Parlamentskorrespondenz Nr. 416 vom 08.04.2021

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ-Anträge zum Thema "legislativer Fußabdruck" und zur COVID-19-Pandemie

FPÖ fordert mehr Transparenz in der Gesetzgebung…

Wien (PK) - Mehr Transparenz im Bereich der Gesetzgebung ist das Ziel eines Entschließungsantrags der FPÖ (1463/A(E)). Um besser nachvollziehen zu können, wie einzelne Regierungsvorlagen zustande gekommen sind, soll die Regierung demnach in einer Beilage darüber informieren müssen, welche Personen und Gruppen signifikanten Einfluss auf den Gesetzestext hatten, wobei Abgeordnete Susanne Fürst vor allem Lobbyisten und Lobbying-Unternehmen gemäß Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz im Fokus hat. Ein derartiger "legislativer Fußabdruck" würde die politische Einordnung von Gesetzentwürfen erleichtern und Interessenkonflikte sichtbar machen, argumentiert die FPÖ.

…und wirft Regierung Verbreitung von "Fake News" vor

FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst nimmt darüber hinaus verschiedene Aussagen von Regierungsmitgliedern zum Anlass, um von der Bundesregierung einen "Fake News"-Rechenschaftsbericht zum Thema COVID-19 einzufordern (1464/A(E)). Fürst wirft der Regierung vor, im Zuge der Pandemie falsche Informationen verbreitet zu haben und nennt dabei Sätze wie jenen von Bundeskanzler Sebastian Kurz, wonach jeder bald jemanden kennen wird, der an Corona gestorben ist. Auch die Aussage von Innenminister Karl Nehammer von 13. März 2020, dass es keine Ausgangssperren geben wird, und eine Bemerkung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vom 11. Oktober 2021, wonach er sich einen weiteren Lockdown "überhaupt nicht" vorstellen könne, werden angeführt. Ebenso wird die im Laufe der Zeit veränderte Einstellung der Regierung zu einer Maskenpflicht erwähnt.

In der Begründung des Antrags weist Fürst darauf hin, dass sich die Regierung die Bekämpfung von "Fake News" zum Ziel gesetzt hat. Sie glaubt allerdings, dass es den Regierungsmitgliedern vorrangig darum geht, eine Deutungshoheit über "Fake News" zu erlangen, um missliebige Kritik als Falschinformation abstempeln zu können. Es zeige sich aber, dass neue Informationen zu neuen Bewertungen der Umstände führen könnten, so Fürst. (Schluss) gs