Parlamentskorrespondenz Nr. 290 vom 24.03.2020

Sozialpolitik: EU sieht demografische Herausforderungen und will soziale Rechte stärken

Bundesminister Anschober hat Bericht über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich vorgelegt

Wien (PK) – Die Arbeitsprogramme der neuen Europäischen Kommission und des kroatischen EU-Ratsvorsitzes für das 1. Halbjahr 2020 bilden die Grundlage für einen Bericht des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich (III-113 d.B. und III-708-BR/2020 d.B.). Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise sind darin nicht enthalten, der Bericht wurde noch vor der Verschärfung der Lage in Europa vorgelegt.

Im Bereich der Sozialpolitik hat der kroatische Ratsvorsitz unter dem Leitziel "Ein Europa, das schützt", drei relevante Handlungsfelder formuliert: "Demografische Herausforderung und die Zukunft der Sozialpolitik", "Stärkung des Wohlergehens von ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz" und "Förderung der Geschlechtergleichstellung und Stärkung am Arbeitsmarkt". Dabei sollen zur Bewältigung der demographischen Herausforderungen Lösungen zur Eindämmung negativer demographischer Entwicklungen entwickelt, soziale Eingliederung gesteigert, die Rechte und der Schutz von Menschen mit Behinderungen gefördert sowie Armutsbekämpfung intensiviert werden. 

Die EU-Kommission will unter anderem ein Grünbuch zum Thema Altern sowie einen Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte vorlegen. Auch Maßnahmen gegen Kinderarmut und einer Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen sind in Ausarbeitung. Für den Konsumentenschutzbereich hat die Kommission eine neue Strategie für VerbraucherInnen angekündigt.

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 und Europäisches Semester

Aus den vorhergehenden Ratspräsidentschaften noch offen sind unter anderem von der EU-Kommission geplante Änderungen der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung. Dabei geht es unter anderem um die grenzüberschreitende Entsendung von Beschäftigten sowie um die Frage, welches Land für die Auszahlung von Arbeitslosengeld zuständig ist, wenn ein Beschäftigter, der zur Arbeit in den Nachbarstaat pendelt, arbeitslos wird. Über die Initiativen wird schon seit längerem diskutiert, Österreich lehnt die derzeit am Tisch liegenden Vorschläge aufgrund der geplanten Regelungen zur Arbeitslosenversicherung ab, auch wenn eine Modernisierung und etliche Klarstellungen der Verordnung grundsätzlich positiv bewertet werden. Offen ist laut Sozialministerium, mit welcher Intensität die Verhandlungen heuer fortgeführt werden.

Eine Rolle spielt die Sozialpolitik auch bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027. Im sogenannten Europäischen Semester soll ein gemeinsamer Beschäftigungsbericht angenommen werden. Das Europäische Semester soll erstmals auch zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen.

Gemeinsame klinische Bewertungen zentral zugelassener Arzneimittel

Im Gesundheitsbereich hat die EU-Kommission unter anderem einen Europäischen Krebsbekämpfungsplan und eine pharmazeutische Strategie für Europa in Aussicht gestellt. Beide sollen im 4. Quartal 2020 vorliegen. Zudem wird die Diskussion über einen Verordnungsvorschlag zur Bewertung von Gesundheitstechnologien heuer weitergeführt. Ziel ist u.a. die gemeinsame klinische Bewertung zentral zugelassener Arzneimittel und ausgewählter Medizinprodukte und ein bessere Zusammenarbeit bei der ethischen, rechtlichen und ökonomischen Bewertung neuer Gesundheitstechnologien. Österreich sieht etliche Vorteile einer intensiveren Kooperation, pocht aber auf die nationale Eigenständigkeit in Entscheidungen zur Implementierung, Kostenerstattung und Preisbildung von Gesundheitstechnologien.  Geplant sind weiters Schlussfolgerungen zum Thema "Transplantation und Organspenden".

Ungeklärt ist laut Bericht die Zukunft einer Initiative der EU-Kommission, die nationale Beschränkungen bezüglich der Verwendung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel betrifft. Gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedsländern hat Österreich, auch aufgrund einer negativen Stellungnahme des Bundesrates, den Verordnungsentwurf bereits vor geraumer Zeit in Warteposition geschickt. Seit 2015 fanden darüber keine Verhandlungen mehr statt.

Im Zuge des REFIT-Programms evaluiert werden sollen unter anderem   geschützte geographische Herkunftsangaben von Produkten und die Zulassung von Pflanzenschutzmittel.

Legislative Initiativen betreffend Tierschutz, Nährwertangaben bei Lebensmitteln und Arzneimittel sollen evaluiert werden. (Schluss) gun