Parlamentskorrespondenz Nr. 216 vom 06.03.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Änderungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz vor

Klarstellungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz

Wien (PK) - Eine von der Regierung vorgelegte Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (68 d.B.) bringt ausschließlich wörtliche Klarstellungen mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von negativen Folgen, insbesondere einer Vertragsverletzungsklage, sicherzustellen. (Schluss) hof


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