Parlamentskorrespondenz Nr. 547 vom 29.05.2020

Rentenkommission: Abgelehnte Entschädigungen für Heimopfer nicht nachvollziehbar

Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft 2019 - Kontrolle der Verwaltung

Wien (PK) - Im ersten Teil des Tätigkeitsberichts der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat informiert die Volksanwaltschaft über ihre Arbeit im Jahr 2019 in Zusammenhang mit Defiziten in der öffentlichen Verwaltung (III-90 d.B und III-716-BR/2020 d.B. - Kontrolle der Verwaltung). Ein Kernthema des Berichts ist die Arbeit der neu eingerichteten Rentenkommission, die mit der Entschädigung von Heimopfern betraut ist.

Heimopfer: Ablehnungen von Renten nicht nachvollziehbar

Bei der Volksanwaltschaft wurde im Juli 2017 eine unabhängige Rentenkommission eingerichtet, die mit Fragen zur Entschädigung von Heimopfern nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) befasst ist. Die Kommission setzt sich dafür ein, Betroffenen zu berechtigten Ansprüchen zu verhelfen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 550 Anträge auf Heimopferrente bei der Rentenkommission eingebracht oder von anderen Stellen an die Rentenkommission weitergeleitet. Weitere 134 Fälle betrafen Anfragen von Personen, die Informationen zur Heimopferrente und zur Antragstellung einholten.

Die Beschwerden betrafen überwiegend die Verfahrensführung und die Dauer der Verfahren bei der Katholischen Kirche sowie die fehlende Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der verschiedenen Opferschutzstellen. Laut Volksanwaltschaftsbericht sind die Betroffenen sehr verunsichert, da Ablehnungen von den Opferschutzstellen ebenso wenig begründet werden, wie die Höhe der Zahlungen. Insbesondere das Entschädigungsprojekt des Wiener Krankenanstaltenverbunds für Betroffene von Gewalt führte zu zahlreichen Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. ErwachsenenvertreterInnen kritisierten die kurze Frist zur Antragstellung.

Nicht nachvollziehbar empfindet die Rentenkommission manche Ablehnungen von Ansuchen auf Entschädigungen durch die Unabhängige Opferschutzkommission der Katholischen Kirche. Besonders kritisierte die Rentenkommission die Ablehnung eines Antrags einer Betroffenen, die in einem Klosterheim von einem weltlichen Mitarbeiter vergewaltigt worden war. Die Schilderungen stellten sich als äußerst plausibel und glaubwürdig dar, so der Bericht. An der Glaubwürdigkeit bestand für die Rentenkommission kein Zweifel. Warum dieser Fall nicht entschädigungswürdig war, ist für die Volksanwaltschaft unverständlich.

Rentenkommission fordert kassenfinanzierte Therapieplätze

Betroffene, die in kein Entschädigungsregime fallen, bekommen keine Therapiekosten ersetzt, hält die Volksanwaltschaft fest. Problematisch sei für Betroffene deshalb der Umstand, dass es in Österreich kein ausreichendes Angebot an kassenfinanzierten Therapieplätzen gebe. Die Volksanwaltschaft betont in ihrem Jahresbericht, dass die Heimopferrente nicht zur Finanzierung von Therapiekosten gewährt werde, sondern als Einkommensausgleich für PensionistInnen diene, die aufgrund der Folgewirkungen von Misshandlungen in der Kindheit und Jugend (finanzielle) Nachteile im Arbeitsleben erlitten haben. Im Ergebnis müsse die Bereitstellung und Finanzierung von notwendigen Therapien durch die öffentliche Gesundheitsvorsorge sichergestellt werden. Die Volksanwaltschaft appelliert daher an den Gesetzgeber, die entsprechenden finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Forderung nach Lohn statt Taschengeld für Menschen mit Behinderung in Werkstätten

Die Volksanwaltschaft trat im Vorjahr an mehrere Ministerien mit Anregungen heran. So empfahl die Volksanwaltschaft beispielsweise dem Bundeskanzleramt mehrere Anpassungen an das geltende EU-Recht. Eine weitere Anregung betraf die Abstandnahme der Vorlage von gesonderten Nachweisen bzw. der Kürzung von Kinderbetreuungsgeld, wenn Krankenversicherungen die Kosten von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen übernommen haben. An das Sozialministerium richtete sich die Volksanwaltschaft mit dem Vorschlag, eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung (One-Stop-Shop-Prinzip) zur Koordination und Ausfinanzierung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen einzurichten. Das Prüforgan sprach sich überdies dafür aus, Menschen mit Behinderung in Werkstätten einen Lohn anstelle des Taschengelds zu bezahlen. Angeregt wurde auch die Evaluierung der Einstufungskriterien zur Feststellung des Pflegebedarfes insbesondere im Hinblick auf Menschen mit kognitiven und psychischen/dementiellen/psychiatrischen Beeinträchtigungen.

An das Innenministerium wandte sich die Volksanwaltschaft mit einer Empfehlung betreffend die rechtzeitige Ankunft von Wahlkarten aus dem Ausland. Beim Verkehrsministerium wurde unter anderem angeregt, die Vorgaben betreffend die Umregistrierung von Mautvignetten kundenfreundlicher zu gestalten.

Dabei hält das Prüforgan eingangs des Berichts fest, dass in vielen Fällen festgestellte Mängel nicht auf Versäumnisse der Verwaltung, sondern auf fehlende Initiativen der Politik zurückzuführen sind. Die Fehleranfälligkeit werde durch die Zunahme an Geschäftsfällen erhöht und die Personalausstattung werde dem oft nicht gerecht, wie etwa bei der Justizverwaltung, heißt es.

Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sei in vielen Belangen der Sache nicht dienlich und stelle die Weichen für Schwierigkeiten, unterstrich die Volksanwaltschaft in ihrem Jahresbericht. Davon abgesehen würden auch organisatorische Mängel zu Beschwerden führen, wenn sich Bearbeitungen verzögern oder nötige Verfahrensschritte nicht gesetzt werden.

Rund 15% der Beschwerden berechtigt

2019 wandten sich 16.600 Menschen mit Beschwerden an die Volksanwaltschaft. In 48% der Beschwerden veranlasste die Volksvertreterin detaillierte Überprüfungen – insgesamt wurden 8.016 Prüfverfahren eingeleitet. Die Bearbeitung von 4.051 weiteren Beschwerden fiel zwar in den Aufgabenbereich der Kontrollbehörde, es gab jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung. Bei 4.574 Vorbringen wurde die Volksanwaltschaft außerhalb ihres Prüfauftrags um Rat und Hilfe ersucht.

Die Bundesverfassung ermächtigt zu amtswegigen Prüfverfahren bei Verdachtsfällen, weshalb die Volksanwaltschaft im Jahr 2019 103 amtswegige Prüfverfahren eingeleitet hat.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 9.582 Prüfverfahren abgeschlossen. In 1.430 Verfahren stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was bedeutet, dass 14,9% der Beschwerden berechtigt waren. Bei 3.702 Beschwerden sah das Prüforgan keinen Anlass für eine Beanstandung, bei den restlichen Fällen lag keine Zuständigkeit vor. Die Volksanwaltschaft informierte die Betroffenen im Schnitt nach 44 Tagen über das Ergebnis der Überprüfung.

Meiste Beschwerden betrafen Sozial-, Justiz- sowie Innenministerium

Die meisten Prüfverfahren auf Bundesebene betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit mit einem Anteil von 28,7% aller Verfahren. Im Berichtsjahr wurden 1.111 Prüfverfahren aufgrund von Beschwerden über die Justiz eingeleitet. Gemessen an allen Prüfverfahren entspricht dies 21,8%. Anlass zu Beschwerden gaben insbesondere die Dauer von Gerichtsverfahren und Verfahren der Staatsanwaltschaften sowie der Strafvollzug.

1.011 Prüfverfahren wurden im Bereich Innere Sicherheit eingeleitet, was 19,8% aller Verfahren entspricht. Die Beschwerden betrafen im Berichtsjahr in einem erheblichen Ausmaß das Fremden- und Asylrecht sowie die Polizei. Tendenziell stellte die Volksanwaltschaft fest, dass die Anzahl der Prüfverfahren zur Dauer der Asylverfahren gegenüber den Vorjahren rückläufig war. Diese Entwicklung korrespondiere mit dem deutlichen Rückgang der Asylanträge und dem Abbau der offenen Asylverfahren, heißt es in dem Bericht.

Bei der Prüftätigkeit auf Landes- und Gemeindeebene betrafen die meisten Beschwerden - wie bereits in den Vorjahren - das Sozialwesen, insbesondere die Mindestsicherung, die Jugendwohlfahrt und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung. Zu häufigen Beschwerden führten auch die Bereiche Raumordnung und Baurecht, Staatsbürgerschaftsrecht, die Straßenpolizei sowie Gemeindeangelegenheiten.

Informationen betreffend die präventive Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft (Zweiter Teil des Berichts) finden Sie in der Parlamentskorrespondenz 548/2020 vom 29. Mai 2020. (Schluss) gla