Parlamentskorrespondenz Nr. 696 vom 26.06.2020

Neu im Innenausschuss

NEOS für Erleichterungen bei Doppelstaatsbürgerschaft

Wien (PK) – Die Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts haben die NEOS zum Ziel und bringen dies mit zwei Entschließungsanträgen zum Ausdruck. Außerdem fordern sie, dass die Länder und Gemeinden bei der Gewährung von humanitärem Bleiberecht eingebunden werden.

Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Verlust der Unionsbürgerschaft

In Hinblick auf das aus ihrer Sicht restriktive österreichische Recht bei Doppelstaatsbürgerschaften fordern die NEOS eine gesetzliche Änderung bezüglich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (676/A(E)). Eine solche sei vom EuGH vorgeschrieben, wenn mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates auch die Unionsbürgerschaft und die Bürgerrechte der Europäischen Union verloren gehen würden. Außerdem orten die NEOS ein Rechtsproblem bei der sogenannten "Putativösterreicherregelung", für Personen, die fälschlicherweise von österreichischen Behörden als StaatsbürgerInnen behandelt wurden.

Erleichterung bei Erwerb der zweiten Staatsbürgerschaft

Aus beruflichen oder familiären Gründen sollten ÖsterreicherInnen leichter eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben können, meinen die NEOS und schlagen einen Interessensabwägungsmechanismus bzw. Ermessensspielraum für die Behörden vor (677/A(E)). Die AntragstellerInnen rund um Abgeordnete Henrike Brandstötter denken dabei etwa an Kinder, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Unwissenheit der Eltern in Hinblick auf die komplizierte Rechtslage verlieren. Derzeit führt die Verleihung einer ausländischen Staatsbürgerschaft meist zum automatischen Verlust der österreichischen. Kritisiert wird auch, dass bei volljährigen AntragstellerInnen lediglich das Interesse der Republik als Anerkennungsgrund gilt und im Falle der Staatsbürgerschaft durch Abstammung berücksichtigungswürdige private Gründe gesetzlich nicht näher definiert werden.

Einbindung der Länder und Gemeinden bei humanitärem Bleiberecht

Die Länder und Gemeinden sollten aus Sicht der NEOS bei der Entscheidung über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht eingebunden werden (700/A(E)). Die Behörden vor Ort könnten die spezifischen Situationen bei Asylverfahren besser beurteilen als das zuständige Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), meinen sie. Um ein effektives System im Umgang mit Härtefällen zu gewähren, wird daher ein Anhörungsrecht der Länder und Gemeinden im Zuge der Verfahren beantragt. (Schluss) fan