Parlamentskorrespondenz Nr. 1377 vom 07.12.2020

Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Dezember 2020

Gesetze gegen "Hass im Netz", Taxifahrten zu Fixpreisen, Corona-Hilfen für die Wirtschaft, Ökologisierung der NoVA, Eisenbahnpaket

Wien (PK) – Ein dichtes Programm erwartet die Abgeordneten in der letzten Plenarwoche des heurigen Jahres. Mit insgesamt 112 Tagesordnungspunkten werden sich die MandatarInnen an den beiden Sitzungstagen befassen. Dazu kommen eine Aktuelle Stunde und eine Europastunde. Damit geht das an Ereignissen nicht gerade arme Parlamentsjahr 2020, das mit der Vorstellung der türkis-grünen Bundesregierung und der Präsentation des Regierungsprogramms begonnen hat, ins Finale. Nicht nur die Corona-Krise stellte heuer für die Abgeordneten eine besondere Herausforderung dar, auch zwei Budgets waren– nach jeweils mehrwöchigen Beratungen – zu beschließen.

Zu erwarten sind an den beiden Plenartagen rund 50 Gesetzesbeschlüsse, wobei die Beratungen am Donnerstag mit einem Gesetzespaket gegen Hass im Netz eingeleitet werden. Außerdem werden sich die Abgeordneten mit zahlreichen Vorlagen aus dem Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsbereich befassen. Vorgesehen ist unter anderem, die Mittel für die coronabezogene Investitionsprämie auf 3 Mrd. € aufzustocken, die befristete Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, Hotellerie und den Kulturbereich bis Ende 2021 zu verlängern und die Normverbrauchsabgabe für verbrauchsstarke Fahrzeuge zu erhöhen. Taxis werden ab März auch im innerstädtischen Verkehr Fixpreise anbieten dürfen, sofern sie telefonisch oder elektronisch geordert wurden.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die NEOS haben dafür den Titel "Warum riskieren Sie eine Generation 'Corona', Herr Bundeskanzler?" gewählt.

Aktuelle Europastunde

In der Aktuellen Europastunde geht es um das von den Grünen gewählte Thema "Europaweiter Einsatz gegen Gewalt an Frauen".

Gesetzespaket gegen Hass-im-Netz

Um Hass im Netz entgegenzuwirken, hat die Regierung zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Zum einen sollen neue Auflagen für Kommunikationsplattformen sicherstellen, dass rechtswidrige Inhalte rasch aus dem Netz gelöscht werden. Zum anderen wird es Opfern erleichtert, gegen die Urheber von Hasspostings vorzugehen. Der justizielle Teil des Pakets erhielt im Justizausschuss – mit Ausnahme der FPÖ - breite Zustimmung von den Parteien, die neuen Vorgaben für Facebook & Co wurden von der Opposition hingegen geschlossen abgelehnt. SPÖ, FPÖ und NEOS befürchten ein "Overblocking", also die überschießende Löschung von Inhalten. Zudem wäre ihrer Meinung nach eine einheitliche europaweite Lösung sinnvoller.

Im Konkreten enthält das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz ein Paket von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen mit dem Ziel, die Entfernung einschlägiger Inhalte aus dem Netz zu beschleunigen und betroffenen Opfern eine raschere Rechtsdurchesetzung zu ermöglichen. In diesem Sinn werden Unterlassungsklagen gegen Hasspostings deutlich erleichtert. Gerichte haben künftig einen Unterlassungsauftrag auch ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Gegenseite zu erlassen, wenn sich die behauptete Rechtsverletzung aus der Klage schlüssig ableiten lässt. Das bedeute aber keine Netzsperre, stellte Justizministerin Alma Zadič im Ausschuss klar.

Außerdem soll der Opferschutz auch anderweitig verbessert werden, etwa durch die Ausweitung der Prozessbegleitung auf bestimmte Opfer von Hass-im-Netz-Delikten. Ebenso ist die Ermöglichung eines immateriellen Schadenersatzes bei Verletzung der Privatsphäre ohne Dazwischentreten eines medienrechtlich Verantwortlichen vorgesehen.

Im materiellen Strafrecht sind verschiedene Verschärfungen im Bereich der Cyber-Crimes sowie des Bildnisschutzes geplant. So ist nunmehr der Tatbestand des Cyber-Mobbings bereits nach dem ersten Posting erfüllt. Der strafrechtliche Bildnisschutz wiederum soll durch Schaffung eines neuen Tatbestands gegen unbefugte Bildaufnahmen des Intimbereichs und deren Verbreitung, das so genannte "Upskirting", verbessert werden. Der Bildnisschutz wird zudem auf entsprechende Aufnahmen in Wohnräumen erweitert. Unter den Tatbestand der "Verhetzung" schließlich sollen in Zukunft auch Individualbeleidigungen gegen Angehörige geschützter Gruppen fallen, wenn sie die Menschenwürde verletzen.

Detaillierte Änderungen im Mediengesetz zielen auf einen besseren Persönlichkeitsschutz ab. In diesem Zusammenhang werden auch die Strafen deutlich angehoben.

Die Änderungen in der Strafprozessordnung betreffen Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes und sollen Opfern, aber auch minderjährigen ZeugInnen von Gewalt im sozialen Nahraum die Möglichkeit der Inanspruchnahme psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung einräumen. Geplant ist auch, bei Privatanklageverfahren wegen übler Nachrede, des Vorwurfs einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung und wegen Beleidigung die Ausforschung des Täters zu erleichtern, wenn die Delikte unter Verwendung eines Computersystems begangen wurden. Opfer derartiger Taten sollen zu diesem Zweck einen Antrag auf Anordnung der Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten stellen können.

Dieser Teil des Gesetzespakets wurde nur von der FPÖ abgelehnt – sie warnte vor Eingriffen in die Meinungsfreiheit.

Neue Auflagen für Kommunikationsplattformen

Mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz als zweitem Teil des Pakets werden große Plattformen wie Facebook dazu verpflichtet, ein leicht zugängliches Beschwerdeverfahren anzubieten und gemeldete rechtswidrige Inhalte grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden zu löschen bzw. zu sperren. Dabei werden im Gesetz insgesamt 18 Straftatbestände aufgezählt, die von Nötigung über gefährliche Drohung und Verhetzung bis zur Gutheißung terroristischer Straftaten reichen und keineswegs geduldet werden dürfen. Ist eine ausführlichere Prüfung der Sachlage nötig, erhält der Betreiber dafür bis zu sieben Tage Zeit. Auch ein etwaiges zweites Überprüfungsverfahren sowie die Anrufung einer staatlichen Schlichtungsstelle sind im Gesetz geregelt.

Wird ein rechtswidriger Inhalt von der Plattform gelöscht bzw. der Zugang dazu gesperrt, hat der Betreiber der Kommunikationsplattform die vorhandenen Daten zu Beweiszwecken für mehrere Wochen zu sichern. Das betrifft nicht nur den betroffenen Inhalt, sondern auch Daten, die der Identifikation der jeweiligen PosterInnen dienen, also etwa Benutzername und IP-Adresse. Damit soll vor allem die Strafverfolgung erleichtert werden.

Zudem sind die Betreiber von Kommunikationsplattformen künftig verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihren Umgang mit Meldungen über behauptete rechtswidrige Inhalte zu erstellen sowie einen Verantwortlichen und Zustellbevollmächtigten zu ernennen, dessen Kontaktdaten leicht zugänglich sein müssen. Dies zielt vor allem auf ausländische Kommunikationsplattformen ab. Auch die Meldemöglichkeit für NutzerInnen muss einfach und rasch auf der Plattform zu finden sein.

Unter das Gesetz fallen allerdings nur große Kommunikationsplattformen, die mindestens 100.000 registrierte Personen haben und einen jährlichen Umsatz von mehr als 500.000 € erzielen. Auch Kommunikationsplattformen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Marktplätze, Lernplattformen und Online-Enzyklopädien wie Wikipedia sowie Userforen von Medien sind von den Bestimmungen ausgenommen. Für Video-Sharing-Plattformen wie YouTube gibt es – in Anlehnung an eine EU-Richtlinie – andere gesetzliche Regelungen.

Bei Verstößen gegen die neuen gesetzlichen Bestimmungen drohen Strafen bis zu 10 Mio. €. Zudem können Marketing-Agenturen verpflichtet werden, Werbegelder für die Plattform an die Behörde umzuleiten. Aufsichtsbehörde ist die KommAustria, bei ihr können Anbieter im Sinne der Rechtssicherheit auch vorab klären lassen, ob ihre Dienste unter das Gesetz fallen.

In Kraft treten soll das Kommunikationsplattformen-Gesetz mit 1. Jänner 2021, wobei die betroffenen Diensteanbieter bis Ende März – also drei Monate – Zeit haben werden, die neuen Verpflichtungen umzusetzen.

Änderungen im Verbraucherkreditgesetz zugunsten von KonsumentInnen

Mit Änderungen im Verbraucherkreditgesetz reagieren die Abgeordneten auf ein Spannungsverhältnis zwischen der Rechtsprechung des EuGH und der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher bei vorzeitiger Kreditrückzahlung. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil die betreffende Richtlinie dahingehend ausgelegt, dass das Recht des Verbrauchers auf die Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits bei vorzeitiger Kreditrückzahlung sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten umfasst, wogegen die entsprechende Bestimmung des Verbraucherkreditgesetzes nur die laufzeitunabhängigen Kosten nennt. Zur Sicherstellung einer richtlinienkonformen Rechtslage soll daher nun eine Anpassung im Sinn der Rechtsprechung des EuGH erfolgen. Parallel dazu sieht die Regierungsvorlage auch wortgleiche Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz vor.

Verlängerung von Corona-Sonderregelungen im Justizbereich

Hauptstoßrichtung eines Antrags der Koalitionsparteien und einer im Ausschuss eingebrachten begleitenden Gesetzesinitiative ist die Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregelungen im Justizbereich. So soll es etwa weiterhin möglich sein, bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Einsatz von Videotechnologie durchzuführen, und zwar befristet bis Mitte 2021. Analoge Fristerstreckungen sind im Berufsrecht der RechtsanwältInnen vorgesehen. Im Vereinsrecht wird es auch kleinen Vereinen ermöglicht, fällige Mitgliederversammlungen bis Ende 2021 zu verschieben.

Wer seine Miete im zweiten Quartal 2020 coronabedingt schuldig geblieben ist, bekommt nun weitere drei Monate – bis Ende März 2021 – Zeit, den Zahlungsrückstand zu begleichen. Damit verschieben sich auch drohende Delogierungen nach hinten. Ebenfalls um drei Monate wird der vereinfachte Zugang zum Unterhaltsvorschuss verlängert. Auch im Insolvenzrecht und im Gesellschaftsrecht sind Fristersteckungen vorgesehen.

Abseits von Corona schlagen die Koalitionsparteien vor, die bislang befristete Möglichkeit einer elektronischen GmbH-Gründung ins Dauerrecht zu übernehmen. Zudem werden verschiedene Vorkehrungen in Zusammenhang mit dem Brexit getroffen und EU-Vorgaben betreffend den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht im Bereich der Notariatsordnung umgesetzt.

Die Anträge der Koalition wurden im Justizausschuss zum Teil einstimmig, zum Teil mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen. Zwar begrüßte auch die FPÖ die weiteren Mietzinsstundungen und die Überführung der elektronischen GmbH-Gründung ins Dauerrecht, sie ist aber weiterhin skeptisch, was Gerichtsverhandlungen in Form von Videokonferenzen betrifft.

Neue Auflagen für Video-Sharing-Plattformen

Mit einem weiteren von der Regierung vorgelegten Gesetzespaket setzt Österreich eine 2018 beschlossene EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste um. Dabei geht es unter anderem um die Einbeziehung von Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in das Regulierungsregime, neue Vorgaben für TV-Anstalten und Abrufdienste in Bezug auf Kinder- und Verbraucherschutz und die Ausweitung von Mechanismen der Selbstkontrolle. Auch der ORF ist in einigen Punkten davon betroffen. Diese Gesetzesnovelle erhielt im Verfassungsausschuss nicht nur die Zustimmung der Koalitionsparteien, sondern auch jene der NEOS.

Konkret müssen Betreiber von Video-Sharing-Plattformen künftig verschiedene Maßnahmen ergreifen, um NutzerInnen vor rechtswidrigen bzw. schädlichen Inhalten zu schützen. Dazu gehören etwa ein leicht zugängliches Meldesystem für Videos, die zu terroristischen Straftaten auffordern bzw. diese gutheißen, Minderjährige pornografisch darstellen, den Tatbestand der Verhetzung erfüllen oder generell zu Gewalt oder Hass gegen bestimmte Gruppen aufstacheln, und damit verbundene Löschpflichten. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass derartige Inhalte – etwa durch entsprechende Nutzungsbedingungen und Warnhinweise – erst gar nicht hochgeladen werden und Minderjährige keinen Zugang zu Erwachsenen-Inhalten haben.

Bei wiederholten Beschwerden gegen einen Plattform-Betreiber kann die KommAustria als Regulierungsbehörde eingreifen und nach Prüfung der Sachlage Geldbußen von bis zu 150.000 € verhängen. Im Falle von mehrfachen schwerwiegenden Rechtsverstößen ist auch eine vorläufige Untersagung der Video-Plattform möglich, wobei die Europäische Kommission diese Untersagung wegen Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht wieder aufheben kann. Video-Plattformen mit geringen Nutzerzahlen und Umsätzen sowie spezifische Plattformen, die etwa dem Austausch von Unterrichtsmaterial dienen, können von der Regierungsbehörde vom Anwendungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen werden.

Weitere Bestimmungen des Pakets zielen darüber hinaus darauf ab, den Anteil barrierrefreier Sendungen im Fernsehen und bei Streaming-
Anbietern zu erhöhen und europäische Werke noch stärker zu fördern. Zudem werden TV-Anstalten und Abrufdienste angehalten, Richtlinien für Alkohol-Werbung sowie für Werbespots für ungesunde Lebensmittel im Umfeld von Kindersendungen zu erstellen. Gänzlich verboten werden Teleshopping-Angebote in Kindersendungen.

Nicht mehr in geltende Zeitlimits für Werbeblöcke einzurechnen sind sogenannte "schwarze Sekunden", also Schwarz- und andere Bilder, die vor dem Werbeblock oder zwischen einzelne Werbespots eingeschoben werden. Gleiches gilt für Hinweise auf andere Sendungen der gleichen Sendergruppe. Außerdem kommt es im Bereich der Produktplatzierung zu einer Umkehrung des Regel-Ausnahme-Prinzips, wobei Nachrichten- und politische Informationssendungen, Verbrauchersendungen, Kindersendungen und religiöse Sendungen tabu bleiben. Ausdrücklich untersagt ist in Hinkunft ein eigenmächtiges Überblenden von Sendungen, etwa durch ein Logo, die Einfügung eines Werbefensters oder durch eine Laufschrift.

Neue Aufgaben der RTR betreffen unter anderem die Bereitstellung eines vielfältigen Informationsangebots zum Thema Medienkompetenz. Überdies soll sie als Servicestelle für Beschwerden in Bezug auf die Barrierefreiheit von Sendungen fungieren. Im Privatadiobereich kommt es bei den Meldepflichten über erfolgte Eigentümerwechsel zu Erleichterungen.

Auch ORF-Stiftungsrat kann künftig Beschlüsse im Umlaufweg fassen

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie haben bereits viele staatliche bzw. öffentliche Organe und Gremien die vorübergehende Möglichkeit erhalten, Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen, sollten physische Zusammenkünfte der Mitglieder nicht möglich oder nicht geboten sein. Diese Möglichkeit soll nun auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Eine von ÖVP und Grünen beantragte Änderung des Parteiengesetzes, des KommAustria-Gesetzes, des Presseförderungsgesetzes, des Publizistikförderungsgesetzes und des ORF-Gesetzes hat – unter Berücksichtigung eines rein technischen Abänderungsantrags – den Verfassungsausschuss mit breiter Mehrheit passiert. Lediglich die FPÖ stimmte gegen die Novelle.

Vom Gesetzentwurf umfasst sind etwa der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF. Voraussetzung für Beschlüsse im Umlaufweg oder per Videokonferenz sind demnach "außergewöhnliche Verhältnisse". Zudem wird die Regelung jeweils bis Mitte 2021 befristet.

Corona-Sonderregelungen für Verwaltungsverfahren werden verlängert

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat der Nationalrat vor dem Sommer eine Reihe befristeter Sonderregelungen für Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren beschlossen. So sollen etwa ein verstärkter Einsatz von Videotechnologie, Einschränkungen im Parteienverkehr und Verhaltensregeln für Lokalaugenscheine dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren. Gleichzeitig war man darauf bedacht, die Parteienrechte nicht einzuschränken. Nun sollen diese Sonderregelungen gemäß einem von den Koalitionsparteien vorgelegten Gesetzentwurf bis Mitte 2021 verlängert werden. Auch dem Ministerrat und Gemeinderäten wird es demnach weitere sechs Monate möglich sein, Beschlüsse im Bedarfsfall im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz zu fassen.

Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ im Verfassungsausschuss für das Paket. Damit sollte die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Plenum gesichert sein. Ergänzt wurde der Entwurf im Ausschuss durch zwei Abänderungsanträge, wobei einer davon auch von den NEOS unterstützt wurde. Dabei geht es darum, dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dauerhaft zu ermöglichen, Umlaufbeschlüsse oder Beschlüsse per Videokonferenz zu fassen, wenn "außergewöhnliche Verhältnisse" vorliegen.

Im Zuge der Ausschussberatungen legten ÖVP und Grüne überdies einen eigenständigen Gesetzesantrag vor, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen wurde. Er sieht vor, auch im Vergaberecht einzelne coronabedingte S onderbestimmungen um sechs Monate zu verlängern.

Wenig Chancen für Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Anschober

Wenig Chancen auf eine Mehrheit im Plenum hat ein Antrag der FPÖ, Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen und so seine Amtsenthebung zu erzwingen. Die Initiative wurde von allen anderen Fraktionen im Verfassungsausschuss abgelehnt, wiewohl die Vorwürfe der FPÖ gegen den Minister nach Meinung der NEOS durchaus ihre Berechtigung haben.

Begründet wird die Forderung nach einer Ministeranklage von der FPÖ mit der teilweisen Aufhebung der Verordnungen des Gesundheitsministeriums durch den Verfassungsgerichtshof. Sowohl ÖVP als auch Grüne stellten sich allerdings ausdrücklich hinter den Minister – sie können keine schuldhafte Rechtsverletzung erkennen und orten rein politische "Anpatzerei".

Stärkere Einbindung des Parlaments bei Umsetzung der SDGs

Einhellig sprechen sich die Parlamentsparteien für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem Parlament zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs) in Österreich aus. Vorgesehen ist unter anderem, den Freiwilligen Nationalen Bericht (FNU) zum aktuellen Umsetzungsstand im ersten Halbjahr 2021 im Nationalrat zu diskutieren. Zudem soll 2021 ein Mechanismus geschaffen werden, der das Parlament einbindet und dabei die umfassende horizontale Wirkung der SDGs in vollem Ausmaß berücksichtigt. Laut Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe im Kanzleramt geplant.

Basis für die einstimmig angenommene Initiative bildete ein Antrag der SPÖ, mit dem eine regelmäßige Information der Abgeordneten über den aktuellen Stand der Umsetzung der SDGs durch die Regierung eingemahnt wird. Der Ursprungsantrag selbst wurde abgelehnt.

Erhöhung der staatlichen Zuwendungen an Religionsgemeinschaften

Ein Abkommen mit dem Vatikan sowie eine ergänzende Regierungsvorlage sehen vor, die staatlichen Zuwendungen an die Katholische Kirche, die Israelitische Religionsgesellschaft, die Altkatholische Kirche und die Evangelische Kirche rückwirkend ab 2018 um 20% zu erhöhen. Damit erfolgt eine Inflationsanpassung, nachdem die jährlichen Zahlungen zuletzt 2009 valorisiert wurden. In Zahlen bedeutet das, dass an die Katholische Kirche in Hinkunft pro Jahr 20,75 Mio. € (+3,5 Mio. €), an die Evangelische Kirche 1,33 Mio. €, an die Israelitische Religionsgesellschaft rund 370.000 € und an die Altkatholische Kirche rund 61.000 € fließen. Für künftige die Inflationsanpassung soll überdies keine Gesetzesänderung mehr nötig sein.

Sowohl der Vertrag mit dem Vatikan als auch die Gesetzesvorlage erhielten im Verfassungsausschuss einhellige Zustimmung.

Änderungen im Bereich der Betrieblichen Kollektivversicherung

Im Finanzblock stehen unter anderem Änderungen im Bereich der betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) zur Diskussion, die einstimmig ans Plenum geschickt wurden. Mit der Einführung der BKV im Jahr 2005 sollte die zweite Säule der Altersvorsorge gefördert werden. Um arbeits- und steuerrechtlich als BKV zu gelten, muss ein Versicherungsprodukt bestimmte Merkmale aufweisen. Diese Merkmale nähern die BKV einem Pensionskassenvertrag an, ohne dass die BKV ihre Eigenschaft als Produkt der Vertragsversicherung verliert. Ziel war es, ein "Level-Playing-Field" zwischen der BKV und Pensionskassenprodukten herzustellen. Da es 2018 zu Änderungen im Pensionskassengesetz (PKG) gekommen ist, soll es nun zu Adaptionen der BKV im Versicherungsaufsichtsgesetz kommen, um das Schutzniveau der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie Wettbewerbsbedingungen im Bereich der BKV und im Pensionskassenbereich anzugleichen. Dies beinhaltet die Anpassung der Informationspflichten sowie die Schaffung eines Zustimmungsrechts gegenüber Versicherten im Bereich der BKV.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Gemeinsam mit der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Erleichterung der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten verhandelt. Damit soll auch die mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer verhindert werden. Zudem sind EU-Vorgaben umzusetzen. Dazu ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Kontenregisters und des Kreises der abfrageberechtigten Behörden, Maßnahmen zur Durchführung des Transaktionsmonitorings unter Verwendung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Ansatzes sowie die Verbesserung des Informationsaustausches geplant. Zudem soll die Amtshilfe zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde und den Abgabenbehörden ermöglicht werden.

Ausweitung des Kreditrahmens der Nationalbank für den IWF

Die Ausweitung des maximalen Kreditrahmens für den IWF ab Jänner 2021 steht im Mittelpunkt einer Regierungsvorlage, die im Finanzausschuss einstimmig angenommen wurde. Die Österreichische Nationalbank soll im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen des IWF (New Arrangements to Borrow, NAB) ermächtigt werden, einen Kreditrahmen von höchstens rund 3,64 Mrd. € Sonderziehungsrechten einzuräumen. Dies entspricht einer Erhöhung des bisher zulässigen maximalen Kreditrahmens um 36,98 Mio. €. Durch die Anpassung der gesetzlichen Grundlage soll sichergestellt werden, dass der mögliche relative Beitrag Österreichs zu den NAB gleichbleibt. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise will Österreich damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Effektivität des globalen Finanzstabilisierungsnetzes leisten.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien

Mit allen Stimmen der Parlamentsfraktionen kann auch ein Abkommen mit Argentinien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und –umgehung rechnen. Mit dem Staatsvertrag sollen einerseits die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Länder durch Vermeidung der Doppelbesteuerung und Senkung der Steuerbelastung für passive Einkünfte vertieft werden. Andererseits sollen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch die Umsetzung von OECD-Standards bekämpft und die steuerliche Transparenz durch die Einführung von Amtshilfebestimmungen sichergestellt werden.

Ermäßigter Steuersatz von 10% für bestimmte Reparaturen

Durch eine Sammelnovelle zu Steuergesetzen mit dem Titel COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wird ein ermäßigter Steuersatz von 10% für bestimmte Reparaturdienstleistungen eingeführt und die befristete Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, Hotellerie und den Kulturbereich bis Ende 2021 verlängert. Demnach ist u.a. für Speisen und Getränke in Restaurants, Hotelübernachtungen und Eintrittstickets weiterhin nur ein Steuersatz von 5% abzuführen. Auch andere Corona-Sonderregelungen, etwa in Zusammenhang mit der Gewährung des Pendlerpauschale, sollen vorläufig weiter gelten. Bis Ende 2022 gänzlich von der Steuer befreit werden COVID-19-Impfstoffe. Im Finanzausschuss wurde die Sammelnovelle von ÖVP, Grünen und der FPÖ unterstützt.

Regelmäßige Berichte über Corona-Hilfen an den Nationalrat

Das von allen Parlamentsfraktionen unterstützte COVID-19-Transparenzgesetz soll der Information des Nationalrats zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung dienen. Vorwiegend geht es um die Übertragung der Berichtspflichten des Finanzministeriums hin zu den fachlich zuständigen BundesministerInnen. Diese sollen den inhaltlich zuständigen Ausschüssen des Nationalrats Bericht zu den COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen erstatten. Neben einer Vereinheitlichung der Berichtsintervalle soll die Erstellung eines Berichts über die Monate März bis Dezember 2020 geregelt werden. Die Neuordnung der Berichtsplichten betrifft den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, den NPO-Unterstützungsfonds, die Maßnahmen des Härtefallfondsgesetzes sowie die Corona-Kurzarbeit.

Verlängerung des KMU-Förderungsgesetzes und des Garantiegesetzes

Ein gemeinsamer Initiativantrag der Regierungsparteien, mit dem das KMU-Förderungsgesetz und das Garantiegesetz verlängert werden sollen, kann im Plenum ebenfalls mit Einstimmigkeit rechnen. Da die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf österreichische Unternehmen unverändert vorliegen, soll den betroffenen Unternehmen von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (AWS) und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) weiterhin Garantien im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden können. Die betreffenden Bestimmungen sollen mit 30. Juni 2021 begrenzt werden.

Ökologisierung der NoVA macht "Stinker" teurer

Mit Änderungen im Einkommensteuergesetz, im Normverbrauchsabgabegesetz und im Elektrizitätsabgabegesetz wollen ÖVP und Grüne einen ersten Schritt zu der im Regierungsprogramm angekündigten Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe NoVA setzen. Bis auf ein paar wenige Ausnahmen soll die NoVA auf alle Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet werden. Eine Befreiung soll künftig für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km gelten. Der bisherige Höchststeuersatz für Krafträder soll von 20% auf 30% erhöht werden. Für Personenkraftwagen sollen verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst und der Höchststeuersatz, startend bei 50%, jährlich auf bis zu 80%, angehoben werden. Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km deutlich sinken.

Überdies soll mit dem Gesetzespaket die steuerliche Begünstigung von Bahnstrom umgesetzt werden. Dabei soll von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter "grüner" Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern gänzlich von der Elektrizitätsabgabe befreit werden. Für sonstigen Bahnstrom ist eine Teilentlastung vorgesehen.

Die Opposition stimmte im Ausschuss geschlossen gegen die Maßnahmen. So forderte die SPÖ dazu eine Wirkungsfolgenabschätzung, die FPÖ sieht darin keine ökosoziale Steuerreform und die NEOS wiederum würden stattdessen eine Besteuerung des Treibstoffes einführen.

COVID-19-Hilfen werden an steuerliches Wohlverhalten geknüpft

Mit einem von ÖVP und Grünen unterstützten Bundesgesetz sollen Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden. So müssen sich Unternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung "steuerlich wohlverhalten" haben. Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, sollen von der Gewährung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen werden. Bereits erlangte Förderungen sind demnach verzinst zurückzuzahlen. Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in einer Steueroase, die dort überwiegend Passiveinkünfte erzielen, sind von Förderungen ausgeschlossen.

Elektronischer Identitätsausweis E-ID

Mit einer Sammelnovelle will die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Konzepts Bürgerkarte hin in Richtung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) schaffen. Die dazu vorgesehenen Änderungen des E-Government-Gesetzes haben auch Auswirkungen auf das Passwesen, wo die E-ID ebenfalls zum Einsatz kommen sollen. Zudem sollen mit der Novelle bereits die rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Führerschein und einen digitalen Zulassungsschein gelegt werden. Die Vorlage fand im Forschungsausschuss Zustimmung aller Fraktionen außer der SPÖ, die Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte vorbrachte.

Aufstockung der Investitionsprämie auf 3 Mrd. €

Die als Anreiz für Investitionen in der COVID-19-Krise beschlossene Investitionsprämie für Unternehmen wird auf 3 Mrd. € erhöht. Ziel ist es, damit Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich beizutragen, so der Antrag von ÖVP und Grünen. Das vorgesehene Budget war bereits auf 2 Mrd. € aufgestockt worden, die nunmehr bereits ausgeschöpft seien, so die AntragstellerInnen. Gegenstimmen gab es im Ausschuss von der FPÖ, die die Maßnahme an sich für sinnvoll hält, aber die Abwicklung gerne vereinfacht hätte.

Verlängerung von Maßnahmen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen

Mit dem 11. COVID-19-Gesetz wurde heuer im April vor allem die Hemmung von wichtigen Fristen für WirtschaftstreuhänderInnen, BilanzbuchhalterInnen und ZiviltechnikerInnen beschlossen. Darunter fallen etwa die Ablegung von diversen Prüfungen, die Neubestellung von GeschäftsführerInnen, die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder Anträge auf Verleihung der Befugnis.

Laut einem Antrag von ÖVP und Grünen macht die anhaltende Pandemie eine Verlängerung entsprechender Maßnahmen für 2021 erforderlich, um sicherzustellen, dass in diesem Bereich keine Nachteile aufgrund der Corona-Krise entstehen. Wie im Ausschuss einstimmig beschlossen wurde, sollen konkret die jeweils zuständigen MinisterInnen zur Verlängerung der angeführten Fristen mittels Verordnung ermächtigt werden. Enthalten ist unter anderem auch für 2021 eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalterinnen um 50%. Da gegenwärtig diese Seminare nicht in ausreichendem Maß angeboten werden, sei eine Reduktion der Fortbildungsverpflichtung gerechtfertigt, so die Erläuterungen.

Zwischenlagerung von Abfällen

Coronabedingt bis Ende April 2021 verlängert werden soll auch eine Erleichterung für die Zwischenlagerung von Abfällen. Mit der Bestimmung kann für den Fall, dass es aufgrund der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie zu Engpässen bei der Zwischenlagerung von Abfällen kommt, eine Kapazitätsausweitung bei Lagern im Anzeigeverfahren erfolgen, heißt es im Antrag auf Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes von ÖVP und Grünen. Die Möglichkeit sei zwar insgesamt nur sieben Mal genutzt worden, da es im Wesentlichen zu keinen Engpässen bei der Abfallbehandlung bzw. Zwischenlagerung gekommen sei. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Lockdowns könne eine Lagerknappheit für einzelne Abfallströme aufgrund von Engpässen bei der Abfallbehandlung aber weiterhin nicht ausgeschlossen werden, so der Antrag. Die FPÖ konnte sich der breiten Mehrheit im Ausschuss für den Antrag nicht anschließen, weil nicht nachvollziehbar sei, was Corona mit Mülllagerung zu tun habe. Es gehe dabei auch um Ausfälle bei nachgelagerten Betrieben, wurde seitens der Grünen erläutert.

Erstreckung von Inbetriebnahmefristen für Ökostromanlagen-Förderung

Um den Erhalt der Förderbarkeit für Ökostromanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für den Fall von Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie geht es in einer Regierungsvorlage mit Änderungen zum Ökostromgesetz und KWK-Gesetz. Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Betriebe ihren Geschäftsgang und ihre Produktion eingestellt oder heruntergefahren, heißt es in der Vorlage. Daher komme es bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Ökostromanlagen sowie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung zu Verzögerungen, die im schlimmsten Fall zum Verlust der Förderung führen könnten. Aus diesem Grund sollen Inbetriebnahmefristen, die in weniger als einem Jahr enden, verlängert werden. Die Änderungen wurden von allen Parteien außer der SPÖ unterstützt.

Konkret werden für die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen, die mittels Einspeisetarif oder mittels Investitionszuschuss gefördert werden, die entsprechenden Fristen um zwölf Monate verlängert. Bei den KWK-Anlagen, die mittels Investitionszuschuss gefördert werden, sollen es sechs Monate sein. Darüber hinaus sollen auch Fristen für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, die zwischen 3. November und 31. Dezember 2020 zu laufen beginnen, um sechs Monate verlängert werden. Mit einem Abänderungsantrag der Koalition im Ausschuss wurde ergänzt, dass betreffend Einreichung der Förderanträge für Photovoltaikanlagen die Reihung nach Investitionsbedarf auf das Jahr 2021 verlängert wird.

Netzreserve soll Stromversorgung absichern

Mit Mehrheit passierte den Wirtschaftsausschuss eine Regierungsvorlage mit Bestimmungen zur Neuregelung der Netzreserve, die den sicheren Betrieb des Stromnetzes gewährleisten soll. Hintergrund ist, dass im österreichischen Stromnetz zunehmend Netzengpässe entstehen. Die Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz soll laut Bundesministerin Leonore Gewessler den dynamischen energiewirtschaftlichen Veränderungen effizient und kostengerecht Rechnung tragen. Vor allem sollen erneuerbare Energien in Zukunft für die Netzreserve eine größere Rolle spielen, betonte die Ministerin im Ausschuss. Auf verschiedenen Ebenen würden ökologische Kriterien berücksichtigt und für die Netzreserve Erzeugungsanlagen nur dann als geeignet eingestuft, wenn ihre Emissionen nicht mehr als 550 Gramm CO2 je kWh Elektrizität betragen und keine radioaktiven Abfälle entstehen.

CO2-Emissionen in Österreich über den Grenzwerten

Mit 50,5 Mio. Tonnen emittiertem CO2-Äquivalent wurden im Jahr 2018 die gemäß Klimaschutzgesetz zulässigen Höchstmengen von 48,9 Mio. Tonnen in Österreich erneut überschritten. Das geht aus dem Fortschrittsbericht 2020 hervor, den Klimaschutzministerin Leonore Gewessler dem Nationalrat vorgelegt hat und der auch im Plenum zur Debatte steht. Demnach wurden die Grenzwerte nach 2017 erneut überschritten, eine Zielverfehlung wird auch für 2019 erwartet. Unterschiede gibt es in den einzelnen Sektoren. Zu den Hauptemittenten zählt nach wie vor der Verkehr, der die Ziele um 1,9 Mio. Tonnen CO2 deutlich verfehlt. Überschreitungen gibt es auch in der Landwirtschaft und bei fluorierten Gasen. Die Bereiche Energie und Industrie ohne Emissionshandel, Gebäude und Abfallwirtschaft liegen hingegen unter den Vorgaben.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Emissionszertifikate

Die Novellierung des Emissionszertifikategesetzes (EZG) dient der nationalen Umsetzung der EU-Klimaziele für 2030, konkret der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie. Durch den vorliegenden Vorschlag zur Novellierung des EZG sollen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zeitraum 2021-2030 geschaffen werden. Die Hauptaspekte der nun vorliegenden Novelle zum Emissionszertifikategesetz (EZG) betreffen unter anderem die Zuteilung und Vergabe der übergangsweise kostenlosen Zertifikate ab 2021. Für Anlagen, für die ein Anspruch auf eine derartige Zuteilung besteht, kann ein Antrag gestellt werden, der neben dem Plan der Überwachungsmethodik einen Bezugsdatenbericht und einen Prüfbericht zu beinhalten hat.

Abkommen zur Reduktion grenzüberschreitender Luftverunreinigung

Auf die Bekämpfung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung zielt das sogenannte POP-Protokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) ab. Das POP-Protokoll dient der Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung, Emission und unbeabsichtigten Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe - also gesundheitsbedenklicher Stoffe, die unter natürlichen Bedingungen biologisch nicht abbaubar sind. Konkret umfasst ist eine Aktualisierung der im Protokoll aufgelisteten Stoffe. Zudem soll das POP-Protokoll leichter an künftige Entwicklungen angepasst werden können.

Marktüberwachung von gefährlichen Stoffe und fluorierten Treibhausgasen

Mit der Änderung einer Reihe von Gesetzen wie dem Chemikaliengesetz, dem Bundeskriminalamt-Gesetz, dem Fluorierte Treibhausgase-Gesetz und dem Biozidprodukte-Gesetz soll die Marktüberwachung von gefährlichen Stoffen verbessert und der illegale Handel damit wirksam bekämpft werden können. Ferner geht es um Harmonisierungen und bessere Informationsflüsse sowie um den Schutz der ArbeitnehmerInnen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung

Mit einem von allen Parlamentsfraktionen unterstützten Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, zeitnah einen Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung gemeinsam mit Handelsunternehmen, ProduzentInnen und karitativen Organisationen zu entwickeln. Dieser soll das Entsorgen genusstauglicher Lebensmittel im Lebensmitteleinzelhandel verbieten, eine nationale Koordinierungsstelle schaffen, bestehende Gesetze evaluieren und eine bessere Datenbasis bieten. Zudem wird eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung für KonsumentInnen gefordert, um die Verschwendung in den Haushalten zu verringern.

Basis für den Vorstoß war ein im Konsumentenschutzausschuss abgelehnter Antrag der Freiheitlichen, die darin einen umfassenden Aktionsplan zur Verhinderung von Lebensmittelverschwendung gefordert hatten.

Technische Säule des 4. Eisenbahnpakets der EU

Im Verkehrsblock werden die Abgeordneten unter anderem über die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien – fachsprachlich als technische Säule des 4. Eisenbahnpakets bezeichnet – beraten. Die Novelle mit Änderungen im Eisenbahngesetz und im Unfalluntersuchungsgesetz wurde im Verkehrsausschuss von ÖVP und Grünen noch abgeändert, was von SPÖ und NEOS kritisch beurteilt wurde. Sie stoßen sich unter anderem an einer Ergänzung, die auch Angehörigen des Bundesheeres und VolksanwältInnen in Ausübung ihrer Tätigkeit den Zutritt zu Bahnanlagen ohne Voranmeldung erlaubt.

Die Europäische Union verfolgt seit längerem das Ziel, einen einheitlichen Eisenbahnraum zu schaffen und den Schienenverkehr in Europa zu stärken. Durch eine Harmonisierung des Rechts und der beim Eisenbahnverkehr anzuwendenden Vorschriften sollen noch vorhandene unterschiedliche Vorgaben der Mitgliedstaaten überwunden werden. Weiters soll eine Vereinheitlichung unterschiedlicher technischer Systeme ein interoperables Schienennetz in ganz Europa ermöglichen und ein einheitlicher Eisenbahnmarkt entstehen, womit auch die Position der Eisenbahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern gestärkt wird.

Verlängerungen für Fristhemmungen im Seilbahngesetz

Im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes wurde im Seilbahngesetz die Möglichkeit geschaffen, den Ablauf gewisser Fristen mittels Verordnung zu hemmen. Die Regelung ist mit 31. Dezember 2020 befristet, was vor dem Hintergrund der Entwicklung der Pandemie als nicht mehr ausreichend gesehen wird. Als Vorsichtsmaßnahme erachtet es die Bundesregierung für notwendig, die Möglichkeit der Fristhemmung um ein weiteres Jahr zu verlängern, also bis zum 31. Dezember 2021.

Elektrifizierung des ÖBB-Streckennetzes

Mit einer Entschließung will die SPÖ die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Innovation und Technologie auffordern, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen im ÖBB-Rahmenplan 2020-2025 die Elektrifizierung des gesamten ÖBB-Streckennetzes bis 2030 vorzusehen und eine entsprechende Finanzierung zu gewährleisten. Der Antrag wird voraussichtlich kein Glück im Plenum haben.

Gesetzesnovelle ermöglicht ab März Taxifahrten zum Fixpreis

Bei Taxifahrten bzw. Personenbeförderungen, die mittels Kommunikationsdienst (Telefon, Internet etc.) bestellt werden, darf künftig von Tarifen abgewichen werden, wenn Fahrpreis sowie Abfahrts- und Zielort vorab vereinbart werden. Bei solchen Beförderungen muss in Zukunft auch kein Taxameter mehr verwendet werden. Der bei der Bestellung vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Es dürfen per Verordnung Mindest- und Höchstentgelte festgelegt werden. Diese Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes wurde im Verkehrsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Hintergrund ist, dass das Gelegenheitsverkehrsgesetz den Landeshauptleuten erlaubt, per Verordnung für bestimmte Gebiete verbindliche Taxitarife festzulegen.

Mit der Novelle wird außerdem ermöglicht, bei der Bestellung einer Fahrt anzubieten, diese zu einem niedrigeren Preis mit anderen Fahrgästen zu teilen. Andere Gäste können gegebenenfalls an verschiedenen Stellen aufgenommen und wieder abgesetzt werden. Der Fahrer oder die Fahrerin muss im Vorhinein bekanntgegeben, wie lange die Fahrt dadurch länger dauert und um wie viel der Preis herabgesetzt wird. Der Fahrpreis pro Gast darf die in der Verordnung festgelegten Mindestentgelte nicht unterschreiten. Im Verkehrsausschuss wurde die ursprüngliche Fassung des Gesetzesvorhabens noch abgeändert. So werden etwa die Änderungen betreffend vorbestellte Fahrten mit 1. März 2021, die Möglichkeit für geteilte Fahrten ab 1. Juni 2021 in Kraft treten. Die ursprüngliche Regierungsvorlage hatte ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2021 vorgesehen.

Suspendierung von Fahrverboten aufgrund von COVID-19

Im Zuge des 4. COVID-19-Gesetzes wurde der Verkehrsministerin in der Straßenverkehrsordnung ermöglicht, die Gültigkeit des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots durch Verordnung zu suspendieren. Außerdem kann durch Verordnung das Gehen auf für den übrigen Verkehr gesperrten Fahrbahnen erlaubt werden. Diese Bestimmungen wurden bis 31. Dezember 2020 befristet und sollen nun verlängert werden - die Regelung zur Suspendierung des Wochenendfahrverbots bis 31. Dezember 2021, die Regelung zum Begehen gesperrter Fahrbahnen bis 30. Juni 2021. (Schluss) gs/keg/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.