Parlamentskorrespondenz Nr. 358 vom 23.04.2020

Neu im Budgetausschuss

Gemeinnützige Organisationen, AMS-Personal, Moratorium für Steuern und Abgaben, Gemeinden, Budgettransparenz

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss wurden mehrere Oppositionsanträge in Zusammenhang mit COVID-19 zugewiesen. Die SPÖ setzt sich für einen Hilfsfonds für gemeinnützige Organisationen, zusätzliche AMS-Ressourcen sowie ein zinsenloses Moratorium für Vorauszahlungen an Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und für Strom- und Gaslieferungen, ein. Außerdem pocht sie auf ein Konjunkturpaket zur Sicherung der Gemeindefinanzen. Die NEOS haben eine Initiative eingebracht, um für Budgettransparenz bei der COVID-19-Mittelvergabe zu sorgen.

SPÖ drängt auf Einrichtung eines Hilfsfonds für gemeinnützige Organisationen

Auch fünf Wochen nach Ausbrechen der Corona-Krise habe die Bundesregierung noch keine Hilfe für gemeinnützige Organisationen angeboten, beklagt SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr (446/A(E)). Während der zur Unterstützung von Unternehmen vorgesehene Härtefallfonds bereits in die zweite Phase gehe, würden Non-Profit-Organisationen in absoluter Ungewissheit gelassen. Die finanzielle Situation von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Soziales, Umweltschutz, Kultur, Sport, Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe verschärfe sich aber zusehends, da Spenden von Privatpersonen und Unternehmen bereits spürbar zurückgehen und Einnahmen ausfallen würden. Universitätsprofessor Meyer von der Wirtschaftsuniversität Wien geht davon aus, dass die die durch die Corona-Krise verursachten Verluste bei den gemeinnützigen Organisationen bis zu 770 Mio. € betragen könnten. Da der gemeinnützige Sektor in Österreich über 250.000 Personen beschäftige, brauche es rasch Klarheit darüber, wie den Organisationen geholfen werde. Die Bundesregierung müsse ausreichend Budgetmittel zur Verfügung stellen und etwa durch Stundungen, Ratenzahlungen und Nachsicht von Säumniszuschlägen die Finanzierungsklemme erleichtern. Außerdem soll gesetzlich festgelegt werden, dass die Nicht-Erbringung von vertraglichen Leistungen aufgrund der Corona-Krise zu keinen Leistungskürzungen seitens der öffentlichen Fördergeber führt. Bei den Gebietskörperschaften in Österreich und der EU-Kommission soll darauf hingewirkt werden, dass vertraglich festlegte Förderungen auch ausbezahlt werden.

SPÖ: Zusätzliche 500 MitarbeiterInnen für das AMS und zinsenloses Moratorium für Steuer-, Sozialversicherungs- sowie Strom- und Gaszahlungen

Unter Bezugnahme auf einen bei der Nationalratssitzung am 3. April 2020 von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossenen Entschließungsantrag bringt Budgetsprecher Kai Jan Krainer (SPÖ) zwei Initiativen ein. Einerseits geht es dabei um die Aufstockung des AMS-Personals um 500 MitarbeiterInnen, wofür bis zu 25 Mio. € zur Verfügung gestellt werden sollen (486/A). Das AMS beschäftigte laut Finanzbericht 2018 rund 5.600 Mitarbeiterinnen, davon ca. 10% BeamtInnen, heißt es im Antrag, der Änderungen im Gesetzlichen Budgetprovisorium 2020 sowie im Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 vorsieht. Für die rasche Bearbeitung der Anträge und Anliegen, die aus den zahlreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise resultieren, brauche es dringend zusätzliches Personal. Krainer weist darauf hin, dass entsprechende Mittel dann auch im Bundesfinanzgesetz 2020, welches im Mai zur Beschlussfassung im Nationalrat vorgesehen ist, budgeti ert werden müssen.

Der zweite Initiativantrag des SPÖ-Finanzsprechers, der sich ebenfalls auf die Entschließung betreffend Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bezieht, enthält die Forderung nach einem zinsenlosen Moratorium für Vorauszahlungen an Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Beiträge zur Sozialversicherung und für Strom- und Gaslieferungen zumindest bis Ende des Jahres (487/A). Insbesondere bei kleinen Unternehmen, die als juristische Personen organisiert sind, sollten etwa die Vorauszahlungen für die Körperschaftssteuer für das Jahr 2020 auf Null gestellt werden, verlangt Krainer, zumal in den meisten Fällen nicht zu erwarten sei, dass die Ertragseinbußen aus dem Frühjahr 2020 bis Jahresende aufgeholt werden können. Generell dienen die Änderungen dazu, abgabenrechtliche und vor allem liquiditätsmäßige Erleichterungen für die Betroffenen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes zu bringen, die jedenfalls außerhalb der Einflusssphäre der Steuerpflichtigen liegen. Das Zinsmoratorium gilt für alle Steuerpflichtigen, die automatische Verlängerung der Stundungszeiträume, mit Aussetzung der Teilzahlungen, für EPU und kleine Betriebe. Mittlere und große Unternehmen können individuelle Ansuchen stellen.

Im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz sowie im Gaswirtschaftsgesetz wird zur Vermeidung von Abschaltungen die bisher bestehende Regelung, wonach Abschaltungen vor Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen nicht vorgenommen werden dürfen, um die Dauer der Anwendung des COVID-19-Maßnahmengesetzes (längstens bis zum 31.12.2020) für bestimmte KundInnengruppen ergänzt. Damit die KonsumentInnen nach Bewältigung der Krisensituation nicht durch Nachzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht werden, ist eine Vereinbarung vorgesehen, die eine Ratenzahlung bzw. weitere Stundung beinhalten kann. Betroffene sollen ihre Außenstände nach Möglichkeit mit Hilfe der Mittel des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds oder ähnlicher Instrumente (z.B. Krisenüberbrückungsfonds) bedecken.

SPÖ setzt sich für Gemeinde-Konjunkturpaket ein

Angesichts der derzeitigen Corona-Krise und der hohen Arbeitslosenrate urgiert die SPÖ-Fraktion die Sicherung der Gemeindefinanzen auf Bundesebene (478/A(E)). Bis zur Budgetbeschlussfassung sollte die Regierung einen Gesetzesvorschlag unterbreiten, mit dem den Gemeinden die sinkenden Ertragsanteile sowie die reduzierten Einnahmen aus der Kommunalsteuer abgegolten werden, so der konkrete Vorstoß. Zudem wird ein Konjunkturpaket zur Umsetzung von Projekten für die Ankurbelung der örtlichen Wirtschaft geordert.

NEOS-Initiative: Berichtspflicht zur Budgettransparenz

Die NEOS wollen die Regierung angesichts der milliardenschweren Gebarung der COVID-19-Maßnahmen zur Vorlage einer detailgenauen Auflistung aller Kosten und zu einem laufenden Monitoring bewegen (452/A(E)). Aufgezeigt werden sollten in einem entsprechenden Bericht Detailbudgets bzw. Konten mit Spezifikation zu den einzelnen Maßnahmen, um über eine solide Datenbasis für ein laufendes Monitoring der Krisen-Kosten zu verfügen.(Schluss) sue/fan