Parlamentskorrespondenz Nr. 1413 vom 11.12.2020

Nationalrat: Schulpaket und Gender-Reports für Kunst und Kultur

Übernahme der E-Learning-Schulversuche und der letztjährigen Matura-Regelungen in Regelschulwesen beschlossen

Wien (PK) – Neben der Einführung von Gender-Reports für Kunst und Kultur beschloss der Nationalrat heute, die E-Learning-Schulversuche sowie die letztjährigen Regelungen für die Matura in das Regelschulwesen zu übernehmen.

Der Bundesminister für Kunst, Kultur und öffentlichen Dienst soll alle fünf Jahre einen Gender Report im Bereich Kunst und Kultur in Auftrag geben und veröffentlichen, beschloss der Nationalrat heute einstimmig. Die Forderung entstammt ursprünglich einem Antrag der NEOS, der nun in Form einer 5-Parteien-Entschließung beschlossen wurde.

Nach dem Motto "Nachzählen ist wichtig" sprach sich Abgeordnete Sibylle Hamann (Grüne) für die regelmäßige Datenerhebung aus, um die Schieflage zwischen den Geschlechtern zu verringern. Für Staatssekretärin Andrea Mayer wird damit ein weiterer Schritt zu Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich gesetzt. Die neue Datenlage werde Evidenz liefern und als Basis für weitere Handlungen eingesetzt, fügte Henrike Brandstötter (NEOS) hinzu.

Der Gender-Report werde wichtige Einblicke in die Situation der Frauen im Bereich Kunst und Kultur liefern, unterstrich auch Ruth Becher (SPÖ). Trotz Zustimmung der FPÖ, merkten Rosa Ecker (FPÖ) und Becher kritisch an, dass durch einen Bericht alleine noch keine Verbesserungen eintreten. Weitere Handlungen seien notwendig.

Durch den bereits vorhandenen Kunst- und Kulturbericht seien zahlreiche Daten zur Genderverteilung in diesem Bereich bereits vorhanden, sagte Agnes Totter (ÖVP). Der neue Genderbericht werde zu noch mehr Fairness beitragen, unterstrich sie.

E-Learning-Schulversuche werden ins Regelschulwesen übernommen

Bestehende Schulversuche im Bereich E-Learning werden in das Regelschulwesen übergeführt, so der mehrheitliche Beschluss des Nationalrats. Auf Basis eines Initiativantrags der Regierungsparteien beschloss der Nationalrat heute Änderungen im Schulorganisationsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz und weiteren Gesetzen. Unter anderem wird für Informations- und Kommunikationstechnologien im Schulwesen eine gesicherte Rechtsgrundlage geschaffen. Auch die Einbeziehung der Jahresleistung in die Matura-Note wird dauerhaft gesetzlich verankert.

Zudem wurde die Weiterentwicklung der "Neuen Oberstufe" hin zur "semestrierten Oberstufe" eingeleitet. Dabei wird der Lernstoff in je ein Semester umfassende Module unterteilt. Damit verbunden sind neue Regeln für den Wechsel von einer Schule mit "semestrierter Oberstufe" in eine Schule ohne diese neue Form und umgekehrt. Für Rudolf Taschner (ÖVP) liegen die Vorteile in der Wahlfreiheit der Schule.

Sie könne das sehr umfassende Gesetzespaket großteils begrüßen, so SPÖ-Mandatarin Sonja Hammerschmid. Die Abgeordnete freute sich, dass die "semestrierte Oberstufe" den Weg der Modularisierung weiterführen könne. Es handle sich dabei um eine moderne Schule die Potenziale fördere, sagte sie. Gertraut Salzmann (ÖVP) und Sibylle Hamann (Grüne) sahen das ähnlich. Insbesondere in Zeiten der COVID-19-Pandemie sei eine Rechtsgrundlage für E-Learning notwendig. Auch die Teilrechtsfähigkeit bei "Erasmus+" sei schon lange eine Forderung aus der Praxis gewesen.

Obwohl die FPÖ dem "vollgepackten Gesetzesantrag" in vielen Bereichen ihre Zustimmung geben könnte, sprach sich Hermann Brückl (FPÖ) gegen ein "Abspecken" der Matura aus. Eine Matura ohne mündliche Elemente sei für ihn undenkbar, weshalb die FPÖ schließlich gegen die Novelle stimmte.

Zur Kritik der FPÖ entgegnete Bildungsminister Heinz Faßmann, dass die Matura weiterentwickelt werde. Die vorwissenschaftliche Arbeit bleibe erhalten, die Maturakommission werde verkleinert, hielt Faßmann fest.

Datenschutz im Bildungsdokumentationsgesetz

Datenschutzrechtliche Aspekte stehen im Mittelpunkt der Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes, das der Nationalrat heute mehrheitlich beschloss. Darin wird eine legistische Trennung zwischen schülerbezogenen Daten (personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen) und Daten der Studierenden durchgeführt. Außerdem wird künftig ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen anstelle der Sozialversicherungsnummer zur Identifikation des Individuums dienen. An dieser Stelle wurde auf Kritik des Datenschutzrates reagiert, der sich wiederholt gegen die Verwendung der Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen für Bereiche, die nicht in Zusammenhang mit der Sozialversicherung stehen, ausgesprochen hatte. Schließlich enthält die Novelle auch die Möglichkeit der Online-Abfrage des Lichtbilds für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern.

Die Datenverbindung zwischen den Schulen reduzieren den Aufwand bei Schulwechsel und entlaste so die Schulleitungen, unterstrich Agnes Totter (ÖVP). Verbesserungen gebe es beim Datenschutz und Erleichterung bei der Anonymisierung der Daten, hielt Sibylle Hamann (Grüne) fest. Außerdem bekomme man eine bessere Datengrundlage für das Bildungscontrolling sowie für die Verwendung zu Forschungszwecken.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) verstand die prinzipielle Intention. Da die SPÖ nicht leichtfertig mit Daten von Kindern umgehen wolle, gab es keine Zustimmung ihrer Fraktion. Als Hauptkritikpunkt nannte Kucharowits die Erhöhung der Aufbewahrungsfrist der Daten von 20 auf 60 Jahre.

Grundsätzlich seien die NEOS für die Dokumentation von Bildungsverläufen, jedoch sei das vorliegende Paket zu überschießend, weshalb auch die NEOS nicht zustimmen, so Martina Künsberg Sarre (NEOS). (Fortsetzung Nationalrat) gla

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