Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 28.01.2020

Neu im Gesundheitsausschuss

SPÖ-Anträge zur Hundehaltung, Kastrationspflicht von Katzen und Tötungsverbot von männlichen Küken

SPÖ will einheitliche Regelungen für die Hundehaltung in Österreich

Wien (PK) – SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck weist in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass die Bundesländer in den letzten Jahren teils sehr unterschiedliche Bestimmungen in Bezug auf die Hundehaltung beschlossen haben. Dies führe insbesondere bei HundebesitzerInnen, die mehrere Wohnsitze haben, zu Rechtsunsicherheiten. Da es in diesem Bereich um grundsätzliche Fragen des Tierwohls und der Sicherheit geht, ersucht Keck die zuständige Ministerin, sich für einheitliche Haltungsregelungen, z.B. im Rahmen einer 15a-Vereinbarung, einzusetzen (169/A(E)).

… tritt für Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen ein

Da trotz des Beschlusses einer gleichlautenden Entschließung des Nationalrates im September 2019 bisher keine Schritte zur Umsetzung erfolgt seien, müsse die SPÖ erneut ihre Forderung nach einer Kastrationspflicht von sogenannten Freigängerkatzen einbringen, stellt Abgeordneter Dietmar Keck in einem Antrag klar (158/A(E)). Die besonders rasante und unkontrollierte Vermehrung von Katzen, die einen Zugang zur Natur haben, führe zu enormen Tierleid, da viele zu "Wildkatzen" würden und sich dann allein "durchschlagen" müssten. Dies befördere nicht nur Krankheiten, sondern habe auch einen negativen Einfluss auf die Singvögelpopulation, zumal ein Katzenpaar innerhalb von vier Jahren bis zu 2.000 Nachkommen zeugen könne.

… und ist für ein Verbot des Tötens männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen ab 2022

Im Jahr 2016 wurden in Österreich insgesamt 9,3 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet, da sie in der Eierproduktion nicht gebraucht werden bzw. ihre Mast zu wenig rentabel ist, zeigt Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) in einem Initiativantrag seiner Fraktion auf. Dieses Tierleid könnte jedoch verhindert werden, wenn man die Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei vornehmen würde. Ein solches Verfahren wurde von der Firma Seleggt entwickelt und soll etwa in Deutschland bereits ab dem Jahr 2020 flächendeckend zum Einsatz kommen. Keck gibt allerdings zu bedenken, dass die Geschlechterbestimmung erst am achten Tag,  an dem die Entwicklung des Embryos relativ weit fortgeschritten sei, mit einer hohen Trefferquote erfolgen könne. Eine Sortierungsmethode, die bis zum siebten Entwicklungstag klare Ergebnisse bringt, sollte angestrebt werden. Damit die Behörden ausreichend Zeit für die Implementierung eines adäquaten Verfahrens haben, sollte das generelle Verbot des Tötens männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen erst ab dem 1. Jänner 2022 eintreten, schlägt der Antragsteller vor (156/A). (Schluss) sue