Parlamentskorrespondenz Nr. 863 vom 28.08.2019

Österreichs Flughäfen erhalten mehr Geld von Fluggesellschaften

Verkehrsminister Reichhardt berichtet über Anstieg der Flughafenentgelte

Wien (PK) – In einem kurzen Bericht (III-325 d.B.) erläutert Verkehrsminister Andreas Reichhardt dem Nationalrat, wie die Bestimmungen des Flughafenentgeltgesetzes (FEG) vollzogen werden. Demnach stiegen die Abgaben für Starten, Landen und Abstellen von Flugzeugen an den Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt heuer gegenüber 2018 in einem Ausmaß zwischen 0,71% und 2,54%. Flughafenbetreiber und die relevanten Luftfahrtunternehmen ("Nutzer") waren sich bei den Kostengesprächen letztes Jahr laut Ministerium weitgehend einig, für Diskussionen sorgte vor allem die Berechnungsweise bestimmter Entgelte, wie etwa einer Umlage zur Finanzierung von Leistungen für Reisende mit Behinderung. Das Verkehrsministerium hat bei solchen Entgelten betriebswirtschaftlich zu prüfen, welche Kosten auf die Nutzer umgelegt werden können.

Mit dem FEG wurde eine EU-Richtlinie zur Festlegung von Flughafenentgelten in nationales Recht überführt. Das Gesetz gilt für Flughäfen mit internationalem Flugverkehr und mehr als 100.000 Reisenden jährlich. Die maximal zulässige Höhe der Entgelte wird anhand von Formeln berechnet, die auf die Größe des betroffenen Flughafen abstellen. So werden auf Grundlage von höchstzulässigem Abfluggewicht (MTOW), der Anzahl von Passagierinnen und Passagieren sowie der Treibstoffmenge unter anderem Lande- und Parkentgelt, Sicherheitsentgelt und Betankungsinfrastrukturentgelt berechnet. Als weiteren Parameter bei der Entgeltberechnung führt das Verkehrsressort die Inflation an, basierend auf dem Verbraucherpreisindex der Statistik Austria. (Schluss) rei