Parlamentskorrespondenz Nr. 496 vom 28.04.2021

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) - Die Bundesregierung hat dem Parlament den EU-Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2020 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union, den sogenannten "Eigenmittelbeschluss", in Form einer Regierungsvorlage vorgelegt (809.d.B.). Dieser Beschluss regelt die Aufbringung der Mittel für den EU-Haushalt und muss von National- und Bundesrat genehmigt werden. Als Obergrenze der Eigenmittel, die die Europäische Kommission in einem bestimmten Jahr von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Ausgaben abrufen kann, sind nun 1,40 % statt bislang 1,20% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU vorgesehen. Dadurch soll der EU genügend Spielraum für ihre finanziellen Verbindlichkeiten gegeben werden.

Aufbauhilfe nach COVID-19-Krise

Zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise benötige die Union ausreichende finanzielle Kapazitäten, heißt es im Ratsbeschluss, weswegen man die EU-Kommission ausnahmsweise ermächtige, an den Kapitalmärkten bis längstens 2026 Mittel in Höhe von bis zu 750 Mrd. € aufzunehmen. Davon würden bis zu 360 Mrd. € für Darlehen und bis zu 390 Mrd. € für Ausgaben verwendet werden, beides zum ausschließlichen Zweck der Krisenbewältigung in den Mitgliedstaaten. Die Unterstützung wäre zeitlich begrenzt sowie an Zielvorgaben des Aufbau- und Resilienzplans geknüpft und ein Großteil der Mittel würde unmittelbar nach der Krise bereitgestellt. Dementsprechend müssten die rechtlichen Verpflichtungen zur Abrufung der Hilfen bis zum 31. Dezember 2023 eingegangen werden.

Um die Haftung im Zusammenhang mit der geplanten Mittelaufnahme tragen zu können, wird eine außerordentliche und vorübergehende Anhebung der Eigenmittelobergrenze um 0,6 Prozentpunkte angestrebt. Diese Anhebung solle spätestens am 31. Dezember 2058 enden. Angenommen wird, dass bis dahin alle aufgenommenen Mittel zurückgezahlt sind.

Reform des Eigenmittelsystems

Auf eine Reform des EU-Eigenmittelsystems in den kommenden Jahren einigten sich die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat im Juli 2020. So sollen die Finanzierungsinstrumente der Union künftig besser mit den politischen Prioritäten und Zielen der Union und dem Funktionieren des Binnenmarkts abgestimmt sein. Letztlich wären die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern. Einfachheit, Transparenz und gerechte Lastenteilung wurden als Richtschnur der Eigenmittelvereinbarungen ausgegeben.

Im Zusammenhang mit dem Umweltschutz der Union soll eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt werden. Nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff würden dabei als Berechnungsgrundlage für die nationalen Beiträge herangezogen. Bei EU-Mitgliedern, deren Pro-Kopf-BNE 2017 unterhalb des EU-Durchschnitts lag, käme allerdings ein Anpassungsmechanismus zu tragen, der mit einer jährlichen pauschalen Ermäßigung auf die Beiträge übermäßige Belastungen vermeidet.

Österreich soll für den Zeitraum 2021-2027 eine Bruttoermäßigung in Höhe von 565 Mio. € seiner jährlichen BNE-Beiträge erhalten. Pauschalkorrekturen in den Mittelvereinbarungen kommen infolge des Ratsbeschlusses auch Dänemark, den Niederlanden, Schweden und Deutschland zugute. Die von den Mitgliedstaaten bei den Zöllen einbehaltenen Erhebungskosten werden für alle von 20 % auf 25 % angehoben.

Traditionelle Einnahmequellen der EU wie nationale Abgaben aus Zöllen und der Mehrwertsteuer (MwSt) – 0,30 % der begrenzten Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlagen für alle Mitgliedstaaten – bleiben bis auf weiteres bestehen. Aufgrund mehrfacher Kritik an der Komplexität des derzeitigen Systems zur Bestimmung der MwSt-Eigenmittel einigte sich der Europäische Rat jedoch darauf, die Berechnung dieser Eigenmittel künftig zu vereinfachen. Als Grundlage für zusätzliche Eigenmittel erwartet der Europäische Rat von der EU-Kommission Vorschläge für ein überarbeitetes Emissionshandelssystem der EU, für ein CO2-Grenzausgleichssystem, eine Digitalabgabe und eventuell auch eine Finanztransaktionssteuer. (Schluss) rei