Parlamentskorrespondenz Nr. 1098 vom 19.11.2019

Neu für den Verfassungsausschuss

NEOS wollen "Postenschacher" unterbinden und nicht amtsführende Stadträte in Wien abschaffen

NEOS pochen auf Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträte in Wien

Wien (PK) – Um dem Wiener Landtag die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte zu ermöglichen, haben sich die NEOS bereits in der XXV. und der XXVI. Gesetzgebungsperiode für eine Änderung von Artikel 112 der Bundesverfassung stark gemacht. Nun unternimmt Verfassungssprecher Nikolaus Scherak einen weiteren Anlauf (81/A). Das in Wien verankerte System der nicht amtsführenden Stadträte sei ein Unikum, das keinen erkennbaren demokratiepolitischen Zweck oder Mehrwert erfülle, und belaste die österreichischen SteuerzahlerInnen jährlich mit rund einer Million Euro, argumentiert er.

Eine Änderung der Verfassung ist deshalb notwendig, weil diese der Bundeshauptstadt – im Gegensatz zu den anderen Bundesländern – quasi ein Proporzsystem vorschreibt. Wie für alle Gemeinden gilt auch für Wien die Bestimmung, dass die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand haben. Vor der Zuweisung des Gesetzesantrags an den – noch nicht gewählten – Verfassungsausschuss soll eine Erste Lesung durchgeführt werden.

Initiative gegen "Postenschacher"

Seinen Ursprung in der letzten Gesetzgebungsperiode hat auch ein Entschließungsantrag der NEOS zur Unterbindung von "Postenschacher" (82/A(E)). Unter anderem fordern Verfassungssprecher Nikolaus Scherak und seine FraktionskollegInnen verpflichtende öffentliche Hearings bei der Besetzung leitender Funktionen im öffentlichen Dienst und bei der Bestellung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in staatsnahen Betrieben, volle Transparenz bei der Beauftragung von PersonalberaterInnen und ein online einsehbares öffentliches Register aller Auftragsvergaben von öffentlichen Stellen (Vergabedatenbank).

Zudem ist den NEOS volle Transparenz bei Parteispenden und eine Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder und ParteifunktionärInnen ein Anliegen. Wer für eine Regierungspartei gearbeitet oder eine Funktion ausgeübt hat, soll demnach erst nach einer Abkühlphase von 18 Monaten in eine Führungs- oder Kontrollfunktion eines staatsnahen Unternehmens oder einer staatsnahen Institution bestellt werden können. Für BürgerInnen müsse auch nachvollziehbar sein, von wem Parteien Spenden bekommen und mit wem Parteien Geschäfte abschließen.

Begründet wird die Initiative von Scherak mit der "äußerst schiefen Optik", die die türkis-blaue Regierung hinterlassen habe. In der Öffentlichkeit sei der Eindruck entstanden, dass oft nicht zähle, was man kann, sondern wen man kennt, hält er fest und pocht darauf, "die Sümpfe aus Abhängigkeitsverhältnissen und Freunderlwirtschaft dringend trocken zu legen". (Schluss) gs