Parlamentskorrespondenz Nr. 1416 vom 11.12.2020

Studienbeihilfen: Nationalrat erhöht Zuverdienstgrenze

Hochschulische Weiterbildung soll weiterentwickelt werden

Wien (PK) – Der Nationalrat brachte heute mit den Stimmen aller Parteien auch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug von Studienbeihilfe auf den Weg. Außerdem sprach sich eine Mehrheit der Abgeordneten dafür aus, die Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung voranzutreiben. Initiativen der Opposition, etwa zur Rückerstattung von Studienbeiträgen für das Sommersemester 2020, zur Unterstützung gemeinnütziger Studierendenwohnheime oder zum Kettenvertragsproblem fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

Ja zur Erhöhung der Zuverdienstgrenze, harsche Kritik an den Plänen zur Novellierung des Universitätsgesetzes

Trotz oppositioneller Kritik an den Rahmenbedingungen für Studierende im Allgemeinen sprachen sich heute alle Abgeordneten dafür aus, die Zuverdienstgrenze beim Bezug von Studienbeihilfe zu erhöhen und damit die entsprechenden Änderungen im Studienförderungsgesetz vorzunehmen. Nachdem im September 2020 der Zuverdienstfreibetrag beim Bezug von Familienbeihilfe ab dem Kalenderjahr 2020 von 10.000 € auf 15.000 € angehoben wurde, soll dies nun auch bei der Studienbeihilfe gelten, damit es zu keiner Ungleichbehandlung von Studierenden kommt. Gleichzeitig soll die Verfahrensweise bei Überschreitung der Grenze im Studienbeihilfenverfahren an jene im Familienbeihilfenverfahren angeglichen werden.

Von Nico Marchetti, Claudia Plakolm (beide ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) kam eine uneingeschränkte Unterstützung der Novellierung. Plakolm erinnerte daran, dass von dieser rückwirkenden Maßnahme rund 3.000 Studierende profitieren werden und Götze wies darauf hin, dass 65% aller Studierenden berufstätig seien.

Andrea Kuntzl und Katharina Kucharowits (beide SPÖ) begrüßten die Anhebung der Zuverdienstgrenze als eine alte SPÖ-Forderung, meinten aber, dass dies zu einem falschen Zeitpunkt komme. Im Zuge der Corona-Krise seien die Jobs für die Studierenden weggebrochen, sie könnten daher gar nicht mehr dazuverdienen. Kuntzl forderte daher mehr Unterstützung für die Studierenden, denn auch das Distance-Learning sei wegen der notwendigen technischen Ausrüstung kostenintensiv. Die beiden SPÖ-Mandatarinnen sprachen sich daher für einen Ausbau der Studienbeihilfe bzw. für eine totale Reform der Studienförderung aus.

Im Zuge dieser Debatte wurde auch die geplante Änderung des Universitätsgesetzes (UG) thematisiert. Dabei rief vor allem jener Punkt Kritik bei der SPÖ hervor, wonach man innerhalb von zwei Jahren 24 ECTS – dabei handelt es sich um ein Punktesystem, um die Anerkennung von Studienleistungen im In- und Ausland zu strukturieren - erreichen muss, sonst erlischt die Zulassung für das betreffende Studium. "Das entspricht nicht dem Bild, das wir von einer Universität haben", meinte dazu Andrea Kuntzl. Es werde Druck auf die Studierenden ausgeübt, sie müssten schnell studieren und könnten nicht mehr in andere Bereiche hineinschnuppern. Die ÖVP setze sich zu wenig mit der Lebensrealität von Studierenden auseinander, mutmaßte Katharina Kucharowits, denn viele Studierende müssten arbeiten oder hätten Kinder zu betreuen. Die Lebensrealitäten seien vielfältig, meinte auch ihre Klubkollegin Eva Maria Holzleitner, die darauf drängte, intensiver über die Studierbarkeit zu diskutieren. Das Studium dürfe kein Eliteprogramm sein, betonte sie. Auch NEOS-Abgeordnete Martina Künsberg Sarre meinte kritisch, wenn man wolle, dass die StudentInnen zügig studieren, dann müsse man auch dafür sorgen, dass sie das auch können. Sie sprach sich für mehr Flexibilität aus und forderte auch ein Teilzeitstudium.

Bildungsminister Heinz Faßmann verteidigte die Pläne für die Novelle zum Universitätsgesetz (UG) und verwahrte sich gegen den Vorwurf von Kucharowits, diese sei total destruktiv. Im Gegenteil enthalte die Novelle zum UG rund 40 markante Änderungen, sagte der Minister. Ihm gehe es im Gesetz um Verbindlichkeiten, die für beide Seiten gelten.

Auch wenn sie lieber null Punkte hätte, wie sie anmerkte, brachte Eva Blimlinger (Grüne) wenig Verständnis für die Kritik der SPÖ auf. Wenn man 24 Punkte in zwei Jahren erreichen muss, dann könne man 15 Jahre mit dem selben Ausmaß studieren, rechnete sie vor, und da könne man von keiner Einschränkung sprechen. Nico Marchetti von der ÖVP hielt die angepeilte Regelung ebenfalls für richtig, da es seiner Meinung nach Anspruch eines bzw. einer jeden Studierenden sei, schnell und zügig zu studieren. Blimlinger verteidigte gegenüber Martina Künsberg Sarre auch die geplante Reduktion von Prüfungsterminen. Jede Uni könne entscheiden, wie viele Prüfungstermine sie anbiete, man solle die Autonomie der Universitäten akzeptieren, meinte sie.

Studienbeiträge für das Sommersemester 2020 bleiben

Die SPÖ-Forderung nach Rückerstattung des Studienbeitrags und von Lehrgangsbeiträgen für das Sommersemester 2020 wurde von der Mehrheit abgelehnt. Die SozialdemokratInnen halten es angesichts der starken Belastung von Studierenden und der Umstellung auf Fernlehre in der Corona-Krise für gerechtfertigt, die geleisteten Studien- und Lehrgangsbeiträge für diese Zeit zurückzuerstatten. Den Hochschulen soll laut SPÖ der Einnahmenausfall ausgeglichen werden.

Dem konnte sich Nico Marchetti (ÖVP nicht anschließen, da die Universitäten auch in Zeiten des Distance-Learnings hochwertige Leistungen erbringen würden. In dieser Zeit sei sogar die Prüfungstätigkeit gestiegen, gab er zu bedenken.

Erfolglos blieb die SPÖ auch mit ihrem Vorstoß zur Förderung gemeinnütziger Studierendenwohnheime. Vor allem fordert sie finanzielle Mittel für den Neubau und die Sanierung von gemeinnützigen Studierendenwohnheimen. Die SozialdemokratInnen kritisieren, dass im Bundesbudget keine Mittel dafür vorgesehen sind, obwohl es einst eine Bundesheimförderung gab. Die derzeitige COVID-19-Situation verschärfe die Lage, da viele Studierende ihre Mietverträge kurzfristig auflösen müssten, erläuterte Katharina Kucharowits ihren Vorschlag.

Die Sanierungsbeiträge seien während der Regierungsbeteiligung der SPÖ abgeschafft worden, meinte dazu Eva Blimlinger (Grüne) und wies auch auf die Kompetenzen der Länder in diesem Bereich hin.

Abgeordnete setzen sich für Weiterentwicklung und einheitliche Rahmenbedingungen bei der hochschulischen Weiterbildung ein

Thema im heutigen Plenum war ferner die Weiterentwicklung der hochschulischen Weiterbildung. Die entsprechende Initiative der beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne erhielt auch die Unterstützung von FPÖ und NEOS.

Angesichts der heterogenen Angebotslandschaft in den einzelnen Hochschulsektoren sollen demnach für alle Hochschultypen einheitliche Rahmenbedingungen für die Zugangsvoraussetzungen für Weiterbildungslehrgänge geschaffen werden. An den Ressortchef herangetragen wird damit auch das Anliegen, die derzeitige Titelvielfalt zu reduzieren und eine hohe Qualität durch einheitliche, transparente Standards für die hochschulische Weiterbildung zu sichern sowie einen "BA Professional" und einen "MA Professional" für hochschulische Weiterbildungslehrgänge zu etablieren.

Maria Theresia Niss sieht in diesem Vorhaben einen wichtigen Schritt zu mehr Durchlässigkeit und zur Qualitätssteigerung der universitären Weiterbildung. Das Angebot werde weiter steigen, ist sie überzeugt, denn die Universitäten seien längst zu einem Ort des lebenslangen Lernens geworden. Angesichts der über 900 Weiterbildungsangebote und der heterogenen Vielfalt sei es notwendig, ein bisschen Ordnung in diesen Bereich hereinzubringen, da die Angebote sehr unterschiedlich seien so wie auch die Voraussetzungen. Der freiheitliche Wissenschaftssprecher Martin Graf betrachtet die Initiative auch als einen wichtigen Vorstoß zur Anpassung der Titelvielfalt.

Keine Mehrheit für freiheitliche Initiativen

Die Freiheitlichen kamen mit ihren Anliegen heute nicht durch. So befürchten sie politische Einflussnahme aufgrund der geplanten Novelle zum Universitätsgesetz. Sie verweisen dabei auf die ihrer Wahrnehmung nach geplante Stärkung der Stellung des Universitätsrats gegenüber dem Senat und geben zu bedenken, dass die Politik auf die Bestellung des Universitätsrats Einfluss nehme. Im diesbezüglichen Entschließungsantrag fordert der freiheitliche Wissenschaftssprecher Martin Graf daher den Wissenschaftsminister auf, die inneruniversitären Entscheidungsprozesse im Rahmen der Leitung der Institution insofern anzupassen, als dort jedenfalls die Professorenschaft eine qualifizierte Mehrheit stellt. Graf warf der Regierung vor, Kompetenz und Verantwortung nicht zusammenzuführen. Seine Vorstoß blieb aber in der Minderheit.

Außerdem ortet die FPÖ problematische Aktivitäten aus dem Umfeld des islamistischen Fundamentalismus an den österreichischen Hochschulen. Darauf zielt auch ihre Initiative ab, in der es darum geht, die Ressourcenverwendung für islamistisch-fundamentalistische Lehrveranstaltungen und Vorträge an den heimischen Hochschulen zu unterbinden. Der Antrag blieb im Plenum in der Minderheit. Neben ÖVP und Grünen sprach sich auch die SPÖ dagegen aus. Letztere ortet im Antrag eine Vermischung der Begriffe Islam und Islamismus.

Die FPÖ kritisiert zudem die Kettenverträge an den Universitäten und drängt auf eine Neuformulierung des § 109 im Universitätsgesetz (UG). Ziel sollte es laut FPÖ-Forderung sein, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nur einmalig verlängert werden kann. Nach Ansicht der Freiheitlichen soll die Gesamtdauer zehn Jahre nicht überschreiten. Anzustreben ist ihnen zufolge eine möglichst frühe Karriereentscheidung, zudem muss eine Kündigungsmöglichkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses vorgesehen werden. Unter Verweis auf die anstehende UG-Novelle - unter anderem auch zum betreffenden Paragrafen - wurde auch diese Initiative im Plenum abgelehnt. (Fortsetzung Nationalrat) jan/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.                          


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