Parlamentskorrespondenz Nr. 1087 vom 15.11.2019

Neu im Budgetausschuss

Anträge zum Verein für Konsumenteninformation und zum Pensionsrecht

Wien (PK) – Schon in der ersten Nationalratssitzung nach den Wahlen haben SPÖ und FPÖ einen gemeinsamen Gesetzesantrag zur finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eingebracht. Nun liegt auch ein gemeinsamer Vorschlag von ÖVP und Grünen am Tisch. Umgekehrt haben SPÖ und FPÖ einen Alternativvorschlag zur von der ÖVP beantragten Ausweitung des Widerspruchsrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung ausgearbeitet. Die NEOS beharren darauf, mehrere vor den Wahlen im September beschlossene pensionsrechtliche Verbesserungen wieder rückgängig zu machen.

Verein für Konsumenteninformation soll 2020 4,75 Mio. € vom Bund erhalten

Wie der SPÖ-FPÖ-Antrag sieht auch der gemeinsame Antrag der ÖVP und der Grünen (94/A) vor, dem Verein für Konsumenteninformation im kommenden Jahr von Seiten des Bundes 4,75 Mio. € und damit de facto 600.000 € mehr als bisher zur Verfügung zu stellen. Anders als SPÖ und FPÖ wollen ÖVP und Grüne vorerst allerdings nur eine Regelung für das Jahr 2020 treffen. Der bereitgestellte Gesamtbetrag soll sich aus einer Basisförderung (40%) und Förderverträgen zur Finanzierung bestimmter Aufgaben zusammensetzen. Zweckgewidmete Mittel aus Kartellstrafen für den VKI wird es demgegenüber nicht mehr geben.

Begründet wird der Gesetzesantrag von Andreas Hanger (ÖVP) und Ulrike Fischer (Grüne) damit, dass es notwendig ist, die Finanzierung des VKI für das Jahr 2020 noch vor den im Frühjahr geplanten Budgetverhandlungen sicherzustellen. Gleichzeitig erwarten sich die AntragstellerInnen, dass die geplante Evaluierung der Struktur und der Tätigkeit des VKI so rasch wie möglich erfolgt und der VKI daran entsprechend mitwirkt.

Derzeit beträgt die Basisförderung für den VKI gemäß den Erläuterungen zum SPÖ-FPÖ-Antrag 1,6 Mio. €. Dazu kommen zweckgewidmete Geldbußen aus Kartellstrafen in der Höhe von jährlich bis zu 1,5 Mio. €. Außerdem hat der Bund mit dem VKI verschiedene Werkverträge für bestimmte Leistungen abgeschlossen, für die rund 1,05 Mio. € überwiesen werden.

Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung

SPÖ und FPÖ haben einen Antrag der ÖVP zur Ausweitung des Widerspruchrechts gegen Bescheide der Pensionsversicherung aufgegriffen (62/A). Demnach sollen Versicherte ab 2020 u.a. auch Bescheide betreffend den Anspruch auf Versicherungsleistungen, den Rückersatz zu Unrecht empfangener Leistungen, die Feststellung von Schwerarbeitszeiten, die Feststellung der Berufsunfähigkeit und den Anspruch auf Sonderruhegeld sowie Ausgleichszulagenbescheide mittels Widerspruch bekämpfen und damit eine interne Prüfung des Bescheids durch Widerspruchs-Ausschüsse auslösen können.

Als Frist für die Entscheidung der Pensionsversicherung sehen SPÖ und FPÖ, anders als der ÖVP-Antrag, drei Monate vor. Außerdem soll es den Betroffenen frei stehen, ob sie einen Widerspruch gegen einen Bescheid erheben oder gleich das zuständige Sozialgericht anrufen. SPÖ und FPÖ erwarten sich von der Ausweitung des Widerspruchsrechts eine bessere Begründung von Bescheiden durch die Pensionsversicherung und eine bessere Einbindung der Versicherten, etwa durch die Möglichkeit, Stellungnahmen zu ärztlichen Gutachten abzugeben.

NEOS wollen teure Pensionszuckerln wieder rückgängig machen

Zurückgezogen und in technisch korrigierter Form neu eingebracht wurde ein Antrag der NEOS, der darauf abzielt, einige der im September beschlossenen pensionsrechtlichen Änderungen wieder rückgängig zu machen. Das betrifft nicht nur die abschlagsfreie Pension bei 45 Arbeitsjahren, sondern auch den Entfall der einjährigen Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung und die abschlagsfreie Auszahlung des Sonderruhegelds für NachtschwerarbeiterInnen. Die beiden letztgenannten Maßnahmen waren auf gemeinsame Initiative von SPÖ und FPÖ verabschiedet worden.

In der Begründung des Antrags machen Gerald Loacker und Karin Doppelbauer geltend, dass die vorgenommenen pensionsrechtlichen Änderungen von zahlreichen ExpertInnen kritisiert würden. Insbesondere die abschlagsfreie Frühpension und die Nichtanwendung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung würden sich langfristig budgetär massiv auswirken und die Finanzierbarkeit des Pensionssystems gefährden, warnen sie vor Zusatzkosten in Milliardenhöhe. Zudem sei eine abschlagsfreie Alterspension mit 62 für die nächsten Jahre "ein reines Männerprogramm" und laufe dem Ziel entgegen, das tatsächliche Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen.

Der neue Antrag (77/A) soll vor der Zuweisung an den Budgetausschuss einer Ersten Lesung unterzogen werden. Begleitend dazu haben die NEOS einen Entschließungsantrag (69/A(E)) vorgelegt, mit dem das Sozialministerium dazu bewegt werden soll, die Forderungen der NEOS aufzugreifen und eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen. (Schluss) gs