Parlamentskorrespondenz Nr. 780 vom 03.07.2019

Nationalrat: Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz mehrheitlich beschlossen

SPÖ-FPÖ-Entschließungsantrag zur ausreichenden finanziellen Ausstattung des Bundesheeres

Wien (PK) – Mit Stimmenmehrheit wurde heute die Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes im Plenum beschlossen. Es handle sich dabei um ein wichtiges Steuerungsinstrument im Sinne eines effizienten Ressourceneinsatzes, dessen Potential nun ausgebaut werden soll, erläuterte ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer. Die vorliegende Novelle, die ab November 2019 in Kraft tritt, werde zu mehr Transparenz, Information, Kontrolle und Wirtschaftlichkeit im Bereich der öffentlichen Förderungen und Subventionen beitragen, war auch Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) überzeugt. Kritik kam von Seiten der SPÖ, der Liste JETZT und der NEOS, wobei vor allem Probleme mit dem Datenschutz, die unvollständige Befüllung sowie der fehlende Sanktionsmechanismus ins Treffen geführt wurden.

Bei der Abstimmung wurde zudem ein SPÖ-ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag angenommen, der eine Präzisierung im Hinblick auf die Übermittlung der Daten in anonymisierter Form an Dritte ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke zum Inhalt hatte. Abgelehnt wurde ein Abänderungsantrag der SPÖ, in dem auf datenschutzrechtliche Probleme hingewiesen wurde.

Einstimmig angenommen wurden hingegen zwei Entschließungsanträge der FPÖ betreffend Evaluierung von Aufsichtsratsvergütungen in Unternehmen, in denen die Ministerien Eigentümerreche der Republik ausüben, bzw. betreffend Überprüfung von Leistungsvereinbarungen zwischen dem Verteidigungsministerium und verschiedenen Vereinen.

Auf mehrheitliche Zustimmung stieß noch ein von FPÖ und SPÖ gemeinsam eingebrachter Entschließungsantrag mit dem Titel "Bundesheer – Sicherheit ist uns etwas wert", in dem Budgetmittel in der Höhe von 2,6 Mrd. € für das Jahr 2020 bzw. 3 Mrd. € für das Jahr 2021 gefordert wurden. Der zu diesem Thema eingebrachte ÖVP-Entschließungsantrag betreffend "Finanzielle Sicherheiten bewältigen" verfiel der Ablehnung.

Zahlreiche Kritikpunkte: Datenschutzrechtliche Bedenken, mangelnde Befüllung und fehlende Sanktionsmechanismen

Beim Transparenzdatenbankgesetz handelt es sich um eine Materie, die zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen aufwirft, zeigte Abgeordneter Christoph Matznetter (SPÖ) auf, der am vorliegenden Entwurf deutliche Kritik äußerte. Auch von Seiten des Datenschutzrates wurde in einer Stellungnahme auf einige Punkte hingewiesen, die man noch reparieren müsste. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag sah daher unter anderem vor, dass einige Passagen noch präzisiert werden, dass sich der Umfang der Leseberechtigung nach der Leistungskategorisierung richtet und dass der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag in das Gesetz aufgenommen werden.

Nachvollziehbare und durchschaubare Geldflüsse erhöhen das Vertrauen in die Politik und tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen, argumentierte seine Fraktionskollegin Selma Yildirim. Ebenso wie Matznetter war sie jedoch der Auffassung, dass der Gesetzentwurf keine entscheidenden Verbesserungen bringen wird. Besonders bedauerlich sei zudem, dass im Vorfeld nicht mit allen Bundesländern der Dialog gesucht wurde. Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ) bezeichnete die Novelle sogar als einen "Schuss ins Knie", da eine wichtige Chance vertan worden sei. Es könne vor allem nicht angehen, dass künftig nicht der Gesetzgeber, sondern das Finanzministerium per Verordnung definieren soll, "was eine Steuerförderung überhaupt ist". Überdies gebe es keine rechtliche verbindliche Einbindung aller Gebietskörperschaften.

Auch der Klubobmann der Liste JETZT, Bruno Rossmann, ortete noch massive Mängel bei der Transparenzdatenbank, da alle drei angepeilten Ziele - Überprüfung, Steuerung und Information – aus seiner Sicht verfehlt wurden. Im konkreten beklagte Rossmann etwa das "wilde Durcheinander" in Bezug auf die Begrifflichkeiten oder die unvollständige Befüllung der Datenbank durch Länder und Gemeinden. Solange die einzelnen Gebietskörperschaften nicht dazu verpflichtet werden, die Transparenzdatenbank zu befüllen, handle es sich bei diesem Instrument um eine "Geldvernichtungsmaschine", stellte Rossmann pointiert fest.

Unzufrieden mit dem Entwurf zeigten sich auch die NEOS, wobei Abgeordneter Josef Schellhorn vor allem den fehlenden Sanktionsmechanismus monierte. Das Wifo habe ursprünglich errechnet, dass man durch die Implementierung einer funktionierenden Transparenzdatenbank bis zu 6 Mrd. € einsparen könnte. Damit wäre sich einiges ausgegangen, wie etwa eine große Bildungsreform oder die Abschaffung der kalten Progression. Abgeordnete Karin Doppelbauer sprach von einem undurchschaubaren Förderdickicht und einem intransparenten Gießkannensystem, da niemand genau wisse, wer wieviel bekommt. Angesichts von bis zu 30 Mrd. € Fördervolumen pro Jahr brauche es eine Transparenzdatenbank, die ihren Namen verdient.

ÖVP: Wichtiges Steuerungsinstrument im Bereich der Förderungen

Transparenz sei ein Mittel zum Zweck und schaffe Klarheit darüber, wohin das Steuergeld fließt, unterstrich ÖVP-Mandatar Friedrich Ofenauer. Bei der Einrichtung der Transparenzdatenbank stand aber auch das Prinzip der Effizienz im Vordergrund, da die Mittel nicht mit dem Füllhorn verteilt werden sollen; dies sei man den BürgerInnen schuldig. In Hinkunft könne nun jederzeit der jeweilige Bearbeitungsstatus eines Förderantrags abgerufen werden. Neu ist auch, dass in Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände Leistungsempfänger sein können. Auch wenn es einige Zeit gedauert habe, um alle Beteiligten von den Vorzügen dieses Instruments zu überzeugen, gehen einige Bundesländer wie z.B. Niederösterreich bereits mit einem guten Beispiel voran. Drei Bundesländer, nämlich Wien, Kärnten und Burgenland, seien aber noch säumig. Bezüglich der Agrarförderungen stellte Abgeordneter Klaus Lindinger (ÖVP) mit Nachdruck fest, dass aus der Datenbank ganz klar hervorgehe, welcher Landwirt wieviel Fördergeld bekomme.

FPÖ: Mehr Kontrolle und Transparenz zur Vermeidung von Doppel- und Mehrfachförderungen

Die vorliegende Novelle werde zu mehr Transparenz, Information, Kontrolle und Wirtschaftlichkeit im Bereich der öffentlichen Förderungen und Subventionen beitragen, war Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) überzeugt. Es gehe dabei um wirklich viel Geld, insgesamt um 17,7 Mrd. €. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass alle Betroffenen ihre Daten vollständig einmelden. Es wäre daher Aufgabe der SPÖ, auf ihre GenossInnen in Wien, Kärnten und Burgenland einzuwirken, nicht weiter säumig zu sein, richtete er dem Abgeordneten Matznetter (SPÖ) aus. Mit der Novelle werde sichergestellt, dass Förderungen künftig bereits bei der Gewährung, statt bisher bei der Auszahlung, an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Positiv bewertete Kaniak auch die Ausweitung der Abfragebefugnisse der Förderstellen sowie die Auswertungsmöglichkeiten durch das Finanzministerium.

Im Rahmen eines weiteren Entschließungsantrags forderten die FPÖ-Mandatare die Bundesregierung auf, die Finanzprokuratur mit der Evaluierung und Prüfung der Entwicklung der Höhe der Aufsichtsratvergütungen seit dem Jänner 2014 im Bereich jener Unternehmen zu beauftragen, in denen die jeweiligen Ressorts Eigentümerrechte der Republik ausüben. Außerdem wird der Verteidigungsminister in einem Antrag ersucht, die interne Revision zu beauftragen, die Leistungsvereinbarungen mit dem Österreichischen Institut für Internationale Politik, dem Austria Institut für Europa- und Sicherheitspolitik, dem Bruno Kreisky Forum und dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung und die konkreten Leistungserbringungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Sparsamkeit überprüfen zu lassen. In beiden Fällen soll dem Nationalrat bis zum 15. August ein Bericht vorgelegt werden.

Debatte über mangelnde finanzielle Ausstattung des Bundesheeres

FPÖ-Mandatar Reinhard Eugen Bösch befasste sich in seiner Wortmeldung vor allem mit der budgetären Ausstattung des österreichischen Bundesheeres. Um den bestehenden Investitionsrückstau abzubauen und einen verfassungskonformen Zustand beim Militär zu gewährleisten, setzte er sich im Rahmen eines FPÖ-SPÖ-Entschließungsantrags "für eine Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015" ein. Dieser sah eine budgetäre Ausstattung von 2,6 Mrd. € für das Jahr 2020 bzw. 3 Mrd. € für das Jahr 2021 vor. Das österreichische Bundesheer "liege auf der Intensivstation" und brauche dringend "neues Blut", appellierte Bösch.

Auch Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) zeigte sich besorgt über den Zustand des österreichischen Bundesheeres, das offensichtlich im Jahr 2019 die Personalausgaben nicht mehr decken könne. Bereits seit 2018 sei klar gewesen, dass zu wenig Mittel zur Verfügung stehen. Dennoch sei es nicht gelungen, mit der ÖVP einen Termin für einen Landesverteidigungsausschuss festzulegen, um über diese schwierige Situation zu beraten, bedauerte Plessl.  

Abgeordneter Michael Hammer (ÖVP) räumte ein, dass die budgetäre Situation des Bundesheeres schwierig und angespannt ist. Die aktuelle Situation hätte es leider erforderlich gemacht, dass die Zahlen von 2019 fortgeschrieben werden müssen. Dafür würden aber jene Parteien die Verantwortung tragen, die die Bundesregierung abgewählt hätten. Es sei daher etwas scheinheilig von Seiten der FPÖ und der SPÖ, wenn nun dieser Umstand bejammert werde. Hammer brachte einen eigenen Entschließungsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, alle notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine zeitnahe und effiziente Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesvoranschlags für die Untergliederung 14 (militärische Angelegenheiten) bis Ende September 2019 zu erstellen. Damit soll eine nachhaltige und planbare Finanzierung sichergestellt und ein stufenweiser Abbau des Investitionsrückstaus gewährleistet werden. Außerdem soll eine Vereinbarung zwischen dem Finanz- und dem Verteidigungsminister über das Mobilitätspaket in der Höhe von 30 Mio. € getroffen werden. (Fortsetzung Nationalrat) sue