Parlamentskorrespondenz Nr. 1009 vom 18.10.2019

Parlament: TOP im Nationalrat am 23. Oktober 2019

Angelobung der neu gewählten Abgeordneten, Wahl des Präsidiums, Wahl von Ausschüssen

Wien (PK) – Mit der 1. Sitzung des Nationalrats am 23. Oktober beginnt die XXVII. Gesetzgebungsperiode. Neben der Angelobung der 183 Abgeordneten steht die Wahl des Nationalratspräsidiums und die Wahl von Ausschüssen auf der Tagesordnung. Feierlich eröffnet wird die um 12.30 Uhr beginnende Sitzung mit der Intonation der österreichischen Bundeshymne und der Europahymne.

Akkreditierungen für den Medienbalkon sind ab 18. Oktober möglich. Alle Informationen zur Akkreditierung: Parlamentskorrespondenz Nr. 1010/2019.

Angelobung der Abgeordneten

Gemäß Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats haben die Abgeordneten bei ihrer Angelobung "unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten" zu geloben. Nach Verlesen der Gelöbnisformel durch einen Schriftführer bzw. eine Schriftführerin werden die Abgeordneten einzeln in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, um mit den Worten "Ich gelobe" ihre Angelobung zu leisten. Im Falle der Verhinderung eines bzw. einer Abgeordneten erfolgt dessen/deren Angelobung bei der nächsten Sitzung.

Infolge des Wahlergebnisses ist die ÖVP mit 71, die SPÖ mit 40 und die FPÖ mit 31 Mandaten im neuen Nationalrat vertreten. Die Grünen verfügen über 26, die NEOS über 15 Sitze. Nimmt Philippa Strache ihr Mandat an, könnte die Fraktionsgröße der FPÖ allerdings gleich zu Beginn der Gesetzgebungsperiode auf 30 schrumpfen.

Wahl des Nationalratspräsidiums

Zunächst wählen die Abgeordneten den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Nationalrats, danach, jeweils getrennt, den Zweiten und Dritten Präsidenten bzw. die Zweite und Dritte Präsidentin. Die Wahlen werden geheim in Wahlkabinen mit Stimmzetteln durchgeführt.

Traditionsgemäß kommt der Nationalratspräsident bzw. die Nationalratspräsidentin aus den Reihen der mandatsstärksten Partei, die zweit- und die drittstärkste Fraktion stellen den Zweiten und Dritten Präsidenten bzw. die Zweite und Dritte Präsidentin. Rechtlich festgeschrieben ist das aber nirgends. Den Abgeordneten steht es frei, wen sie aus ihrer Mitte in das Nationalratspräsidium wählen. Sie müssen sich auch nicht an die Wahlvorschläge der Fraktionen halten.

Erreicht ein vorgeschlagener Kandidat bzw. eine vorgeschlagene Kandidatin oder ein anderer Abgeordneter / eine andere Abgeordnete beim ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet ein zweiter Wahlgang statt. Ergibt sich auch dann keine Stimmenmehrheit, ist ein dritter Wahlgang vorzunehmen, bei dem nur noch die beiden stimmenstärksten MandatarInnen des zweiten Wahlgangs zur Wahl stehen. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Wahl gilt für die gesamte Gesetzgebungsperiode, eine spätere Abwahl ist nicht möglich. Derzeit wird das Präsidium von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, Zweiter Präsidentin Doris Bures und Dritter Präsidentin Anneliese Kitzmüller gebildet, wobei Kitzmüller bei der jüngsten Nationalratswahl nicht mehr kandidiert hat.

Vor der Wahl der Spitze des Nationalrats ist eine Debatte vorgesehen. Vereinbart ist eine Blockredezeit von 23 Minuten je Klub, was einer Debattendauer von insgesamt maximal zwei Stunden entspricht. Bis zur Wahl des neuen Nationalratspräsidenten bzw. der neuen Nationalratspräsidentin leitet der derzeitige Präsident Wolfgang Sobotka die Sitzung.

Wahl der SchriftführerInnen und OrdnerInnen

Die Geschäftsordnung des Nationalrats sieht fünf SchriftführerInnen des Nationalrats vor. Gemäß der Mandatsstärke der Fraktionen verteilen sich diese auf 2 ÖVP und je 1 SPÖ, FPÖ und Grüne. Außerdem sind zumindest drei OrdnerInnen zu wählen, wobei sich die Mitglieder der Präsidiale auf die Wahl von fünf OrdnerInnen (je einer pro Klub) verständigt haben. Die Wahl der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen findet üblicher Weise auf Basis entsprechender Wahlvorschläge en bloc per Aufstehen bzw. Sitzenbleiben statt.

Zu den Aufgaben der SchriftführerInnen gehören beispielsweise die Unterzeichnung des Amtlichen Protokolls von Plenarsitzungen, die Unterstützung des bzw. der Vorsitzenden bei Abstimmungen, die Aufsicht bei Stimmauszählungen und die Verlesung von Schriftstücken. Die OrdnerInnen sammeln unter anderem Wortmeldungen ihrer Klubs und unterstützen den Vorsitz bei der Verhandlungsleitung.

Wahl des Hauptausschusses

Der Hauptausschuss ist der formal wichtigste Ausschuss des Nationalrats. Er tagt permanent, das heißt, er kann auch im Sommer, außerhalb der Tagungsperioden, jederzeit zusammentreten. Jeder Klub hat Anspruch auf zumindest einen Sitz im Hauptausschuss, wobei sich die Fraktionen in der Präsidiale auf eine Ausschussgröße von 23 Mitgliedern (9 ÖVP, 5 SPÖ, 4 FPÖ, 3 Grüne, 2 NEOS) verständigt haben.

Der Hauptausschuss hat ein breites Aufgabenfeld, das von der Mitwirkung an bestimmten Verordnungen der Regierung über die Erstattung von Wahlvorschlägen für die Mitglieder der Volksanwaltschaft bis hin zu weitreichenden Mitwirkungsrechten in EU-Angelegenheiten reicht.

Wahl von Ausschüssen

Neben dem Hauptausschuss werden die Abgeordneten bei der Sitzung weitere Ausschüsse, konkret den Unvereinbarkeitsausschuss, den Immunitätsausschuss, den Budgetausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss wählen. Wie der Hauptausschuss und alle anderen Fachausschüsse sollen auch der Budgetausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss 23 Mitglieder haben. Für kleine Ausschüsse wie den Immunitätsausschuss und den Unvereinbarkeitsausschuss ist eine Ausschussgröße von 13 Mitgliedern (5 ÖVP, 3 SPÖ, 2 FPÖ, 2 Grüne, 1 NEOS) vorgesehen.

Alle gewählten Ausschüsse sowie die Ständigen Unterausschüsse des Hauptausschusses und des Budgetausschusses sollen unmittelbar im Anschluss an die Plenarsitzung konstituiert werden.

Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948

Der Ständige gemeinsame Ausschuss des Nationalrats und Bundesrats ist dazu berufen, im Falle von Streitigkeiten zwischen den Ländern und dem Bund über neue Landesabgaben eine Entscheidung zu treffen. Beschließt ein Bundesland die Einführung einer neuen Steuer und wird dieser Beschluss von der Bundesregierung beeinsprucht, ist der Ausschuss einzuberufen. Er setzt sich aus 26 Mitgliedern – je 13 Abgeordnete und BundesrätInnen – zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit. Die 13 vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder verteilen sich gemäß dem Wahlergebnis wie folgt: ÖVP 5, SPÖ 3, FPÖ 2, Grüne 2, NEOS 1.

Aufgrund fehlender Anlässe tritt der Ausschuss äußerst selten zusammen, zuletzt hat er im Dezember 2012 seine Geschäftsordnung geändert. (Schluss) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/ verfügbar.