglich sogar eine Sperre von einem ganzen Jahr vorgeschlagen wurde, die nunmehrige Regelung sei daher bereits ein Kompromiss.
NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sowie Stefanie Cox von der Fraktion JETZT brachten Bedenken in Bezug auf den Umgang mit den für die Umsetzung der Maßnahme erhobenen Daten zur Sprache. Seitens des Ressorts wurde ihnen versichert, dass nach der Begutachtung die Datenschutzfrage nochmals geprüft und sichergestellt worden sei, dass persönliche Daten rasch wieder gelöscht bzw. nur anonymisierte Datensätze weitergegeben werden.
Übereinstimmung gab es bei den Abgeordneten darüber, dass für mehrspurige Fahrzeuge das Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt werden soll. Für einspurige Fahrzeuge gilt das erst dann, wenn dadurch eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen und Rettungskräften entsteht. Immer wieder komme es auch vor, dass VerkehrsteilnehmerInnen die Rettungsgasse rechtswidrig befahren und damit Rettungskräfte bzw. Einsatzfahrzeuge blockieren, stellte Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) fest. Es sei daher zu begrüßen, wenn das Befahren der Rettungsgasse zum Vormerkdelikt werde. SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck war es ein Anliegen, dass für einspurige Fahrzeuge klarer geregelt wird, wie sie die Rettungsgasse benützen dürfen. Gerade im Hochsommer sei es für MotorradfahrerInnen nämlich nicht zumutbar, längere Zeit im Stau zu stehen, gab er zu bedenken. Die Novelle wurde in der vorgesehenen Fassung schließlich einstimmig angenommen.
Rechtsabbiegeverbote für Lkw im Ortsgebiet per Verordnung
Mit einem gemeinsamen Initiativantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) wird eine Verordnungsermächtigung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffen (915/A). Diese erlaubt den Behörden, nicht nur an einzelnen gefährlichen Kreuzungen, sondern in größeren Bereichen, also vor allem in Ortsgebieten, ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsystem verfügen, zu verordnen. Man greife damit Forderungen nach mehr Verkehrssicherheit für den Lkw-Verkehr auf, zeigten sich die Abgeordneten Hafenecker und Ottenschläger sowie SPÖ-Mandatar Mario Lindner zufrieden. Zustimmung signalisierte auch NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. Er fügte aber hinzu, dass rasch eine europäische Lösung für die Verwendung von Abbiegeassistenten angestrebt werden sollte. Verkehrsminister Andreas Reichhardt bedankte sich, dass die Maßnahme zur Verkehrssicherheit mittels Initiativantrag nun rasch umgesetzt werden kann.
Anpassungen des Eisenbahngesetzes an EU-Recht
Einen weiteren gemeinsamen Initiativantrag haben die Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie vorgelegt (918/A). Auch dieser wurde einstimmig angenommen. Dabei handelt es sich um die so genannte "marktrelevante Säule" des 2016 erlassenen vierten Eisenbahnpakets der EU. Diese regelt die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur.
Damit schaffe man die nötige Rechtssicherheit für den Eisenbahnverkehr, merkte Ausschussobmann Alois Stöger (SPÖ) an. Da die Frist für die Umsetzung der Richtlinie bereits am 25. Dezember 2018 geendet hat, werde mit der Novelle auch ein mögliches EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich abgewendet.
Verkehrsminister Reichhardt merkte dazu an, dass mit der EU-Richtlinie und ihrer Umsetzung die Funktionsfähigkeit des europäischen Eisenbahnraums sichergestellt werde. Die österreichischen Eisenbahnunternehmen würden den formulierten Anforderungen der EU-Richtlinie bereits entsprechen, sagte der Verkehrsminister. Vor allem gehe es um die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur in vertikal integrierten Unternehmen, die Vorgaben dazu hätten die ÖBB und die integrierten Eisenbahnunternehmen bereits umgesetzt.
Änderungen im Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) genehmigt
Der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) gehören alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die über ein Eisenbahnnetz verfügen, und einige Länder Afrikas und Asiens an. Die 12. Generalversammlung der OTIF hat im September 2015 das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) geändert (582 d.B.). Bei den Änderungen geht es in erster Linie um begriffliche Anpassungen und Klarstellungen sowie um Änderungen, die die Arbeitsweise der Organisation verbessern sollen. Der Staatsvertrag wurde vom Verkehrsausschuss einstimmig genehmigt.
Zusammenlegung des Mietwagen- und Taxigewerbes soll faire Rahmenbedingungen garantieren
Eine Einigung haben ÖVP, SPÖ und FPÖ auch über die Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes erzielt (917/A). Die Verkehrssprecher dieser drei Fraktionen, Andreas Ottenschläger (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) haben einen Initiativantrag vorgelegt, mit dem die Zusammenlegung der beiden bisherigen Gewerbearten "mit Personenkraftwagen ausgeübtes Mietwagengewerbe" und "Taxigewerbe" zu einem neuen einheitlichen Gewerbe "Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw" erfolgt.
In der Ausschussdebatte begründeten Hafenecker und Ottenschläger den Vorstoß damit, dass die Vorteile beider Gewerbe so weit wie möglich erhalten werden und zugleich den Anforderungen des heutigen Kommunikations- und Wirtschaftslebens Rechnung getragen werden solle. Abgeordneter Konrad Antoni signalisierte Zustimmung seitens der SPÖ. Mario Lindner (SPÖ) fügte hinzu, mit den Neuerungen strebe man auch an, gute Arbeitsbedingungen für im Personenbeförderungsgewerbe Tätige zu sichern. Diesen Punkt hob auch Ausschussobmann Stöger hervor. In Kombination mit dem öffentlichen Verkehr werden Beförderungsunternehmen mit Pkw künftig immer wichtiger werden, um lückenlose Mobilität zu sichern, sagte er. Daher müsse man entsprechende Voraussetzungen für ihre Weiterentwicklung schaffen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer entsprechenden Konzession seien bereits jetzt für die beiden Gewerbe gleich, sie sollen auch für das neue Gewerbe unverändert bleiben. Nun gehe es vor allem darum, transparente Tarife, flexiblere und daher kundenfreundliche Buchungsmöglichkeiten und Qualitätsstandard des Fahrpersonals sicherzustellen, sagte ÖVP-Verkehrssprecher Ottenschläger. Eine Einschränkung für neue, innovative Ideen, etwa von Vermittlungsplattformen, befürchte er dadurch nicht. Vielmehr gehe es um einen ersten Schritt, einheitliche und faire Rahmenbedingungen im Gewerbe zu schaffen. Dieser Argumentation schloss sich auch FPÖ-Verkehrssprecher Hafenecker an. Faire Rahmenbedingungen bedeuten auch Steuergerechtigkeit, eine Ausnützung von Steuerschlupflöchern sei noch keine Innovation.
Diese Sichtweise vertrat auch Verkehrsminister Reichhardt. Er sei für Innovation und Wettbewerb, dazu bedürfe es aber entsprechender Rahmenbedingungen. Diese habe es zuletzt nicht mehr gegeben. Der Minister bedauerte die aus seiner Sicht sehr einseitige Berichterstattung in dieser Frage, denn mit der getroffenen Regelung habe man einen guten Mittelweg gefunden.
Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ und der Verkehrsminister reagierten damit auf die Einwände, die von Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) und Cox (JETZT) vorgebracht wurden. Der Verkehrssprecher der NEOS befürchtet, dass mit nunmehrigen fixen Tarifen ein Ende des Wettbewerbs und damit der Innovation im Gewerbe bewirkt wird. Neue Ideen, wie Mobilitätsplattformen, hätten es damit schwerer, auf dem österreichischen Markt zu reüssieren, meinte Hoyos-Trauttmansdorff. Abgeordnete Cox befand, dass das Modell des Taxigewerbes nun zu starr über das gesamte Gewerbe gelegt werde. Sie sehe daher noch nicht, dass tatsächlich die Vorteile der beiden bisherigen Modelle mit dem nunmehr einheitlichen Gewerbe umgesetzt werden, und forderte eine Ausschussbegutachtung, bevor eine Beschlussfassung im Plenum erfolgt. Dieser Antrag wurde jedoch von keiner der anderen Fraktionen unterstützt. Der Initiativantrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der redaktionelle Änderungen enthält, mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und FPÖ angenommen.
Zum Thema liegt bereits seit längerem ein Entschließungsantrag des SPÖ-Abgeordneten Alois Stöger vor, in dem Schritte zu einer Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (613/A(E)) gefordert werden. Der Antrag stand mit in Verhandlung und gilt mit der Beschlussfassung zum Initiativantrag als miterledigt.
Vereinheitlichung der Kennzeichen für Feuerwehren
Die von den Verkehrssprechern Andreas Ottenschläger (ÖVP), Alois Stöger (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) per Antrag initiierte 37. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) sieht einer Reihe kleinerer Änderungen für Fahrzeuge vor (916/A). So werden etwa Feuerwehren künftig ein eigenes Sachbereichskennzeichen mit den Buchstaben "FW" erhalten. Um den kombinierten Verkehr mit schweren kranbaren Sattelaufliegern attraktiver zu gestalten, wird das höchste zulässige Gewicht für solche Kombinationen von 40 auf 41 t erhöht. Zu diesem Punkt merkte Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ) an, dass im Sinne der Verkehrssicherheit die Gewichtskontrollen dringend verstärkt werden müssten. Die Novelle wurde einstimmig angenommen.
SPÖ für Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette
Die derzeitige Maut für sogenannte "schwere" Wohnmobile ist aus Sicht von SPÖ-Abgeordnetem Dietmar Keck mit Problemen behaftet. Wohnmobile der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen würden von der Asfinag als Lkw eingestuft, sie müssten daher für die Mautabwicklung eine Go-Box verwenden. Diese werde von vielen als schwierig, bürokratisch und fehleranfällig empfunden, was wiederum zu Folge habe, dass auf das niederrangige Straßennetz ausgewichen werde. Daraus entstehe ein beträchtliches Verkehrssicherheitsproblem in der Hauptreisezeit. Keck fordert daher, für Wohnmobile dieser Gewichtsklasse im Bundesstraßenmautgesetz eine kostendeckende, pauschale Bemautung mittels Vignette vorzusehen (819/A(E)). Auch NEOS-Verkehrssprecher Hoyos-Trauttmansdorff trat für eine einfachere Regelung der Maut für Wohnmobile ein.
Günther Kumpitsch (FPÖ) zeigte zwar Verständnis für das Anliegen, meinte aber, die Frage der adäquaten Bemautung sollte noch weiter diskutiert werden. Er brachte daher einen Vertagungsantrag ein, der mit Mehrheit von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Verkehrsminister Reichhardt sagte, er sehe das Problem, eine Regelung müsste aber sicherstellen, dass damit nicht ein Präzedenzfall geschaffen und das bestehende Mautsystem letztlich insgesamt in Frage gestellt werde. Er sei aber gerne bereit, Gespräche mit der Asfinag über mögliche Lösungen zu führen, sagte der Verkehrsminister.
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat 2018 rund 1,2 Mio. € für PassagierInnen erstritten
Der Verkehrsausschuss befasste sich auch mit dem Jahresbericht 2018 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) (III-287 d.B.). Der Bericht zeige, dass die Schlichtungsstelle ein intensives Arbeitsjahr hinter sich habe, sagte Verkehrsminister Andreas Reichhardt. Insgesamt gingen 2018 bei der apf rund 62% mehr Beschwerden von PassagierInnen der vier Verkehrsbereiche Bahn, Bus, Schiff und Flug als 2017 ein, nämlich 6.248 im Vergleich zu 3.870 Beschwerden. Ausschlaggebend waren vor allem die Beschwerden im Flugbereich, die ab Sommer des vergangenen Jahres stark zunahmen. Der Verkehrsminister zeigte sich zufrieden darüber, dass die Verfahrensdauer insgesamt kurz geblieben ist. Die apf habe im Berichtsjahr insgesamt 3.279 Verfahren mit einer Erfolgsquote von 81% zum Abschluss gebracht, dass seien um 40% mehr als im Jahr 2017 mit 2.342 abgeschlossenen Verfahren, hob der Ressortchef hervor. Der Erfolg der Agentur zeige sich auch daran, dass 2018 für BeschwerdeführerInnen rund 1,2 Mio. € an Entschädigungen erstritten wurden.
Die Leiterin der apf, Maria-Theresia Röhsler, die als Auskunftsperson in den Ausschuss eingeladen worden war, sagte, die Zunahme der Beschwerden 2018 sei durch eine Kombination außergewöhnlicher Umstände entstanden. Man habe Personal eingestellt, um die an die Agentur herangetragenen Fälle zu bearbeiten. Was die Unternehmen betreffe, so entspreche der Anteil an eingehenden Beschwerden in etwa dem jeweiligen Marktanteil. Besonders auffällige Häufungen von Beschwerden seien bei keinem Unternehmen festzustellen, auch Billig-Airlines würden hier nicht über dem Durchschnitt liegen. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss) sox
Links
- 620 d.B. - 19. FSG-Novelle
- 1/A-VE - Verkehrsausschuss
- 917/A - Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG
- 613/A(E) - Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes
- 582 d.B. - Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen
- III-287 d.B. - Jahresbericht 2018 der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
- 819/A(E) - Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette
- 915/A - 32. StVO-Novelle
- 916/A - 37. KFG-Novelle
- 918/A - Eisenbahngesetz 1957